Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Was plant die Landesregierung bei der Krankenhausinvestitionskostenförderung?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Auf die Anfrage, welche Veränderungen bei der Krankenhausinvestitionskostenfinanzierung und insbesondere bei der Verwendung der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds erwogen werden, antwortete die Landesregierung am 15. April 2016 (Drucksache 17/5555, Frage 51), dass sie sich derzeit in einem Prüfprozess befinde, an dessen Ende ein Plan zu entwickeln sein werde, der dem Niedersächsischen Landtag als Gesetzentwurf der Landesregierung zugeleitet werde.

Unterdessen wurde vom Niedersächsischen Landkreistag in der Zeitschrift NLT, 2-3/2016 auf den Seiten 64 und 65, berichtet, dass die Pläne der Landesregierung zu Umstrukturierungen bei der Krankenhausinvestitionskostenförderung bereits konkreter seien, als die Landesregierung dies in ihrer Antwort einräumte. Die Mittel des Krankenhausstrukturfonds zu hebeln, sei nicht mehr erste Priorität. So arbeite man nun an einem Finanzierungskonzept, „das ein vergleichbares Finanzierungsvolumen ermögliche und zugleich für die gesamte Dauer der Laufzeit Finanzierungssicherheit ermögliche.“

1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass für das noch zu entwickelnde Finanzierungskonzept an anderer Stelle des Einzelplanes 05 Mittel gekürzt oder Mittel verlagert werden?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass das noch zu entwickelnde Finanzierungskonzept insgesamt zu Mehrbelastungen der kommunalen Ebene bei der Krankenhausfinanzierung führt?

3. Wird die Landesregierung die regulären Krankenhausinvestitionsmittel aufstocken, um einen Beitrag zur Deckung des Investitionsbedarfs zu leisten?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung mehrfach darum gebeten, die Höhe der Fördermittel für die Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen zu überprüfen. Sie haben dabei auch ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, die eigenen Beiträge nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes entsprechend zu erhöhen (z.B. NLT, 4/2015 S. 107). Dieser Prüfbitte der kommunalen Spitzenverbände kommt die Landesregierung nach.

Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zu entnehmen sein. Einen Widerspruch zwischen der Auskunft, dass die Landesregierung sich in einem Prüfprozess befinde, und der Angabe in dem Publikationsorgan des Landkreistages, dass an einem Finanzierungskonzept gearbeitet wird, erkennt die Landesregierung nicht.

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Infolge der bestehenden Kofinanzierung von Krankenhausinvestitionen durch die Kommunen wird jede Änderung der Krankenhausinvestitionskostenfinanzierung auch finanzielle Auswirkungen für die Kommunen haben.

Zu 3.:

Die Höhe der Ansätze der Haushaltspläne bestimmt der Niedersächsische Landtag mit seiner Beschlussfassung über die Haushaltsgesetze. Ob und ggf. in welcher Höhe der Entwurf des Haushaltsgesetzes der Landesregierung eine Aufstockung der Krankenhausinvestitionsmittel beinhalten wird, ist noch nicht entschieden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln