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„UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen, niedersächsischen Aktionsplan jetzt verabschieden und NBGG anpassen!“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.03.2017, TOP 13


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Es freut mich, dass in dieser Debatte zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eines deutlich geworden ist: Regierungs- und Oppositionsfraktionen eint der Wunsch, Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen zu machen. Deutlich geworden ist aber auch, dass der aktuelle Stand der niedersächsischen Politik mit und für Menschen mit Behinderungen offenbar noch nicht in allen Fraktionen bekannt ist.

Mit dem Aktionsplan Inklusion 2017/2018, den die Landesregierung am 6. Januar 2017 beschlossen hat, setzt Niedersachsen die UN-Behindertenrechtskonvention wirksam um.

Der jetzt vorliegende Aktionsplan enthält 211 konkrete Schritte zu weniger Barrieren und mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Der alte Fürsorgeansatz ist passé. Dieser Landesregierung geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen so selbstbestimmt wie irgend möglich in Niedersachsen leben können.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Anders als die frühere Landesregierung hat die heutige Landesregierung Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt, statt über ihren Kopf hinweg zu entscheiden – was das Deutsche Institut für Menschenrechte als Nationale Beobachterstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention besonders gelobt hat!

So haben wir 2013 eine Fachkommission Inklusion einberufen, die vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen geleitet wurde. In dieser Fachkommission haben Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände gemeinsam gearbeitet. Diese Vorschläge der Fachkommission Inklusion sind die eine Grundlage für unseren heutigen Aktionsplan Inklusion 2017/2018.

Die andere Grundlage sind Vorschläge, die ein Arbeitskreis aller Ministerien und der Staatskanzlei gemeinsam erarbeitet hat. Weil Inklusion alle Lebensbereiche betrifft, haben alle Ministerien und die Staatskanzlei gemeinsam eigene Vorschläge für konkrete Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen formuliert.

Die Zusammenführung der Arbeit der Landesregierung mit der Arbeit der Fachkommission Inklusion zum Aktionsplan 2017/2018 ist dann vom sogenannten „Begleitgremium" zum Aktionsplan geleistet worden. In ihm sind nicht nur alle Ressorts, sondern auch der Landesbehindertenbeirat vertreten. Es wirken also wiederum Menschen mit Behinderungen an maßgeblicher Stelle mit.

Nachdem der Aktionsplan 2017/2018 nun beschlossen ist, ist das Begleitgremium auch an der Umsetzung und Weiterentwicklung beteiligt und wird den Aktionsplan 2019/2020 vorbereiten. Die Geltungsdauer der Aktionspläne von zwei Jahren verhindert, dass Maßnahmen aufgeschoben werden. Wir werden Ende des Jahres Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung zu einer „Meilenstein-Veranstaltung“ einladen, bei der wir eine Zwischenbilanz zum Aktionsplan 2017/2018 ziehen und weitere Anregungen für den Folgeaktionsplan sammeln.

Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung zum Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz machen: Dessen Novellierung ist Teil des Aktionsplans 2017/2018. Diese Landesregierung hat sich dazu verpflichtet, während die frühere Landesregierung eine Anpassung des Gesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention 2011 noch für entbehrlich hielt. Der Entwurf für das angepasste Gesetz, das dann Niedersächsisches Behindertenteilhabegesetz heißen soll, wird demnächst im Kabinett beraten.

In Sachen Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind wir in Niedersachsen also auf dem richtigen Weg. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam konsequent weitergehen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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