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Städtebauförderung über eine Dienstleistungsgesellschaft - weshalb so kompliziert?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.

Die Abgeordnete Gudrun Pieper (CDU) hatte gefragt:

Die Cellesche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 16. Dezember 2014, dass die Stadt Bergen 12 Millionen Euro erhalten soll, um die alten Britenwohnungen zu kaufen und abzureißen. Dazu werde es ein „etwas kompliziertes juristisches Konstrukt“ geben, denn direkte Beihilfen durch das Land seien für solche Aufgaben nicht erlaubt. Es solle deshalb eine Dienstleistungsgesellschaft beauftragt werden, mit der die Stadt Bergen, der Landkreis Celle und das Land Niedersachsen einen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen sollen. Die Gesellschaft soll umgehend 12 Millionen Euro bereitstellen, Stadt Celle, Landkreis Celle und das Land Niedersachsen sollen jeweils 4 Millionen Euro über 20 Jahre an diese Gesellschaft zurückzahlen. Die Stadt Bad Fallingbostel erhält eine vergleichbare Förderung nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien, die die Stadt Bergen erfüllt, die Stadt Bad Fallingbostel aber nicht, beabsichtigt die Landesregierung Fördermittel zuzusagen?

2. Weshalb fördert die Landesregierung über ein „etwas kompliziertes juristisches Konstrukt“ die eine Hälfte des vom Konversionsprozess betroffenen Gebietes, anstatt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die Maßnahme über das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau-West zu fördern?

3. Welche Voraussetzungen müssen die Stadt Bad Fallingbostel und der Heidekreis erfüllen, um die gleiche Förderung vom Land Niedersachsen zu erhalten wie der Landkreis Celle und die Stadt Bergen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die grundsätzliche Konversionsproblematik ist der Landesregierung bekannt. Im Rahmen der Konversion werden die Städte Bergen und Bad Fallingbostel zusammen betrachtet. Den betroffenen Kommunen wurde bereits eine im genannten Umfang entsprechende Unterstützung zugesagt (siehe Drucksache 17/2393 des Niedersächsischen Landtages - Antwort auf Kleine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann).

Der im November 2011 von der Landesregierung beschlossene „Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Unterstützung der vom Abzug der britischen Streitkräfte und der von den jüngsten Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr betroffenen Kommunen“ bietet einen Überblick über die Förderprogramme, die möglicherweise eine finanzielle Unterstützung im Konversionsprozess bieten können.

Beiden Städten wurden Zuwendungen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Standortschließungen oder -reduzierungen der Bundeswehr betroffen sind“ gewährt. Der Stadt Bergen wurde eine Zuwendung i. H. v. 22.000 € zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die ehemals zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften der britischen Streitkräfte in der Ortschaft Bergen bewilligt. Der Stadt Bad Fallingbostel wurde eine Zuwendung i. H. v. 15.660 € für die Erstellung eines ISEK für die Wohnquartiere unter besonderer Berücksichtigung des Abzugs der britischen Streitkräfte gewährt.

Derzeit prüft die Landesregierung intensiv, ob die betroffenen Städte aufgrund ihrer besonderen prekären Lage weitere Landesmittel erhalten können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: siehe Vorbemerkungen

Zu 2: siehe Vorbemerkungen

Zu 3: siehe Vorbemerkungen

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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