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Sozialministerin und Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung kritisieren Transportstopp für E-Scooter in Bussen und appellieren an die Verkehrsbetriebe

Rundt: „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Mobilität“ – Wontorra: „Solche Entscheidungen dürfen nicht an den Betroffenen vorbei getroffen werden“


„Menschen, die aufgrund einer Gehbehinderung auf einen E-Scooter angewiesen sind, müssen diesen auch in Bussen und Bahnen mitnehmen können.“ Das fordern Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, in einer gemeinsamen Erklärung. Gemeinsam fordern sie den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) auf, seine Entscheidung zu überdenken. Dieser lehnt unter Verweis auf Sicherheitsbedenken den Transport von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen ab.

„Menschen mit Behinderungen muss die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt werden“, erklärt die Ministerin für Soziales und Gleichstellung, Cornelia Rundt: „Deshalb ist es auch notwendig, dass diese Menschen bei Fahrten mit dem ÖPNV die Mobilitätshilfen mitnehmen dürfen, auf die sie angewiesen sind.“ Das müsse Bestandteil des Rechtes auf Mobilität und der Umsetzung eines möglichst barrierefreien öffentlichen Verkehrsraums sein, so Cornelia Rundt. Petra Wontorra kritisiert, dass die betreffenden Verkehrsbetriebe im Vorfeld ihrer Entscheidung nicht das Gespräch mit den Betroffenen gesucht haben: „Es gibt Menschen mit Gehbehinderung, die nicht mehr ihre Therapie erreichen können, wenn sie den E-Scooter nicht im Bus mitnehmen dürfen“, so Wontorra: „Solche Fragen, die für Menschen von existentieller Bedeutung sind, müssen mit den Betroffenen stets im Vorfeld erörtert werden – das ist in diesem Fall meines Wissens leider nicht geschehen.“

Rundt und Wontorra fordern die Verkehrsbetriebe dazu auf, bezüglich der E-Scooter-Mitnahme praktikable, sichere und nutzerInnenfreundliche Lösungen zu entwickeln. So könnten in den Bussen und Bahnen technische Vorrichtungen für einen sicheren Transport der E-Scooter vorgesehen werden. „Sinnvoll wäre etwa, die Mitnahme von E-Scootern immer dann zu erlauben, wenn der Fahrgast beispielsweise mit seinem Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit dieses Hilfsmittels belegen kann“, sagt Ministerin Cornelia Rundt. „Möglicherweise kann man auch die Iso-Normen heranziehen, nach denen Elektrorollstühle und E-Scooter klassifiziert werden“, ergänzt Wontorra.

Die Niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Petra Wontorra hat heute die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Verena Benthele, per Brief gebeten, das Thema beim nächsten Treffen der Landesbeauftragten auf die Tagesordnung zu setzen. Wontorra: „Wir können einen grundsätzlichen Ausschluss der Mitnahme von E-Scootern nicht akzeptieren. Inzwischen wird sogar einigen E-RollstuhlnutzerInnen die Mitfahrt aus Unsicherheit der Fahrer und Fahrerinnen verweigert.“ Rundt und Wontorra begrüßen zudem die Erstellung eines neuen Gutachtens zu diesem Thema. „Die Sicherheit der Fahrgäste ist wichtig“, betont Ministerin Rundt, „die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist es auch.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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