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"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes"

Rede von Sozialministerin Cornelia Rundt am 22.07.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Mit der Ihnen vorliegenden Gesetzesnovelle wird ein wesentlicher Baustein der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und die Finanzierung der Wohnraumförderung in Niedersachsen langfristig gesichert.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompensationszahlungen, die der Bund bis 2019 an die Länder zahlt, auch weiterhin in Höhe von jährlich rd. 40 Mio. Euro im Wohnraumförderfonds für die Wohnraumförderung eingesetzt werden können.

Darüber hinaus werden im Wohnraumförderfonds künftig auch EFRE-Mittel aus der Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 vereinnahmt und bewirtschaftet.

Die EFRE-Mittel in Höhe von 32,250 Mio. Euro werden im Wohnraumförderfonds gegenfinanziert und in einem EFRE-Programm zur energetischen Wohngebäudesanierung in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt.

Durch die Förderung sollen die Mieten auch nach Sanierungen bezahlbar bleiben. In solchen Quartieren finden sich kaum Investoren, da hohe Renditeerwartungen nicht erfüllt werden können. Der Gesetzentwurf legt insofern einen bewussten Schwerpunkt auf die Förderung bezahlbaren Wohnraums.

Mit der Förderung aus dem EFRE wollen wir hier eine Lücke schließen. Dabei ist das Instrument des Wohnraumförderfonds von Nutzen.

Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen geschaffen, um Landesmittel für die Schaffung von Wohnraum für Studierende an Hochschulstandorten im Wohnraumförderfonds zu bewirtschaften.

Letztlich sind Regelungen zur Refinanzierung von Fördermitteln aufgenommen worden. Damit besteht die Möglichkeit, bei größerem Förderbedarf das Mittelvolumen durch den Einsatz von Fremdmitteln im Wohnraumförderfonds kurzfristig aufzustocken.

Zurzeit werden die Fördermittel für den Mietwohnungsbau stark nachgefragt. Das ist gut so, denn wir alle wissen, dass gerade in den städtischen Ballungsgebieten bezahlbarer Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sehr knapp geworden ist.

Von der Wohnungsknappheit sind insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen sowie pflegebedürftige Menschen betroffen. Im Wohnraumförderprogramm des Landes haben wir daher Schwerpunkte auf die Förderung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen sowie gemeinschaftliche, auch generationenübergreifende Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung gesetzt.

Mit der Gesetzesnovelle werden wir in den nächsten Jahren Planungssicherheit für eine bedarfsgerechte Wohnraumförderung in Niedersachsen haben."

Ich freue mich daher, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss die Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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