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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt zur Dringlichen Anfrage zur Städtebauförderung

am 23.10.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Mit dem Landesprogramm zum Städtebauförderungsprogramm 2014 stellt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 22,7 Mio. Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinden (rd. 11,4 Mio. Euro) und den zweckgebundenen Einnahmen (nochmals rund 11,4 Millionen Euro) steht für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 45,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich können die in den Vorjahren geförderten Kommunen im Jahr 2014 auf Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren in Höhe von insgesamt rund 125 Mio. Euro zurückgreifen, die gemeinsam mit dem kommunalen Eigenanteil in Höhe von rund 62,5 Mio. Euro ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 187,5 Mio. Euro ermöglichen. Die Gesamtsumme beträgt also rund 233 Millionen Euro.

Mit der Städtebauförderung steht der niedersächsischen Landesregierung ein bereits seit mehr als 40 Jahren bewährtes investives Förderprogramm zur Verfügung, mit dem die städtebauliche Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden und damit auch die Sicherung der Lebensqualität für die Menschen in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes integrativ und nachhaltig unterstützt werden kann.

Die Fördermittel werden je nach Zielsetzung der fünf unterschiedlichen Programme auch für städtebauliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels, der militärischen Konversion sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt.

Programmübergreifend erfolgt die Förderung auf der Grundlage integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, die unter angemessener Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Gebiete ressortübergreifend zu erarbeiten sind.

Zusätzlich zu den städtebaulichen Effekten des Programms trägt die Städtebauförderung auch zu einer erheblichen Wertschöpfung und einer beschäftigungswirksamen Verbesserung der Auftragslage in der niedersächsischen Bauwirtschaft bei.

Aus sozial- und strukturpolitischer Sicht ist es besonders erfreulich, dass sich auf der Grundlage des Koalitionsvertrages auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für das Programm „Soziale Stadt“ deutlich verbessert haben. Im Programmjahr 2014 ist es durch die neue Bundesregierung erstmals wieder gleichberechtigt in das System der Städtebauförderung integriert und finanziell erheblich aufgestockt worden.

Damit können die Anmeldungen der Kommunen für die Fördergebiete des Programms „Soziale Stadt“ einschließlich der Neuanmeldungen in voller Höhe bedient und Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist vor dem Hintergrund der Benachteiligung des Programms durch die frühere Bundesregierung in den vorangegangenen Programmjahren auch dringend erforderlich. Damit kann das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung weiterentwickelt werden.

Ziel ist es, benachteiligte Quartiere sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum zu stabilisieren und aufzuwerten, so dass sich die Lebensbedingungen und –perspektiven der dort lebenden Menschen nachhaltig verbessern.

Bei der Aufstellung des Förderprogramms war in diesem Jahr allerdings auch zu berücksichtigen, dass es in der Städtebauförderung sehr hohe Ausgabereste gibt, die zudem teilweise zu verfallen drohen, da sie auf Grund der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung lediglich zweimal in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.

Angesichts dessen war es nicht zu vertreten gewesen, für das Programmjahr 2014 einen höheren Landesanteil zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen des Städtebauförderungsprogramms einzusetzen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass auch die Vorgängerregierungen die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung nicht stets in vollem Umfang mit Landesmitteln gegenfinanziert haben.

In diesem Jahr führt der verminderte Landesanteil im Ergebnis dazu, dass die Maßnahmen der Programme „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ lediglich in besonders begründeten Einzelfällen eine Förderung erhalten bzw. Neuanmeldungen berücksichtigt werden.

Für die Maßnahmen dieser Programme sind im Wesentlichen die bislang noch nicht verausgabten Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren einzusetzen. Zusätzlich können aus bereits geförderten Maßnahmen erwirtschaftete zweckgebundene Einnahmen in Höhe von mehr als 11 Mio. Euro eingesetzt werden.

Ein Stillstand ist somit auch für die Maßnahmen nicht zu befürchten, denen für das Programmjahr 2014 kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass für die förderfähigen Maßnahmen, die von den Städten und Gemeinden angemeldet werden, auch die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden.

Daher ist für das kommende Jahr eine deutliche Aufstockung des Städtebauförderungsprogramms in Niedersachsen geplant.

Die Landesregierung hat sich bereits darauf verständigt, die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung im Programmjahr 2015 wieder in voller Höhe gegenzufinanzieren und hierfür Landesmittel in Höhe von rund 47,6 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.

Gemeinsam mit den Bundesmitteln in gleichem Umfang steht damit ein Programmvolumen für das Städtebauförderungsprogramm 2015 in Höhe von 95,2 Mio. Euro bereit.

Die Haushaltsbeschlüsse der Landesregierung stehen jedoch bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2015 durch den Niedersächsischen Landtag unter Finanzierungsvorbehalt.

Die Einplanung des Landesprogramms 2015 erfolgt voraussichtlich im Frühjahr des nächsten Jahres, so dass die Kommunen dann zügig ihre Maßnahmen umsetzen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Niedersachsen nimmt im Programmjahr 2014 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 11,361 Mio. Euro in Anspruch. Bundesmittel in Höhe von 36,217 Mio. Euro wurden zurückgemeldet.

Zu 2:

Für das Programmjahr 2014 lagen Anmeldungen in Höhe von 84,551 Mio. Euro vor. Anmeldungen in Höhe von 61,829 Mio. Euro konnten nicht berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 ist beabsichtigt, die Bundesfinanzhilfen vom Land in voller Höhe gegen zu finanzieren. Das Programmvolumen wird dann mehr als 95 Millionen Euro betragen.

Zu 3:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entscheidet über die weitere Verwendung zurückgemeldeter Bundesfinanzhilfen. Niedersachsen wird über das Ergebnis dieser Entscheidung nicht in Kenntnis gesetzt.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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