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„Personelle Aufstellung der Einrichtungen des MRVZN“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) hatten gefragt:

Das in der Trägerschaft des Landes stehende Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN) gliedert sich in die drei Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie Moringen, Bad Rehburg und Brauel.

Die drei Standorte des MRVZN verfügen insgesamt über 515 ausgewiesene Plätze zur Behandlung strafrechtlich eingewiesener Personen (§§ 63, 64 StGB) mit zugrunde liegenden psychischen Störungen.

1. Wie war die Personalausstattung in den letzten fünf Jahren in diesen drei Einrichtungen (bitte in Prozent des benötigten Personals angeben)?

2. Sofern es Schwierigkeiten geben sollte, ausreichend Personal zu bekommen, worin liegen diese Schwierigkeiten, und welche Konzepte hat die Landesregierung, um mehr Personal zu gewinnen?

3. Wie war die Personalausstattung in anderen Einrichtungen, beispielsweise in der Klinik für Forensische Psychiatrie, KRH Psychiatrie Wunstorf, in diesem Zeitraum (bitte in Prozent des benötigten Personals/des Beleihungsakts angeben)?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die im Beleihungsvertrag festgelegte Mindestbesetzung liegt bei 90%. Sie war in Wunstorf im Jahr 2011 unterschritten. In Hildesheim und Brauel war die festgelegte Mindestbesetzung im Jahr 2011 ebenfalls unterschritten. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Zu 2.:

Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung gab es bisher primär im Bereich der Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, weil die entsprechende Nachfrage am Arbeitsmarkt deutlich höher ist als das Personalangebot. Im Interesse einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Forensische Psychiatrie hat MS daher im Jahr 2016 ein System von Zielvereinbarungen mit den Chefärztinnen und Chefärzten der Maßregelvollzugseinrichtungen implementiert, um die fachärztliche Weiterbildung zu fördern und zu forcieren. Durch dieses Instrument soll sowohl die Personalgewinnung als auch die Personalbindung im ärztlichen Bereich des Maßregelvollzugs erleichtert werden.

Zu 3.:

Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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