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Niedersächsischer Antrag bei Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Mainz beschlossen

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Minijobs müssen dort abgeschafft werden,wo sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verhindern“


Die Bundesregierung soll zeitnah Vorschläge vorlegen, wie Minijobs dort beseitigt werden können, wo sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. Das haben die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales heute auf Antrag von Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt in Mainz beschlossen. Wo Minijobs weiterhin sinnvoll sind, sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Minijobs dominieren zum Beispiel im Einzelhandel, im Gaststättengewerbe, im Bäckerhandwerk oder bei der Gebäudereinigung – Tendenz steigend. „Im Gaststättengewerbe liegt die Quote bei fast 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Damit ist klar: Minijobs sind keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt, sondern eine Konkurrenz für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Das müssen wir ändern“, so Rundt.

Die Beschäftigungsform ist stark durch Frauen geprägt. Der Frauenanteil an Minijobs betrug 2011 62 Prozent. „Vor allem für Frauen sind Minijobs eine große Armutsgefahr“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Minijobs - das heißt niedrige Löhne mit geringen Beiträgen in die sozialen Sicherungssysteme und damit niedrige Renten. Minijobs sind der sichere Weg in die Altersarmut.“

Ebenfalls stark von Armut bedroht sind Alleinerziehende. Daher sollen sie nach Wunsch der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales künftig steuerlich stärker als bisher entlastet werden. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist seit 2004 nicht mehr erhöht worden. Daher soll er mindestens analog zur Erhöhung des Verbraucherindexes angepasst werden. „Gerade für Alleinerziehende ist es jeden Tag aufs Neue ein Kunststück, Beruf, Erziehung und Haushalt unter einen Hut zu bringen“, so Rundt. „Daher haben wir übereinstimmend den Bund gebeten, auch eine deutlich über diese Mindestgrenze hinausgehende Erhöhung zu prüfen.“ Daneben ist es Ziel der Länder, den Entlastungsbeitrag in Zukunft dynamisch zu gestalten und ihn nach Kinderzahl zu staffeln.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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