Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Maßregelvollzugseinrichtungen: Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage, Landtagssitzung am 13.05.15

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung


Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz und Reinhold Hilbers (CDU) hatten gefragt:

In der Antwort auf die am 3. Dezember 2014 gestellte Anfrage „Wie viele aus niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen entwichene Straftäter sind weiterhin flüchtig?“ (Drs. 17/3222) erklärte die Landesregierung am 26. März 2015

- zu Frage 10, dass die Maßregelvollzugseinrichtung in Bad Rehburg über kein aktuelles Lichtbild des Flüchtigen verfügte, das Grundlage für eine effiziente Fahndung hätte sein können,

- zu Frage 12, dass die Ergebnisse von Strafverfahren, die nicht zu einer Verurteilung des Angeklagten führen, nicht registermäßig erfasst würden und die Frage daher nicht abschließend beantwortet werden könne,

- zu Frage 16, dass eine polizeiliche Statistik über die Zahl der Entweichungen von Personen aus niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen nicht geführt werde und die Beantwortung der Frage nur nach Durchführung einer umfassenden Abfrage in allen niedersächsischen Polizeidienststellen möglich wäre, die in der zur Verfügung stehenden Zeit (fast vier Monate, Anmerkung der Fragesteller) mit vertretbarem Aufwand nicht möglich wäre.

1.Weshalb verfügte die Maßregelvollzugseinrichtung in Bad Rehburg über kein aktuelles Lichtbild des am 25. Oktober 2014 entwichenen Straftäters?

2.Bestätigt ein einfacher Namensabgleich zwischen den Verfahrensakten des Landgerichts Braunschweig und der Patientenakte des am 25. Oktober 2014 aus der Maßregelvollzugseinrichtung in Bad Rehburg entwichenen Straftäters, dass gegen diesen wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat im Jahr 2012 vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt wurde?

3.Wann wird die in der Pressekonferenz vom 30. Oktober 2014 vom Landespolizeipräsidenten angekündigte Zentralstelle zur Informationsverarbeitung bei Entweichungen aus dem Maßregelvollzug eingerichtet?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Diese Nachfrage wurde bereits durch die Antwort zu Frage 11 der o. g. Anfrage beantwortet. (Drs. 17/3222).

Das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN) ist nicht berechtigt, eine erkennungsdienstliche Behandlung des Untergebrachten (§ 81 b StPO) durchzuführen.

Zu 2.:

Weder in dem Datenbestand des Landgerichts Braunschweig (für Strafverfahrensakten ist nach Verfahrensabschluss die Staatsanwaltschaft die zuständige aktenführende Stelle, das Landgericht führt keine eigenen Akten in Strafsachen, sondern verfügt lediglich über die Verfahrensdateien) noch in der Verfahrensdatei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die eine Anklage zum Landgericht Braunschweig hätte erheben können, taucht der Name des am 25.10.2014 aus dem MRVZN Bad Rehburg entwichenen Straftäters überhaupt in irgendeinem Zusammenhang auf.

Zu 3.:

Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) wurde als Zentralstelle in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur o. g. Pressekonferenz mit der Aufgabe eines Monitoring von Fahndungen nach Entweichungen aus behördlichem Gewahrsam beauftragt.

Durch das Monitoring wird u. a. ein zielgerichteter Informationsaustausch bei entsprechenden Entweichungen sichergestellt. Mit Erlass vom 04.03.2015 erfolgte formell die Aufgabenübertragung an das LKA.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln