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Gesundheitsministerkonferenz

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Für einen besseren Patientenschutz müssen Lücken im System geschlossen werden.“


Mit Blick auf die Klinikmordserie begrüßt Niedersachsens Sozialministerin den entschlossenen Aufruf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) an die Bundesregierung, Zivilgerichte zu ermächtigen, die Behörden und Heilberufekammern über Tatsachen zu informieren, die bei Angehörigen eines Heilberufs Anlass zu berufszulassungsrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen geben können.

„Für einen besseren Patientenschutz müssen solche Lücken im System geschlossen werden“, sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Sie hoffe, so die Ministerin, dass der Bund diesen Aufruf der GMK zügig umsetze.

In Niedersachsen wird die Stärkung der Patientensicherheit auf vielen Ebenen vorangebracht. So hat die Ministerin bereits mehrere Initiativen auf Landes- und Bundesebene angestoßen. Sie begrüßt die Vorschläge, die der Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtages in seinem Abschlussbericht aufgeführt hat: Der Vorschlag, künftig eine Blutentnahme und -untersuchung als obligatorischen Teil einer jeden Leichenschau einzuführen, sollte näher betrachtet werden. In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Rechtsmedizinischen Institut der Medizinischen Hochschule Hannover zu suchen, um die Einsatzmöglichkeiten dieses Instruments näher zu beleuchten. Erfreulich ist, dass der Ausschuss dem Vorschlag, Meldepflichten bei der Leichenschau einzuführen, grundsätzlich zugestimmt hat und eine Erhöhung der Sektionsquote fordert.

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt ist zuversichtlich, dass es Landtag und Landesregierung gelingen wird, in dem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren zu einer entsprechenden Regelung zu kommen. Als zukünftige Regelung soll die Möglichkeit geprüft werden, eine Sektion in einem Rechtsmedizinischen Institut zur sicheren Ermittlung der Todesursache auch ohne Zustimmung der verstorbenen Person und ihrer Angehöriger vornehmen zu können, wenn sich die Gründe für den Eintritt des Todes anders nicht feststellen lassen.

Die weiteren Vorschläge des Sonderausschusses sind zu großen Teilen mit den Maßnahmenvorschlägen der Ministerin identisch und reichen von der Etablierung von Arzneimittelkommissionen über die Einstellung von Stationsapothekerinnen und -apothekern, die Schaffung von Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen bis hin zur Einführung anonymer Meldesysteme. Die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ist in Arbeit.

Die Akteure der Selbstverwaltungen, die niedersächsische Krankenhausgesellschaft NKG , die Ärztekammer Niedersachsen und die Apothekerkammer Niedersachsen werden ein Fortbildungs-Curriculum zum Thema Arzneimittelsicherheit für Ärzte und Apotheker entwickeln, um die Kommunikation und die Schnittstellen zwischen versorgender Apotheke, Arzt und Krankenhaus zu verbessern. Die Ärztekammer bildet Ärzte zum Thema Leichenschau fort.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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