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Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt begrüßt Bauboom für neue Wohnungen

Umfangreiche Förderung in Niedersachsen: Mehr Wohngeld für Bürgerinnen und Bürger - 800 Millionen Euro soziale Wohnraumförderung


245 300 Wohnungen wurden laut Statistischem Bundesamt in den ersten acht Monaten des Jahres in Deutschland genehmigt, das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr und die höchste Zahl seit dem Jahr 2000. „Dieser Bauboom lässt im ganzen Land neue Wohnungen entstehen, damit wird Wohnungsmangel und der Entstehung von Mieten entgegengewirkt, die für viele Bürgerinnen und Bürger unerschwinglich wären“, sagt Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. „Das Land Niedersachsen leistet mit seiner stark ausgeweiteten sozialen Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag, damit bezahlbarer Wohnraum entsteht – 800 Millionen Euro stehen bis 2019 bereit. Wir wollen verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen aus den Städten verdrängt werden. Außerdem steht anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Wohngeld zu. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen in Niedersachsen angemessen wohnen können!“


Für das Jahr 2016 und die Folgejahre stellt die Landesregierung in der Wohnraumförderung zusätzliche 400 Millionen Euro bereit. Auch der Bund stockt die den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auf. Insgesamt stehen somit bis 2019 für soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen laut Schätzungen bis zu 10.000 Wohnungen gefördert werden können. Außerdem werden die Förderrichtlinien so angepasst, dass die Förderprogramme für Wohnungsbauinvestorinnen und -investoren noch attraktiver werden.

Ein wichtiges Förderinstrument, mit dem Menschen mit geringem Einkommen unterstützt werden, ist das Wohngeld. Mit dem Wohngeld erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen direkte Hilfe, um ihnen gutes Wohnen zu ermöglichen. Durch die Reform des Wohngeldrechts zum Jahresbeginn 2016 wurde das Leistungsniveau um durchschnittlich
39 Prozent erhöht. Die Reform hat außerdem den Kreis der Wohngeldberechtigten ausgeweitet.

„Das Wohngeld entlastet viele Menschen mit geringem Einkommen von ihren hohen Mietkosten. Ich empfehle deshalb, sich von der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu möglichen Ansprüchen beraten zu lassen“, sagt Sozialministerin Cornelia Rundt.

Insgesamt profitieren hauptsächlich drei Personengruppen von der Wohngeldreform:

  • Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2016 auch ohne Reform Wohngeld beziehen

  • Haushalte, deren Einkommen vor der Reform die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten hatten. Sie können im Jahr 2016 erstmals oder nach einer Unterbrechung wieder bei den Wohnkosten entlastet werden. Hier sind auch Rentnerinnen und Rentner – ungeachtet der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 – angesprochen.

  • Personen, die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen haben.

„Die Wohngeldreform kann rund 90.000 Haushalten in Niedersachsen helfen. Dafür stehen im Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 290 Millionen Euro bereit“, betont Ministerin Rundt. Die Hälfte davon erhält das Land vom Bund zurück.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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