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Mündliche Anfrage: Hat das Land Niedersachsen Steuerungsmöglichkeiten bei der stationären Hospizversorgung?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco Brunotte, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers und Dr. Thela Wernstedt (SPD) geantwortet.

Die Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco Brunotte, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers und Dr. Thela Wernstedt (SPD) hatten gefragt:

In Niedersachsen gibt es zurzeit 23 stationäre Hospize mit über 200 Hospizbetten. Dieser flächendeckende Ausbaustand soll laut der Landesregierung beibehalten und qualitativ weiterentwickelt werden. So sind weitere Hospize bereits in Planung und zum Teil kurz vor der Fertigstellung. Niedersachsen ist darüber hinaus das erste Bundesland, das ein Gütesiegel für stationäre Hospize entwickelt, welches zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dieser Einrichtungen dient.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich gegenwärtig die Versorgung mit Hospizeinrichtungen (ambulant und stationär) dar?

2. Welche Möglichkeiten der Bedarfsermittlung und -steuerung gibt es für das Land Niedersachsen bei der stationären Hospizversorgung?

3. Wie kann das von der Hospiz LAG Niedersachsen e. V. entwickelte Gütesiegel für stationäre Hospize weiterentwickelt werden?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Wie bereits im Konzept zur Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Niedersachsen aus Juli 2013 ausgeführt (s. LT-Drs. 17/444), haben sich die Hospizarbeit und die Palliativversorgung in Niedersachsen seit der Erstellung des Rahmenkonzepts zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen vom März 2006 in positiver Weise weiterentwickelt. Seitdem sind zahlreiche zusätzliche Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung entstanden.

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung in der vertrauten Umgebung der betroffenen Menschen. Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern bieten stationäre Hospize ein ergänzendes Angebot palliativmedizinischer Behandlung für solche Menschen, die einer Krankenhausbehandlung nicht bedürfen und für die eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

In Niedersachsen gibt es zur Zeit rd. 130 ambulante Hospizdienste. Daneben bestehen 23 stationäre Hospize mit rd. 200 Betten - das sind drei Hospize und rd. 30 Plätze mehr als noch vor einem Jahr; 2011 waren es 17 Hospize.

Die 23 Hospize liegen in den folgenden Orten: Buchholz (Landkreis Harburg), Bardowick (Landkreis Lüneburg), Ganderkesee/ OT Falkenburg (Landkreis Oldenburg) Leer (Landkreis Leer), Westerstede (Landkreis Ammerland), Bremervörde (Landkreis Rotenburg/Wümme), Celle (Landkreis Celle), Uelzen, Hannover (drei Hospize), Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont), Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont), Göttingen, Braunschweig, Jever (Landkreis Friesland), Salzgitter, Wolfsburg, Osnabrück, Oldenburg, Hannoversch-Münden (Landkreis Göttingen), Dinklage (Landkreis Vechta) und Thuine (Landkreis Emsland) .

Nach Kenntnis der Landesregierung ist die Einrichtung weiterer stationärer Hospize in den Landkreisen Schaumburg, Helmstedt, Gifhorn, Lüchow- Dannenberg, Heidekreis, Norden, Cloppenburg, Varel und Friedland geplant. Bei Realisierung dieser Planungen wird in den ländlichen Regionen Niedersachsens eine noch bessere Erreichbarkeit stationärer Hospize gegeben sein.

Neben dem Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz in Syke ist ein weiteres Kinder- und Jugendhospiz in Wilhelmshaven geplant.

Zu 2.:

Für eine Landesplanung gibt es im Hospizbereich keine gesetzliche Grundlage.

Der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin angenommene Bedarf an stationären Hospizplätzen (20 Plätze je 1 Mio. Einwohner) wird in Niedersachsen mit 23 Hospizen und rd. 200 Betten - bezogen auf die Gesamtbevölkerung - erreicht, allerdings sind die Versorgungsangebote noch nicht gleichmäßig über die Fläche des Landes verteilt. Als Grundlage für fachliche Diskussionen werden unterschiedliche Bedarfsschätzungen aufgrund epidemiologischer Daten zu Krebserkrankungen herangezogen. Diese Schätzungen sind jedoch nur als Anhaltspunkte zu verstehen und spiegeln nicht den tatsächlichen Bedarf wider. Dieser ist nicht nur von der Bevölkerungszahl abhängig, sondern auch von der Bevölkerungsdichte und –struktur in der jeweiligen Region sowie den vorhandenen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen vor Ort. Dazu zählen insbesondere regionale ambulante Palliativpflegedienste, ambulante Hospizdienste und Palliativstationen an Krankenhäusern.

Die Entscheidungen über die Errichtung stationärer Hospize gehen in der Regel von den jeweiligen ambulanten Hospizdiensten zur Ergänzung ihrer ambulanten Hospizarbeit aus. Neben den Erfahrungen der örtlichen ambulanten Hospizgruppen gibt auch die Auslastung umliegender Hospize Hinweise auf die grundsätzliche Notwendigkeit weiterer Hospize und auf die ggf. vorzuhaltende Zahl weiterer Hospizplätze. Letztlich liegt die Entscheidung zur Errichtung und Eröffnung eines stationären Hospizes beim jeweiligen Träger, ohne dass die Landesregierung darauf Einfluss nehmen kann.

Zu 3.:

Um eine gleichbleibende, hochqualifizierte Hospizarbeit zu gewährleisten, entwickelt die Hospiz LAG Niedersachsen e.V. (Hospiz LAG) ein "Qualitätssiegel Hospiz", das in einem Qualitätssiegelhandbuch näher beschrieben werden soll. Zugleich wird ein Prüfverfahren für eine regelmäßige Überprüfung stationärer Hospize entwickelt. Dieses Projekt, mit dem im Jahr 2012 begonnen wurde, wird von der Landesregierung finanziell gefördert.

Die Hospiz LAG sah sich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.(DHPV) zu diesem Projekt veranlasst, da sie befürchtet, dass durch die Übernahme von Hospizträgerschaften durch ökonomisch und wirtschaftlich orientierte Organisationen ein Wertewandel der Hospizlandschaft stattfinden könnte. Der Hospizbegriff könnte durch die unterschiedlichen Träger- und Betreiberinteressen verwässert werden. Da der Begriff „Hospiz“ nicht geschützt ist, besteht aus Sicht der Hospiz LAG die Gefahr, dass der Begriff als werbewirksames Instrument eingesetzt und so seiner ursprünglichen Bedeutung beraubt werden könnte.

Nach Angaben der Hospiz LAG wird das Projekt der Entwicklung des Gütesiegels Ende 2014 abgeschlossen sein. Da das Verfahren bisher eine ausschließlich freiwillige Selbstverpflichtung der stationären Hospize beinhaltet, wird nach Vorliegen der Ergebnisse die Frage der Implementierung des Qualitätssiegels in der Praxis und damit der Unterstützung der Hospiz LAG für den weiteren Prozess zu prüfen sein.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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