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Land und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unterzeichnen neue Vereinbarung zu Finanzhilfe

Staatssekretär Scholz: „Die Finanzhilfe ist mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Das bedeutet Rechtssicherheit für die Verbände für ihre wichtige Arbeit!“


Sozialstaatssekretär Heiger Scholz und die Vorsitzenden der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen haben heute eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die die Verwendung der Finanzhilfe nach dem Wohlfahrtsfördergesetz regelt. In den Bereichen, in denen die Verbände wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, werden nach einer Übergangsfrist von einem Jahr künftig die Maßgaben des Europäischen Beihilferechts gelten. Die Europäische Kommission hat der Neukonzeption ausdrücklich zugestimmt. Die neue Vereinbarung enthält umfassende Regelungen zur Bemessung der Ausgleichsleistungen und auch zu den Betrauungsakten: Sozialstaatliche Aufgaben, im Sprachgebrauch der EU „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) genannt, können an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege delegiert werden. Dies ist nunmehr sowohl durch das Niedersächsische Wohlfahrtsfördergesetz (NWohlfFöG) als auch durch die neue Vereinbarung EU-rechtskonform geregelt.

„Mit dem Votum der Europäischen Kommission, dass die Finanzhilfe mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar ist, haben die Wohlfahrtsverbände nun Rechtssicherheit“, erklärte Staatssekretär Heiger Scholz. „Damit können sie ihre wertvolle Arbeit im Bereich der Daseinsfürsorge fortführen.“

Die Vereinbarung wird in Kürze auf der Homepage des Sozialministeriums und im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Niedersachsen fördert seit den 1950er Jahren die wohlfahrtpflegerischen Aufgaben der Spitzenverbände, die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind. Die Verbände erhalten jährlich insgesamt rund 21 Mio. Euro.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.03.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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