Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Krankenhaus-Planungsausschuss berät über Sonderinvestitionen für Krankenhäuser und wird über Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit informiert

Der Krankenhausplanungsausschuss des Landes hat sich gestern Abend insbesondere mit den umfangreichen zusätzlichen Krankenhausinvestitionen für Niedersachsen befasst, die die Landesregierung plant. „Wir wollen die Investitionen in Niedersachsens Kliniken bis 2020 mit mehr als 1,3 Milliarden Euro fördern und so den über viele Jahre aufgelaufenen Investitionsstau nachhaltig abbauen“, erläuterte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Ziel ist es, eine hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung für Niedersachsens Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.“

Folgende Themen wurden im Krankenhaus-Planungsausschuss erörtert:

Strukturfonds

Aus Mitteln des Strukturfonds in Höhe von 92,3 Millionen Euro werden beim Bundesversicherungsamt Investitionsmittel beantragt in Höhe von 70 Millionen Euro für das Investitionsprojekt Delmenhorst, Josef-Hospital: Zusammenlegung JHD-Klinika Deichhorst und Mitte. Über das bereits bestehende Einvernehmen für Delmenhorst hinaus wird zusätzlich die erforderliche förmliche Zustimmung der Krankenkassen eingeholt für die Investitionsprojekte Lohne, St. Franziskushospital: Etablierung Demenzbereich

(2.900.000 Euro), Dinklage, St.Anna Hospital: Schließung und Umwandlung (500.000 Euro) und Georgsmarienhütte, Klinikum Osnabrücker Land: Erweiterung und Sanierung der Pflegestationen (Bettenhaus) (4.900.000 Euro).

Die Antragstellung beim Bundesversicherungsamt erfolgt durch das Land, das gemeinsam mit den Kommunen den Strukturfonds hälftig gegenfinanziert.

Sondervermögen

Rund 650 Millionen Euro umfasst das Sonderinvestitionsprogramm, das die Landesregierung dem Niedersächsischen Landtag vorlegt. Dadurch können in kurzer Zeit große Investitionen in Niedersachsens Krankenhäuser realisiert werden, der Betrag wird von Land und Kommunen längerfristig finanziert (Laufzeit 25 Jahre). Der Planungsausschuss hat sein Einvernehmen erklärt, dass das Sozialministerium mit den ausgewählten Krankenhausträgern das weitere Verfahren der Antragstellung abstimmt. Hier werden nun zuallererst die entsprechenden Krankenhausträger informiert. Anträge können seitens der Krankenhausträger ab 2017 gestellt werden.

„Auch in den ländlichen Regionen kann mit diesen Investitionen die hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung sichergestellt werden“, ergänzte Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Wir erwarten, dass auch die Krankenkassen den Maßnahmen für den Strukturfonds zustimmen.“ Mit Blick auf das Sondervermögen erinnerte Mädge daran, dass diese Mittel fast zur Hälfte von den kreisfreien Städten, den Landkreisen und der Region Hannover aufgebracht werden und dass darüber hinaus eine dauerhafte Lösung für eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Investitionen gefunden werden müsse.

Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, erklärte: „Mit den Finanzmitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds können sinnvolle Strukturmaßnahmen, u.a. die Fusion der Delmenhorster Krankenhäuser, gefördert werden. Die NKG begrüßt dies ausdrücklich.“ Außerdem sagte Engelke: „Mit dem vom Land aufgelegten Sondervermögen kann der Investitionsstau zu einem guten Teil abgebaut werden. Da die jährlich bereitgestellten Investitionsmittel bei weitem nicht ausreichen, droht jedoch bereits in Kürze der nächste Investitionsstau. Eine dauerhafte Erhöhung der Fördermittel ist daher dringend notwendig.“

Gemeinsame Planung mit Bremen

Es gibt Schnittmengen in der Krankenhaus-Planung von Bremen und Niedersachsen. Diese ziehen strukturelle Herausforderungen in der Krankenhausplanung beider Länder nach sich. Um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten über die Landesgrenzen hinweg sicherzustellen und eventuelle Doppelstrukturen zu vermeiden, ist aktuell vereinbart worden, die Rahmengrundsätze der jeweiligen Krankenhausplanung in Niedersachsen und Bremen aufeinander abzustimmen. Fest steht nach wie vor, dass niedersächsische Investitionsmittel ausschließlich für niedersächsische Krankenhäuser zur Verfügung stehen.

Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes

Zur Aufarbeitung der Krankenhausmorde des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. hatte der Landtag auch eine Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes gefordert; parallel hatte das Sozialministerium Verbesserungen initiiert. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Novellierung wurden dem Planungsausschuss vorgestellt. Unter anderem sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, Arzneimittelkommissionen und Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen einzurichten sowie Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker zu benennen. Die Beteiligung der Verbände ist für das Jahresende geplant.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln