Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

"Ja zur Einbürgerung - Einbürgerungskampagne starten!“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Niedersachsen ist ein weltoffenes Land mit einer langen Einwanderungsgeschichte. Unsere Migrations- und Teilhabepolitik ist geprägt von einer gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur für alle Menschen. Dies möchte ich angesichts der schrecklichen Ereignisse in Paris und dem Demonstrationsgeschehen in Deutschland noch einmal ganz deutlich unterstreichen!

Zu unserer Politik gehört auch ein klares „Ja“ zur Einbürgerung. Und auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir die Menschen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Denn die Einbürgerung ist der Wendepunkt, an dem aus „Mitbürgern“ schließlich „Staatsbürger“ mit allen gesellschaftlichen und politischen Rechten werden.

Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sie in unserer Gesellschaft uneingeschränkt mitwirken und mitbestimmen. Darum sagen wir „Ja!“ zur Einbürgerung und begrüßen und unterstützen den vorliegenden Entschließungsantrag.

Die Einbürgerung steht am Ende eines sehr persönlichen und auch mit Emotionen besetzten Entwicklungs- und Entscheidungsprozesses. Neben dem identitätsstiftenden Moment werden mit der deutschen Staatsangehörigkeit zudem wesentliche Rechte manifestiert, und zwar:

  1. die politische Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen,
  2. der freie Zugang zu allen Ämtern,
  3. der bedingungslose Schutz vor Ausweisung und
  4. das Recht auf Unterstützung in schwierigen Lebenslagen und auf diplomatischen Schutz im Ausland.

Die deutsche Staatsangehörigkeit garantiert ein unkündbares Recht auf das Leben in einem der sichersten und ökonomisch stärksten Länder der Erde sowie die Statusrechte einer EU-Bürgerin bzw. eines EU-Bürgers.

Der Weg zur Einbürgerung ist jedoch nicht frei von bürokratischen Hürden.

Klare Regeln für öffentliche Verwaltungsverfahren sind wichtig. Aber solche Regelungen müssen auch verständlich sein und sind an den Bedarfen und Kompetenzen der Menschen auszurichten. Hier wird die Landesregierung im Rahmen einer landesweiten Einbürgerungskampagne die Erfahrungen der einbürgerungswilligen Menschen, der Migrantenorganisationen aber auch der kommunalen Einbürgerungsbehörden analysieren und schließlich noch bedarfsgerechtere Informationsangebote bereitstellen.

Wir werden auch prüfen, welche Verfahrensregelungen vereinfacht werden können und dort wo wir als Land zuständig sind, Optimierungspotenziale nutzen. Diese Punkte halte ich neben einem medialen Werben um Einbürgerung für besonders wichtig. Auch wenn ansprechende Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum ein wichtiger Teil der Kampagne sein werden, so wollen wir uns nicht auf eine reine Plakataktion beschränken. Bedarfs- und praxisgerechte Informationsangebote und mögliche Verfahrensverbesserungen werden adäquat in die Kampagne integriert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einbürgerungsverfahren werden auf Bundesebene beschlossen. Die Landesregierung tritt weiterhin mit Nachdruck für die vollständige Abschaffung der Optionsregelung sowie die grundsätzliche Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit ein.

Hierfür werden wir angesichts der Erfahrungen mit der letzten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im November letzten Jahres einen langen Atem brauchen.

Aber den haben wir; und das aus gutem Grund.

Ein „Ja“ zur Einbürgerung bedeutet auch ein „Ja“ zu einer Politik der Vielfalt und der Teilhabe.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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