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„Hausärztliche Versorgung in Niedersachsen stärken“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt



Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2016, TOP 37


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Alle Menschen in Niedersachsen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt unser Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt.

Die Beschreibung der Versorgungssituation, wie sie sich in Ihrem Entschließungsantrag findet, ist im Wesentlichen unstreitig und war auch vor unserer Regierungsübernahme vorhanden und bekannt. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir auf Landesebene seit 2013 aktiv handeln und bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung umsetzen. Dadurch erfüllen wir längst die Forderungen Ihres Antrags.

Mit unserer Förderung des Wahlfaches „Allgemeinmedizin“ im Praktischen Jahr machen wir seit vielen Jahren deutlich, welchen Stellenwert wir der hausärztlichen Versorgung einräumen. Wir werden diese Maßnahme zukünftig zusätzlich durch ein Stipendienprogramm flankieren, das interessierte Studierende im Gegenzug zu einer mehrjährigen hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen verpflichtet. Und wir werden Kommunen unterstützen, die die neue Möglichkeit zur Errichtung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren nutzen wollen – und damit genau den Bedürfnissen vieler Nachwuchsmedizinerinnen und Nachwuchsmediziner nach Anstellung und Teamarbeit entsprechen können. Im Blickpunkt sind dabei Kommunen mir einer Einwohnerzahl unter 50.000 Einwohner. Bei Gründung eines MVZ mit hausärztlicher Ausrichtung können diese einen Zuschuss von bis zu 50.000 € erhalten. Sie verpflichten sich im Gegenzug die hausärztliche Tätigkeit mindestens 3 Jahre am Standort aufrecht zu erhalten.

Daneben beteiligen wir uns im Beirat der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, die die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen seit einigen Jahre betreibt. Dort werden auch Initiativen zur Gewinnung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern – gerade auch im Bereich der Allgemeinmedizin – beraten. Dazu gehört u.a. die Kampagne „Niederlassen in Niedersachsen“, die im Übrigen auch eine Niederlassungsförderung aus dem sog. Strukturfonds gem. § 105 Abs. 1a SGB V beinhaltet.

Auch das Thema Verbundweiterbildung spielt in der Koordinierungsstelle eine besondere Rolle und ist regelmäßig Thema im Beirat.

Ein Wort noch zur Delegation an VeraH, also zum qualifizierten medizinischen Fachpersonal, das die Hausärztin oder den Hausarzt entlasten soll – nach meinem Eindruck läuft das bereits jetzt sehr erfolgreich. Wir gehen aber noch deutlich weiter. Es geht nicht nur um Delegation, es geht auch um Substitution. Dabei gilt es auch, ambulante Pflegedienste in ländlichen Regionen zu stärken, damit sie einzelne ärztliche Aufgaben übernehmen können.

Wenn es in diesem Rahmen dann auch zwangsläufig noch zu mehr Kooperationen mit Hausärzten kommt, können alle profitieren: Pflegedienst, Hausärztin oder Hausarzt und vor allem die Patientinnen und Patienten.

Unabhängig von diesen Maßnahmen bin ich der Auffassung, dass man Versorgungsfragen sehr grundsätzlich begleiten muss. Und das klappt nur, wenn man regionale Lösungen unter Einbindung vieler Gesundheitsakteure vor Ort entwickelt: Mit unseren „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ bieten wir einen Rahmen, um solche Prozesse auf der kommunalen Ebene in Gang zu bringen. Mit mittlerweile 32 Gesundheitsregionen hat sich hier eine echte Erfolgsgeschichte entwickelt.

Darüber hinaus setzen wir uns auf Bundesebene mit der Medizinstrategie 2020 für eine deutliche Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium ein.

Dabei geht es insbesondere um Folgendes:

  • Die Ausbildung im Praktischen Jahr soll wird künftig in Quartale – statt der bisherigen Tertiale – aufgeteilt werden, um die Wahl des Faches Allgemeinmedizin attraktiver zu machen. Flankierend sollen alle Studierenden im Staatsexamen am Ende ihres Studiums in der Allgemeinmedizin geprüft werden.
  • Es gibt das Ziel, an allen medizinischen Hochschulen Lehrstühle für Allgemeinmedizin zu errichten.
  • Bei der Vergabe der Studienplätze soll, so eine Forderung der GMK, eine Landarztquote eingeführt werden.
  • Das mindestens zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin soll beibehalten werden.

Zum Schluss erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis: Die Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik werden von der Bundesgesetzgebung vorgegeben und von der Selbstverwaltung umgesetzt. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes nutzen wir, wie soeben beschrieben, aktiv und erfolgreich!"

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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