Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Nur ein sachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern garantiert ungetrübte Feuerwerksfreude“

Verantwortungsvoller Umgang mit Silvesterfeuerwerk heißt: Keine Böllerei an Krankenhäusern und Pflegeheimen! Finger weg von illegaler Ware! Blindgänger nicht erneut anzünden! Kinder schützen!


Anlässlich des Jahreswechsels werden traditionell wieder viele Feuerwerkskörper in Niedersachsen gezündet. Damit das fröhliche Feuerwerk nicht zum Alptraum wird, ruft die Niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt zu einem sachgemäßen Umgang mit Raketen und Knallkörpern auf.

Die Ministerin erinnert an die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes, das den Umgang mit Feuerwerkskörpern von der Lagerung bis zum Abbrennen regelt. Das Gesetz unterscheidet Kleinstfeuerwerk der Klasse I oder Kategorie 1, dazu gehören Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, sowie der Klasse II oder Kategorie 2, das sind Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden. Letztere dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Insbesondere muss eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung vorhanden sein, um eine sachgemäße Handhabung zu gewährleisten. Abgebrannt werden darf dieses Feuerwerk nur am Silvester- und am Neujahrstag.

Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- sowie Seniorenheimen. Auch in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen aufgrund der hohen Brandgefahr nicht zulässig.

Ministerin Cornelia Rundt appelliert an Verbraucherinnen und Verbraucher, einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit die Silvesterfreude nicht in Entsetzen umschlägt: „Finger weg von illegalem oder nicht zugelassenem Feuerwerk. Damit gefährden Sie sich und andere. Außerdem ist die Verwendung strafbar.“

Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen.

Die folgenden Hinweise tragen ebenfalls zu einer Minderung von Risiken bei:

  • Feuerwerke nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können. Hierbei auch auf die Windrichtung und -stärke achten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkons und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

Cornelia Rundt: „Unvorsichtigkeit kann böse Folgen haben. Diese Regeln schützen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Feuerwerk sowie ein gesundes und glückliches Jahr 2015.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln