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„Geschlechtsneutralisierung“ der Studentenwerke in NRW, Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Christian Grascha, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr und Dr. Gero Hocker (FDP) hatten gefragt:

Wie zahlreiche nordrhein-westfälische Medien berichten, wehren sich landesweit die Studentenwerke gegen die von Wissenschaftsministerin Schulze per Gesetz erzwungene Umbenennung in „Studierendenwerke“. Allein in Bielefeld werden die Kosten dafür auf etwa 40 000 Euro geschätzt, um sämtliche Schilder, Briefköpfe, Stempel, Geschirr, Handtücher und sonstige Markenträger zu erneuern. Auch das Dortmunder Studentenwerk geht von erheblichen Kosten aus. Dessen Verwaltungsrat hat sich daher für die Beibehaltung seines Namens entschieden. Das Essener Studentenwerk hat sich bereits in Studierendenwerk umbenannt und möchte noch im Laufe des Jahres 2015 diesen Namen wieder ändern, da er sich nicht als alltagstauglich erwiesen hat.

Der Kommentar „Sprachlicher Unsinn“ der Neuen Westfälischen vom 11. Februar 2015 bringt es wie folgt auf den Punkt: „Ein Student (oder eine Studentin) ist dabei ein Angehöriger einer Gruppe. Dagegen bezieht sich das Wort ‚Studierender‘ nicht auf den Status. Es beschreibt allein eine Handlung in der Gegenwart. Kurzum: Der Begriff Studierender ist mit Blick auf die Umbenennung sprachlicher Unsinn.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung in Niedersachsen ebenfalls eine solche Umbenennung von Institutionen?

2. Wenn ja, welche Einrichtungen mit Landesbezug plant die Landesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode ebenfalls geschlechtssensibel umzubenennen?

3. Welche Kosten würden, sofern Umbenennungen geplant sind, insgesamt bzw. für die einzelnen Institutionen entstehen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Niedersächsischen Verfassung hat das Land Niedersachsen die Verpflichtung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv durchzusetzen. Diese Verpflichtung betrifft alle Landeseinrichtungen. Dazu gehört es, im staatlichen Handeln überholte Rollenbilder nicht zu verstärken, sondern auf eine Änderung hinzuwirken. Dabei spielt Sprache eine wichtige Rolle: durch die Formulierung in gesprochener und geschriebener Sprache entstehen Bilder im Kopf, die unser Denken prägen. Geschlechtergerechte Sprache dient deswegen dazu, Rollenklischees zu vermeiden, Frauen wie Männer gleichermaßen anzusprechen und ihnen eine größere Vielfalt an Chancen zu eröffnen.

Das Land Niedersachsen hat diesen Bezug schon frühzeitig erkannt. Bereits am 27. Februar 1989 ist das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache verkündet worden. Danach sind in allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Bezeichnungen so zu wählen, dass sie Frauen nicht diskriminieren, sondern dem Grundsatz der Gleichberechtigung entsprechen.

Das Niedersächsische Landesministerium hat dazu am 9.7.1991 einen „Beschluss über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache“ gefasst. Beide Bestimmungen sind unverändert gültig und von den Landeseinrichtungen anzuwenden. Sie regeln die Modalitäten der Umstellung auf eine geschlechtergerechte Sprache bei Beibehaltung der Allgemeinverständlichkeit und Lesbarkeit.

Der Beschluss des Landesministeriums führt in Ziffer 2.5 Folgendes aus:

„Zusammengesetzte Wörter, in denen das vorangestellte Bestimmungswort eine maskuline Personenbezeichnung ist, Beispiele: Schülervertretung, Ärztekammer, Ausländerverein,sind in der bisherigen Form beizubehalten, soweit ihre Benutzung nicht vermieden werden kann.“

Zur Umbenennung von Studentenwerken ist festzustellen, dass bundesweit in vier Bundesländern aufgrund gesetzlicher Regelungen die Bezeichnung Studierendenwerk verwendet wird (Rheinland-Pfalz seit 2003, Hamburg seit 2005, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seit 2014). In Nordrhein-Westfalen ist die Umsetzung der Umbenennung in den zwölf Studentenwerken unterschiedlich weit fortgeschritten und wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein. Eine Umbenennung von Institutionen des Landes aus dem alleinigen Grund, eine geschlechtergerechte Sprachform herbeizuführen, ist nicht geplant.

Zu 2.:

Entfällt.

Zu 3.:

Entfällt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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