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„Eröffnet der Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ Chancen und Perspektiven für ganz Niedersachsen?

Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Fraktion der SPD geantwortet.


Die Abgeordneten der Fraktion der SPD hatten gefragt:


Die soziale Gesundheitswirtschaft ist ein zentrales Zukunftsfeld für die Gesundheitsversorgung und wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen. Die Landesregierung begreift diesen Bereich als Querschnittsthema und hat Handlungsansätze im Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ zusammengefasst. Gemeinsames Ziel ist es, in der Gesundheitswirtschaft die Prinzipien guter Arbeit zu berücksichtigen und zu fördern, was faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und weniger befristete Beschäftigungsverhältnisse beinhaltet. Ergebnisse der Forschung sollen schnell in die Praxis überführt werden sowie eine hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Niedersachsen gewährleistet werden. Darüber hinaus gilt es, die Potenziale der Gesundheitswirtschaft für die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu fördern und weiterzuentwickeln.

Für Niedersachsen spielt die Gesundheitswirtschaft als eine der größten und beschäftigungsintensivsten Branchen eine bedeutende Rolle als wichtiger Impulsgeber und Innovationstreiber. Mit mehr als einer halben Million Erwerbstätigen, rund 582 000 Menschen, zählt die Gesundheitswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktoren in Niedersachsen. Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste zählen zu den großen Arbeitgebern in den Regionen. Rund jede bzw. jeder siebente Erwerbstätige war 2013 in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt. Im Autoland Niedersachsen liegt der Anteil der Erwerbstätigen aus der Gesundheitsbranche am Arbeitsmarkt damit deutlich vor der Automobilfertigung.

Der kürzlich vorgelegte Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ hat zum Ziel, eine soziale Gesundheitswirtschaft in Niedersachsen zu entwickeln, die sich für eine hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Niedersachsen sowie bessere Lebensqualität und gute Arbeitsbedingungen in Gesundheitsberufen einsetzt. Die Bedeutung von Gesundheit ist in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung gewachsen. Gesundheit ist sowohl Voraussetzung als auch Indikator für den Wohlstand einer Gesellschaft und wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Auch der Gesundheitstourismus gewinnt im Urlaubsland Niedersachsen zunehmend an Bedeutung.

Zum ersten Mal in Niedersachsen hat eine Landesregierung einen Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ erarbeitet. Der Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ enthält konkrete Maßnahmen und Instrumente, die die Landesregierung in den nächsten Jahren sukzessive gemeinsam mit den Partnern umsetzen und auf den Weg bringen möchte. Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Die ambulante und die stationäre Versorgung gehören zum Kernbereich der Gesundheitswirtschaft. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Entwicklung und Perspektive ein?
  2. Die demografische Entwicklung zieht eine Vielzahl von gesellschaftlichen Veränderungen nach sich. Welche Herausforderungen und Maßnahmen werden somit in der Zukunftssicherung der Pflege gesehen?
  3. Eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung erfordert vor Ort den Aufbau intelligenter Vernetzungsstrukturen. Wie unterstützt die Landesregierung diese Entwicklung?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der Landtag hat mit Entschließung vom 20.01.2015 die Landesregierung aufgefordert, einen Masterplan „soziale Gesundheitswirtschaft“ zu erstellen.

Für die Niedersächsische Landesregierung ist eine zukunftsorientierte und fortschrittliche Gesundheits-, Wirtschafts- und Forschungspolitik eine Leitlinie politischen Handelns.

Mit ca. 582.000 Erwerbstätigen zählt die Gesundheitswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktoren in Niedersachsen. Im Jahr 2013 war rund jede bzw. jeder 7. Erwerbstätige in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt. Die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft in Niedersachsen im Jahr 2013 betrug 23,7 Mrd. Euro. Damit liegt die Bedeutung der Branche mit einem Anteil von 10,9% an der Bruttowertschöpfung und 14,9% der Erwerbstätigkeit über dem bundesweiten Durchschnitt (2005-2012).

Die Gesundheitswirtschaft hat damit eine besondere Bedeutung: für die flächendeckende Gesundheitsversorgung, als Wirtschaftsfaktor und für den Entwicklungs- und Forschungsstandort.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat zusammen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie unter Hinzuziehung weiterer relevanter Ressorts, wie z. B. des Niedersächsischen Kultusministeriums und unter Beteiligung der verschiedenen fachlichen Akteurinnen und Akteure diesen Landtagsbeschluss umgesetzt und einen Masterplan entwickelt. Im Rahmen der Erarbeitung wurden die Themenfelder in vier Arbeitsgruppen, z. T. auch unter Beteiligung externer Beteiligter bearbeitet. Weiterhin hat im Juni 2014 eine Auftaktveranstaltung und im November 2015 eine Veranstaltung zur Vorstellung der Eckpunkte für das Fachpublikum stattgefunden. Der Masterplan wurde dann am 01.06.2016 in einer Pressekonferenz durch die Ministerinnen bzw. Staatssekretärin öffentlich vorgestellt.

Zu 1.:

Niedersachsen verfügt über ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot an stationären Versorgungsstrukturen. Dieses gilt es, in Anbetracht der Rahmenbedingungen des Krankenhausstrukturgesetzes jetzt zielgerichtet weiter zu entwickeln.

Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung liegt gemäß § 75 SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Diese hat entsprechend dem Bedarfsplan nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Grundlage für die Aufstellung des Bedarfsplans ist die sog. Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 91 SGB V). Nach der aktuellen Fortschreibung der Bedarfsplanung sind in den verschiedenen Bereichen der fachärztlichen Versorgung in Niedersachsen die meisten Planungsbereiche wegen Überversorgung für Neuzulassungen gesperrt.

In der hausärztlichen Versorgung zeigt sich dagegen ein differenziertes Bild. Zwar besteht in vielen Teilen Niedersachsens auch für die Hausärztinnen und -ärzte immer noch eine Überversorgung. Jedoch gibt es aktuell zahlreiche Zulassungsmöglichkeiten. Besonders im ländlichen Raum ist es zunehmend schwerer, eine Praxisnachfolge zu finden. Diese Entwicklung ist angesichts des Umstandes, dass Hausärztinnen und -ärzte für viele Menschen bei den verschiedensten medizinischen Fragestellungen erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind und ihnen in der Gesundheitsversorgung eine Lotsenfunktion zukommt, von erheblicher Bedeutung für die betroffenen Regionen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass es der KVN – nicht zuletzt mit den aus dem Strukturfonds gem. § 105 Abs. 1a SGB V zur Verfügung stehenden Finanzmitteln - auch zukünftig gelingen wird, insgesamt eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Allerdings ist es erforderlich, die vielfältigen Rahmenbedingungen den Anforderungen des demographischen Wandels anzupassen. Das beinhaltet u.a. eine Stärkung der Allgemeinmedizin in Aus- und Weiterbildung, attraktive Standortbedingungen für den Medizinnachwuchs auch in ländlichen Regionen, den Ausbau telemedizinischer Methoden mit relevantem Nutzen in der Patientenversorgung, passende Mobilitätsangebote besonders für ältere Patientinnen und Patienten sowie eine verbesserte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheitsberufe über die Sektorengrenzen hinweg.

Die Landesregierung unterstützt die KVN bei der Umsetzung des o.g. Sicherstellungsauftrages mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu gehören u.a. das Projekt der „Gesundheitsregionen Niedersachsen“, die Förderung der ärztlichen Versorgung, z. B. durch die Stärkung der Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr des Medizinstudiums sowie die gemeinsame Arbeit im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V. Dieses Gremium gibt Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen ab. Derzeit beschäftigen sich Arbeitsgruppen u.a. mit den Themen Entlassmanagement – also dem Übergang zwischen Krankenhaus und niedergelassener Ärztin bzw. niedergelassenem Arzt sowie Delegation ärztlicher Leistungen auf nicht-ärztliches Fachpersonal.

zu 2.:

Die demografische Entwicklung führt zu veränderten Anforderungen sowohl in Bezug auf die Gestaltung von Versorgungsstrukturen als auch bezüglich der Fachkräftesicherung, insbesondere in den personalintensiven Dienstleistungsbereichen des Gesundheitswesens.

Die demografische Entwicklung zieht eine Vielzahl von gesellschaftlichen Veränderungsprozessen nach sich. Der Bereich der Pflege ist in zweifacher Weise von dem Veränderungsdruck betroffen: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt; zugleich sinkt die Zahl der jungen Menschen und damit der Personenkreis derjenigen, die Pflege leisten können. Gerade am Beispiel Pflege wird die wechselseitige Beeinflussung und Verstärkung der Entwicklung deutlich.

Dies gilt im Besonderen für die Zukunftssicherung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum. Um das qualitative Niveau der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen auch in Zukunft zu erhalten, muss eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsstrukturen an die sich ändernden Rahmenbedingungen gelingen. Der demografisch bedingte hohe Veränderungsdruck in der Pflege beschränkt sich dabei nicht auf Kostenträger und soziale Selbstverwaltung, sondern schließt die Pflegekräfte und die Pflegebedürftigen - einschließlich ihres sozialen Umfeldes - ein. Für alle Beteiligten gilt: Der Veränderungsdruck fordert neue, ganzheitliche, lokale Ansätze.

Zu unseren Zielsetzungen gehören:

  • Die Zukunft der Pflege wird auch im ländlichen Raum gesichert,

  • die Stärkung der ambulanten Pflege,

  • die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze und die Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung,

  • die Sensibilisierung der Gesellschaft für den Wert der Pflege,

  • die Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes Altenpflege durch angemessene und attraktive Gehaltsstrukturen und

  • die Stärkung der Strukturverantwortung des Landes und der Rolle der Kommunen in der Pflege.

    Als Maßnahmen sind hier die beiden Förderprogramme „Wohnen und Pflege“ sowie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ zu nennen. Für das Programm „Wohnen und Pflege“ stellt das Land bis 2020 jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung. Für das Programm „ambulante Pflege im ländlichen Raum“ sind es jährlich 6 Mio. Euro von 2016-2018.

    Die Fachkräftesicherung im Pflegebereich ist eine der größten Herausforderungen für eine zukunftsfeste Gestaltung der Pflege. Sie verfolgt die Leitlinie „gute Pflege – gute Jobs“. Gute Arbeitsbedingungen sowie flexible Arbeitsgestaltung unterstützen dies. Um die bereits heute bestehende Fachkräftelücke zu schließen und die künftigen Zusatz- und Ersatzbedarfe in Höhe von zusammen gut 21.100 Vollzeiteinheiten zu decken, werden insgesamt rund 41.000 Nachwuchskräfte benötigt.

    Auch für die Niedersächsische Landesregierung ist damit die Fachkräftesicherung im Pflegebereich eine der großen Herausforderungen. Vordringliches Ziel ist es, mehr junge Menschen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf zu gewinnen. Hierfür hat die Niedersächsische Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. U. a. hat das Land Fördergelder in Höhe von rund 6,2 Mio. Euro für 2014, 6,8 Mio. Euro für 2015 und
    7,5 Mio. Euro für 2016 im Haushalt eingestellt, um zu erreichen, dass Schülerinnen und Schüler an privaten Altenpflegeschulen kein Schulgeld mehr zahlen müssen.

    Verantwortlich für den Fachkräftemangel ist allerdings nicht nur die demografische Entwicklung. Fachkräftemangel entsteht auch, weil viele Pflegefachkräfte vorzeitig ihren Beruf verlassen oder ihren Stellenanteil reduzieren; dazu tragen die beruflichen Belastungen bei: Arbeitsverdichtung, wenig familienfreundliche Arbeitszeiten, häufige Bereitschaftsdienste, psychische und körperliche Belastung sowie vergleichsweise geringe Bezahlung beschreiben die aktuellen verbesserungsbedürftigen Rahmenbedingungen. Zugleich muss es gelingen, durch Verbesserungen der Rahmen- und Arbeitsumfeldbedingungen auch den bereits in der Pflege Tätigen einen längeren Verbleib in ihrem Beruf zu ermöglichen.

    Deutliche Auswirkungen auf die Vergütung der Pflegekräfte sind auch von der „Gemeinsamen Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte“, zu erwarten, die die AOK Niedersachsen, die vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen am 17.12.2015 unterzeichnet haben. Darin haben sich die beiden größten Kassenverbände in Niedersachsen verpflichtet, die tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Am 12.04.2016 haben die Kommunalen Spitzenverbände eine inhaltsgleiche Erklärung abgegeben. Von dieser Zusage ist ein deutlicher Impuls zu erwarten, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten.

    zu 3.:

    Das Thema Vernetzung ist zentrales Ziel des Masterplans Soziale Gesundheitswirtschaft. Dabei geht es zunächst um eine bessere Vernetzung zwischen Gesundheits-, Wirtschafts- und Forschungspolitik und der Maßnahmen aus diesen Bereichen.

    Die Landesregierung unterstützt die Vernetzung durch die Schaffung und Sicherung von geeigneten Strukturen. Die im Masterplan genannten Maßnahmen verfolgen das Ziel der Vernetzung – sowohl auf der Struktur- als auch auf der Projektebene, um eine stärkere Zusammenarbeit und sektorenübergreifende Ansätze zu fördern.

    Zu nennen sind hier als Beispiel die Gesundheitsregionen. Mit dem Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen in Niedersachsen wird das Ziel verfolgt, eine bessere, sektorenübergreifende Verzahnung medizinisch ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung zu erreichen. Ziele sind die kommunale Strukturbildung und die Projektförderung. Der Strukturaufbau wird aus Landesmitteln bis zum Jahr 2017 (lt. Förderrichtlinie) in den Landkreisen und kreisfreien Städten über 2 Jahre als Anschubfinanzierung mit insgesamt bis zu ca. 25.000 € je Kommune gefördert.

    Im Rahmen der Gewährung der Mittel zum Strukturaufbau in den Gesundheitsregionen Niedersachsens gibt es 48 potentielle antragstellende Landkreise und kreisfreie Städte. Davon wurden bereits 32 Anträge auf Strukturförderung bewilligt. Vier Landkreise haben eine Antragstellung angekündigt. Ein Antragsteller hat erklärt, dass er keine Förderung beantragen werde. Insgesamt 11 potentielle Antragsstellende haben sich noch nicht konkret geäußert, ob eine Teilnahme in Betracht gezogen wird.

    Mit der Projektförderung werden innovative medizinische Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte z. B. zur Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und nicht ärztlichen Gesundheitsberufen unter Berücksichtigung des Patientenbedarfs gefördert.

    Die Landesregierung unterstützt außerdem weitere Netzwerke zu einzelnen Themenfeldern des Masterplans, z. B. die Initiative eHealth Niedersachsen und die Netzwerkinitiative BioRegioN des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die jeweils im Masterplan genannt sind.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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