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Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12.12.2016, TOP 5


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Der Pflegebereich ist derzeit geprägt von vielfältigen Herausforderungen: Es gilt, die Attraktivität des Berufsfelds Pflege zu steigern, ausreichend Fachkräftenachwuchs zu gewinnen und eine angemessene Vergütung pflegerischer Arbeit sicherzustellen – um nur einige wesentliche Punkte zu nennen.

Über mögliche Lösungsansätze wurde in den vergangenen Monaten immer wieder kontrovers diskutiert. Ein Allheilmittel hat bislang niemand gefunden. Doch die umfangreichen Maßnahmen der Landesregierung tragen bereits Früchte:

  • Die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit hat zu einem weiteren Aufschwung bei den Schülerzahlen in der Altenpflege geführt. Ich bin zuversichtlich, dass in diesem Jahr die Marke von 7.000 Auszubildenden überschritten werden kann.

  • Die Anpassung des Heimgesetzes erleichtert die Gründung und den Betrieb innovativer und selbstbestimmter Wohnformen.

  • Im Rahmen des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ hat das Land bislang 34 Projekte zur Schaffung eines alters- und pflegegerechten Wohnumfeldes mit insgesamt rund zwei Mio. Euro unterstützt.

  • Weitere 6,3 Mio. Euro werden jährlich für die nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege im ländlichen Raum eingesetzt.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen haben wir den nächsten Meilenstein erreicht.

Alle rund 70.000 niedersächsischen Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger werden Pflichtmitglieder der Pflegekammer sein. Für Nicht-Fachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts, der ihnen den Zugang zu den Beratungs- und Informationsangeboten der Kammer eröffnet.

Die vordringlichste Aufgabe der Pflegekammer ist die berufspolitische Vertretung. Als demokratisch legitimiertes Organ kann die Kammer für sich in Anspruch nehmen, für alle niedersächsischen Pflegefachkräfte zu sprechen. Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen erhält damit endlich die Macht und die Möglichkeit, sich wirksam in die Gremien und Prozesse der Berufs- und Gesundheitspolitik einzubringen.

„Überall, wo über die Pflege geredet, verhandelt und beschlossen wird, muss die Pflege selbst auch mitreden und mitentscheiden können“, so hat es Karl-Josef Laumann, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, bei seinem Besuch bei der Pflegekammer Rheinland-Pfalz im November 2016 sehr zutreffend ausgedrückt. Ich bin sicher, dass dieser neue „Player“ im Gesundheitswesen eingefahrene Strukturen und Prozesse der Selbstverwaltung hinterfragen wird.

Aus ihrer pflegefachlichen Sicht heraus wird die Pflegekammer Änderungsbedarfe aufzeigen und für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischer Versorgung eintreten.

Aber auch nach innen, in den eigenen Berufsstand hinein, wird die Pflegekammer tätig werden. Das Gesetz verpflichtet die Kammermitglieder, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, dabei insbesondere die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen zu respektieren und ihre pflegerischen Leistungen dem allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu erbringen.

Auch die bislang im Gesundheitsfachberufegesetz verankerte Fortbildungspflicht bleibt bestehen. Die Kammer wird diese Berufspflichten in ihrer Berufsordnung mit Leben füllen und den Pflegefachkräften so eine Orientierung für ihre tägliche praktische Arbeit bieten. Zukünftig wird der pflegerische Berufsstand selbst festlegen, welchen Inhalt und Umfang die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen haben und welche Weiterbildungsbezeichnungen anerkannt werden sollen.

Nicht zuletzt wird die Pflegekammer in Empfehlungen oder Leitlinien den aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse darstellen. Auf diese Weise wird sie ihren Mitgliedern Hilfestellung bei praktischen Fragen geben und zur Weiterentwicklung der Pflegequalität beitragen. Letztendlich kommt dies allen Menschen in Niedersachsen zugute. Denn wir werden alle mit großer Wahrscheinlichkeit früher oder später auf die Unterstützung kompetenter Pflegefachkräfte angewiesen sein.

Die bundesweit erste Pflegekammer gibt es seit Anfang 2016 in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein hat sich der Errichtungsausschuss im Dezember 2015 konstituiert, die Kammer soll im Sommer 2018 ihre Arbeit aufnehmen.

Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gehört Niedersachsen damit zur Spitzengruppe der Länder, die den Pflegefachkräften Gehör und Mitsprache verschaffen.

Vielen Dank!“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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