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Eine Schmetterlingsraupe der gefährlichen Art: Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner

Sozialministerium warnt vor Kontakt, heftige Reaktionen sind möglich – Leitfaden an Kommunen verschickt


Die giftigen Haare des Eichenprozessionsspinners können beim Menschen verschiedene, zum Teil auch heftige Symptome auslösen. Dazu gehören Hautirritationen, Atembeschwerden oder Augenreizungen. In Waldgebieten wird die Schmetterlingsart als einer von mehreren Pflanzenschädlingen bekämpft, im urbanen Bereich stellt er eine Gesundheitsgefahr dar.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat daher zusammen mit dem Landwirtschafts-, dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium sowie den Kommunalen Spitzenverbänden und den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg einen Leitfaden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erarbeitet.

„Der Leitfaden gibt den Kommunen Hilfen und Tipps für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner. Bei der Bekämpfung steht die Beseitigung akuter Gefahrenquellen im Vordergrund“, so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Bekämpfung mit Chemikalien ist indes nur in einem begrenzten Zeitfenster ab Mitte April sinnvoll. Denn es geht darum, die Produktion neuer Härchen zu begrenzen. Anschließend kann noch durch physikalische Bekämpfungsmaßnahmen Schadensbegrenzung betrieben werden, beispielsweise durch das Absaugen von Nestern.

Der Eichenprozessionsspinner ist in Mitteleuropa beheimatet und lebt auf Laubbäumen, meist Eichen. Der Klimawandel begünstigt die Vermehrung der Wärme liebenden Insekten, so dass sich der Eichenprozessionsspinner in Deutschland immer weiter ausbreitet. Seit mehreren Jahren vermehrt sich die Population dieses Schmetterlings auch in Nordwestdeutschland anhaltend stark. Betroffen von den starken Ausbreitungstendenzen ist auch Niedersachsen. Durch den Witterungsverlauf der vergangenen Jahre hat der Eichenprozessionsspinner beste Vermehrungsbedingungen gefunden. Ein natürlicher Zusammenbruch der Population ist nicht abzusehen.

Die vorliegende Zusammenstellung von Erkenntnissen, Hinweisen und Informationen wird den Kommunen als Handreichung für die kommunale Praxis zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden stellt die unterschiedlichen Bekämpfungsstrategien (Chemikalieneinsatz, Absaugen) in Abhängigkeit von dem Bekämpfungsbereich (Forst, urbaner Bereich mit Nähe zu Radwegen, Kindergärten etc.) und der Gesetzeslage (Biozidrecht, Pflanzenschutzrecht) dar. In den Anlagen befinden sich hilfreiche Dokumente, wie zum Beispiel ein Formular zur Meldung klinischer Folgen eines Kontaktes mit Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners oder das Formular zur Meldung befallener Bäume. Ebenfalls findet sich eine Übersicht über die nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht verfügbaren Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nebst Anwendungsbestimmungen im Anhang.

Hinweise für die Bevölkerung:

Die giftigen Haare der Eichenprozessionsspinner brechen leicht und können durch Luftströmungen auch über 100 m weit getragen werden. An den Larvenhäuten in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen die Brennhaare zurück. Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden bleiben somit eine Gefahrenquelle.

Daher gilt:

- befallene Gebiete und abgesperrte Bereiche meiden

- bei Aufenthalt in einem Gebiet, das von der Eichenprozessionsspinnerraupe befallen ist:

  • alle unbedeckten Körperflächen verhüllen
  • weder Raupen noch Nester berühren.
  • jeden Kontakt vermeiden
  • auch in der Nähe der Gespinste nicht auf den Boden setzen. Denn unterhalb der befallenen Bäume können am Boden liegende Brennhaare gesundheitliche Probleme auslösen.

Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie unter

www.ms.niedersachsen.de > Themen > Gesundheit > Der Eichenprozessionsspinner

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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