Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Bildungs-und-Teilhabe-Paket - Niedersachsen bereitet Klage gegen den Bund vor

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die Rückforderung von 21 Millionen Euroist unberechtigt – wir setzen uns für die Ansprüche der Kommunen ein.“


Gestern ist beim Niedersächsischen Sozialministerium eine Mitteilung des Bundessozialministeriums eingegangen, wonach dieses 21 Millionen Euro zurückfordern will, die niedersächsische Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bereits ausgegeben haben. „Wir legen noch heute gegen die Rückforderung des Bundes Widerspruch ein“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Und Niedersachsen bereitet in Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht vor – wir wollen zum Wohle der Kommunen erreichen, dass der Bund seine zugesagten Mittel für das Bildungs-und-Teilhabe-Paket in voller Höhe weiterzahlt.“ In der gestern eingegangen Mitteilung kündigt der Bund an, seine Rückzahlungsansprüche aus dem Jahr 2012 mit laufenden Überweisungen in 2014 zu verrechnen – das kommt einem vorübergehenden Zahlungsstopp gleich. Das Land leitet die Gelder lediglich an die Kommunen weiter. Rundt: „Die Rückforderung von 21 Millionen Euro ist unberechtigt – wir setzen uns für die Ansprüche der Kommunen mit Nachdruck ein.“

Darum geht es konkret: Der Bund hatte für 2012 monatliche Beträge an die Länder gezahlt, die im SGB II festgelegt sind – mit der Maßgabe, dass diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind. Bei der Abrechnung des Jahres 2012 (Spitzabrechnung) stellte der Bund später fest, dass nur in Bremen und Hamburg die kompletten Mittel bis zum 31.12.2012 ausgegeben worden waren – in allen anderen Ländern hatten die Kommunen einen Teil des Geldes erst 2013 ausgegeben. In Niedersachsen wurden insgesamt 21 Millionen Euro erst nach dem Jahreswechsel ausgegeben. Die betroffenen Kommunen berufen sich indes auf das SGB II, in dem steht, dass die erste Spitzabrechnung erst für das Jahr 2013 erfolgen sollte - deshalb ist das Vorgehen des Bundes nach ihrer Auffassung nicht tragbar. Somit wäre es auch nicht zulässig, die jetzt laufenden Zahlungen mit diesen Rückzahlungsanforderungen zu verrechnen. „Die Kommunen benötigen das Geld, um die laufenden BuT-Leistungen an die Bürger bezahlen zu können“, erläutert Sozialministerin Cornelia Rundt, „davon werden schließlich zum Beispiel Sportvereins-Mitgliedschaften, Lernförderung, Schulausflüge oder Schulmittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen finanziert.“ Rundt sicherte den Kommunen bereits zu, alles zu unternehmen, um das benötigte Geld vom Bund einzufordern. „Deshalb bereiten wir jetzt eine Klage gegen den Bund vor“, so Rundt: „Leider hat sich dieser in den aktuellen Verhandlungen nicht einmal darauf eingelassen, dass ein Bundesland ein Musterklageverfahren führt“, so Rundt: „Jetzt klagt also nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch wir beschreiten diesen Weg.“
Bundesweit geht es um 280 Millionen Euro.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln