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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: „Wie gewährleistet das Sozialministerium im Rahmen der Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen den Schutz der Allgemeinheit vor kranken Straftätern?“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage von Abgeordneten der CDU-Fraktion geantwortet.


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Fraktion der CDU geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion der CDU hatten gefragt:

Nach § 3 a Abs. 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes unterliegen die Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes und die im Rahmen der Beleihung tätigen Träger der übrigen Einrichtungen der Fachaufsicht des Sozialministeriums. Im Rahmen der Fachaufsicht haben die Einrichtungen insbesondere Auskunft zu erteilen, Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke zu gewähren, Weisungen des Fachministeriums Folge zu leisten sowie dem Fachministerium jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung zu gewähren.

Der Schutz der Allgemeinheit ist bei der Unterbringung von kranken Straftätern besonders zu beachten, die eine der in Ziffer 4.2 der Ausführungsbestimmungen zu § 15 Abs. 5 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes aufgelisteten Taten begangen haben.

Insbesondere die jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Mordvorwurfs gegen einen ehemals im Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg untergebrachten Straftäter, im Zuge derer die Staatsanwaltschaft wegen Fehlern in der Aktenführung die gesamte Computerinfrastruktur der Landeseinrichtung beschlagnahmt hat, werfen die Frage auf, ob das Sozialministerium im Rahmen der ihm obliegenden Fachaufsicht in ausreichendem Maße dafür Sorge getragen hat, dass ein effektiver Schutz der Allgemeinheit vor kranken Straftätern gewährleistet ist.

Aber auch die vom Sozialministerium bei der Unterrichtung des für den Maßregelvollzug zuständigen Sozialausschusses über aktive Entweichungen von Straftätern häufig benutzte Formulierung, „dass der Patient einfach davon lief“ - teils sogar mit Handschellen gefesselt -, „aber nicht eingeholt werden konnte“, könnte auf fachaufsichtlichen Handlungsbedarf hindeuten, um den Schutz der Allgemeinheit bei begleiteten Ausgängen kranker Straftäter besser gewährleisten zu können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und mit welchem Inhalt hat das Sozialministerium seit 1. Januar 2015 Dienstbesprechungen mit den zehn niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen durchgeführt?

2. Welchen Handlungsbedarf in Bezug auf den Schutz der Allgemeinheit hat das Sozialministerium im Rahmen dieser Dienstbesprechungen festgestellt?

3. Wie ließe sich aus Sicht der Fachaufsicht das Problem abstellen, dass auch Straftäter, bei deren Unterbringung der Schutz der Allgemeinheit besonders zu beachten ist, bei begleiteten Ausgängen oder Ausführungen ihrer Begleitung einfach weglaufen und von dieser auch nicht eingeholt werden können?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert in jedem Einzelfall ein gerichtliches Urteil, dass die Maßregel beschließt. Die Beendigung der Maßregel erfolgt in der Regel durch Beschluss, der von der Strafvollstreckungskammer (Gerichte) erlassen wird. Während der Dauer des Maßregelvollzugs sind die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) bei allen erstmaligen Schwellenlockerungen, also unbegleiteten Ausgängen und Urlaub, zu beteiligen. Für Beschwerden gegen versagte Lockerungen seitens der Maßregelvollzugspatientinnen und Patienten ist ebenfalls die Strafvollstreckungskammer zuständig.

Das MRVZN ist als Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO organisiert und hat seinen Sitz in Moringen, sowie weitere Standorte in Brauel und Bad Rehburg; dem Standort Moringen sind die Außenstellen in Göttingen (sog. Festes Haus, Hochsicherheitsbereich) und Hannover (offener Maßregelvollzug) zugeordnet. Es gliedert sich in die Geschäftsbereiche medizinischer Dienst, den zentralen Geschäftsbereich Verwaltung, den Geschäftsbereich Pflegedienst sowie die Krankenpflegeschule.

Die Gesamtkrankenhausleitung besteht aus der ärztlichen Direktorin / dem ärztlichen Direktor und den Chefärztinnen /Chefärzten der einzelnen Fachkrankenhäuser, der Pflegedirektorin / dem Pflegedirektor und den Pflegedienstleitungen der einzelnen Fachkrankenhäuser und der Verwaltungsdirektorin / dem Verwaltungsdirektor, mit Dienstsitz in Moringen. Die dienstrechtlichen Befugnisse für diesen Personenkreis obliegen dem MS. Zu den Aufgaben der Gesamtkrankenhausleitung gehören die Entwicklung von einheitlichen Standards und Entscheidungskriterien, sowie standortübergreifende Maßnahmen.

Die Krankenhausleitung der drei MRVZN Einrichtungen (Moringen, Bad Rehburg, Brauel) besteht aus der ärztlichen Direktorin /dem ärztlichen Direktor, den Chefärztinnen / den Chefärzten des Fachkrankenhauses, der Pflegedirektorin /dem Pflegedirektor und den Pflegedienstleitungen des Fachkrankenhauses, sowie der Verwaltungsdirektorin /dem Verwaltungsdirektor. Die Vollzugsleitung obliegt allein den zehn Chefärztinnen und Chefärzten.

Als organisatorischer Bestandteil gehören die beliehenen forensischen Abteilungen der Kliniken in Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Lüneburg, Osnabrück, Wunstorf und Wehnen zum Maßregelvollzug. Diese werden jeweils von der Chefärztin / dem Chefarzt als Vollzugsleiterin / Vollzugsleiter verantwortlich geleitet (als Landesbedienstete bei den privaten Trägern). Personalakten führende und dienstrechtliche Befugnisse ausübende Stelle ist auch hier das MS.

Als Krankenhausträger hat das MS die Fachaufsicht über die Einrichtungen des Maßregelvollzuges, die dem Fachreferat in der Gesundheitsabteilung obliegt, Im Rahmen der Dienstaufsicht sind die dienstrechtlichen Befugnisse für das statusbezogene Handeln, also arbeitsrechtliche und dienstrechtliche Maßnahmen, auf das MRVZN delegiert mit Ausnahme der Leitungsfunktionen für die die dienstrechtlichen Befugnisse unmittelbar durch das MS ausgeübt werden. Die dienstrechtlichen Befugnisse obliegen dem Personalreferat des MS und beziehen sich auf die ärztlichen Direktorinnen /die ärztlichen Direktoren, die Chefärztinnen / die Chefärzte der beliehenen Fachkrankenhäuser, die Pflegedirektorinnen /die Pflegedirektoren und die Pflegedienstleitungen der beliehenen Fachkrankenhäuser , sowie die Verwaltungsdirektorin /den Verwaltungsdirektor.

Die Fachaufsicht umfasst die Aufsicht darüber, dass die Abläufe im Maßregelvollzug den fachlichen und qualitativen Anforderungen entsprechen, insbesondere die fachliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit von getroffenen Entscheidungen und sonstigen Handlungen. Fachaufsicht umfasst die Befugnis, fachliche Weisungen zu erteilen und wird grundsätzlich durchgeführt in Form fachlicher Beratung, fachlicher Begleitung und Unterstützung. Die Fachaufsicht erfordert, dass über wesentliche Vorgänge ordnungsgemäß informiert wird und beinhaltet ein umfassendes Prüfrecht, das dem jeweiligen Anlass entsprechend ausgeübt wird.

Die Verpflichtung zur Information obliegt der Verwaltungsdirektorin /dem Verwaltungsdirektor soweit es sich um wirtschaftliche, organisatorische oder arbeits- und dienstrechtliche Themenstellungen handelt.

Für die ärztliche und therapeutische Arbeit sind die ärztlichen Direktorinnen /die ärztlichen Direktoren und die Chefärztinnen / die Chefärzte der beliehenen Fachkrankenhäuser zuständig und verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen über Vollzugslockerungen und Beurlaubungen.

Die Ermittlungen in dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Patienten der Maßregelvollzugsklinik Bad Rehburg sind sowohl mit dem damaligen Chefarzt und Vollzugsleiter als auch mit allen Vollzugsleitungen in Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen intensiv besprochen worden. Gleichzeitig ist eine Steuerungsgruppe (Task Force) unter Leitung des Staatssekretärs im MS eingerichtet worden, die die fachaufsichtlichen Maßnahmen begleitet hat. Ein Teil der nachfolgend vorgestellten Maßnahmen, insbesondere die Neukonzeption der Unterbringung von Patienten mit schwieriger Entlass-Perspektive und die Einrichtung eines juristischen Kompetenzzentrums sind fachaufsichtliche Maßnahmen in der Folge dieses Vorfalls.

Im Rahmen der Fachaufsicht hat das MS klare Regelungen und Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im MRV zu erhöhen. Das gilt auch für die bauliche Sicherheit. Durch Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Brauel, Bad Rehburg, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Moringen und Osnabrück sind Stationsgebäude neu gebaut oder umstrukturiert worden. Es wurden spezielle Kriseninterventionsräume geschaffen. An der Karl-Jasper-Klinik wurde eine Jugendforensik errichtet und an mehreren Standorten sind die Fenstersicherungen durch spezielle Einbauten verbessert worden. Teilweise dauern die baulichen Maßnahmen noch an.

Im Rahmen der Fachaufsicht hat das MS im Jahr 2015 am Standort Moringen die Einrichtung einer zentralen IT-Prüfstelle veranlasst. Diese Prüfstelle überprüft kontinuierlich alle für die Patienten zugänglichen ortsgebundenen und mobilen Datengeräte, PCs und mobile Datenträger, um zu verhindern, dass sich Patienten unerlaubte Seiten ansehen.

Darüber hinaus hat das MS im Rahmen der Fachaufsicht hinsichtlich der Unterbringungskonzeption sichergestellt, dass Vollzugslockerungen sofort auszusetzen sind, wenn die Beendigung der Maßregel beantragt oder die Überstellung in die JVA geprüft wird.

Im Rahmen der Fachaufsicht hat das MS die Neukonzeption für die Unterbringung von Patientengruppen mit einer schwierigen Entlass-Perspektive, z.B. wegen einer angedrohten oder angeordneten Sicherungsverwahrung oder einer drohenden Abschiebung, veranlasst.

In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit dem MJ und dem Strafvollzug intensiviert und verstetigt worden.

Aktuell wird in Göttingen zum 15.03.2017 ein Kompetenzzentrum Sicherheit eingerichtet. Die Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es ab 01.04.2017 die Vorschläge der Vollzugsleitungen für Lockerungsentscheidungen zu prüfen und ggf. die Zustimmung zu diesen Lockerungen zu geben. Das Kompetenzzentrum Sicherheit hat ein Vetorecht bei den vorgeschlagenen Lockerungen. Das Kompetenzzentrum wird von einem Volljuristen geleitet. Weiterhin werden eine weitere Juristin und zwei erfahrene Verwaltungsbeamte mit der Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz im Kompetenzzentrum tätig sein.

Die aktuelle Entwicklung in dem derzeitigen strafrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht ist ebenfalls Gegenstand fachaufsichtlicher Gespräche und Maßnahmen gewesen. Zuletzt sind im Rahmen der Fachaufsicht am 20.02.2017 weitere konkrete Regelungen zum Umgang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und gerichtlichen Anordnungen getroffen worden.

Es wurde verfügt, dass im Falle von Beschlagnahmungen aus Kliniken des MRV der Verwaltungsdirektor der MRVZN unverzüglich eingeschaltet wird und im weiteren Verlauf die Federführung und die Steuerung in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsorganen übernimmt. Es kommt nur sehr selten zu solchen Beschlagnahmungen, die ärztlichen Vollzugsleitungen haben in solchen Verfahren keine oder nur wenig praktische Erfahrung. Durch diesen Erlass ist sichergestellt, dass sofort von Seiten der Verwaltung unter juristischer Leitung die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsorganen, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten professionell erfolgt.

Das MS hat den Sozialausschuss umfassend und aktuell am 09.02.2017 und am 23.02.2017 über die Entwicklungen hinsichtlich der Durchsuchung und Beschlagnahme am 08.02.2017 in Bad Rehburg informiert.

Die Aufgabenstellung des Maßregelvollzugs, die Allgemeinheit zu schützen und die Patienten zu sichern und jede Entweichung zu verhindern, ist den Beschäftigten des Maßregelvollzugs klar und dieser Auftrag wird sehr ernst genommen. Diese Aufgabe ist für jede Einzelne und jeden Einzelnen herausfordernd und verlangt den Beschäftigten im Maßregelvollzug ein hohes Maß an Engagement und persönlichem Einsatz ab. Dieses Engagement ist anerkennswert hoch und ich möchte mich ausdrücklich bei allen Beschäftigten für Ihren großartigen Einsatz bedanken. Die Arbeit im Maßregelvollzug erfolgt hochprofessionell und ist überaus erfolgreich. Das belegt die insgesamt geringe Zahl an Vorkommnissen, insbesondere die geringe Quote der gesamten Verstöße gegen gewährte Vollzugslockerungen, die zwischen 0,1% und 0,2% liegt bei immerhin rund 35.000 bis 40.000 Vollzugslockerungen pro Jahr. Das belegt eindrucksvoll, dass die gute Arbeit im Maßregelvollzug nachhaltig zum Schutz der Allgemeinheit beiträgt.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1.:

Datum

Gruppierung

Wesentliche Themen

14.04.2015

Gesamt-Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN, Ärztliche Leitungen und Pflegedienstleitungen der forensisch-psychiatrischen Abteilungen der beliehenen Krankenhausträger

Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte der Novellierung Nds. Maßregelvollzugsgesetz

Diskussion über die Berichts- und Offenbarungspflicht bei Vorkommnissen im MRV

Information zur Entwicklung der Belegung im MRV

Vorstellung der aktuellen baulichen Maßnahmen und mittelfristige Planungen

Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Personalkonzept Maßregelvollzug“

Diskussion der Anforderungen der Ärztekammer an die Aufnahme in die Weiterbildungsordnung

Vorstellung des Landespsychiatrieplans

Bericht über die geplante Kostenerstattung durch MJ für Leistungen bei Klienten von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht (Kooperationsvereinbarung zwischen MS und MJ zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Forensischen Institutsambulanz (FIA) des MRV)

Diskussion über die Konzepte für Vollzugslockerungen

Hepatitis C Behandlungen

21.04.2015

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN

Einziger TOP: Vorschlag der Projektgruppe zur Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) an die Gesamtkrankenhausleitung und Entscheidung der Gesamtkrankenhausleitung über den Einsatz des Krankenhausinformationssystem (KIS)

10.11.2015

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN

Bericht zum Sachstand Krankenhausinformationssystem (KIS)

Diskussion einzelner Personalia

Klärung der Anrechnungsregelungen der Arbeitszeit bei Fortbildungsreisen und Dienstreisen

Bericht zur Prüfung des Landesrechnungshofs

Bericht über die Wirtschaftliche Entwicklung des MRVZN

Erfahrungsaustausch zur Budgetierung

Ankündigung der Ausdehnung der betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente auf rollierende Budgetierung

Diskussion zum Aufbau einer Kostenträger-Rechnung gemäß Forderung LRH

21.01.2016

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN

Vorstellung und Diskussion der Belegungs- und Kostenentwicklung im MRV

12.04.2016

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN

Vorbereitung des Termins am 19. 4. 2016 in Brauel mit Herrn Staatssekretär Röhmann auf Einladung des Hauptpersonalrats

Vorbereitung einer Dienstvereinbarung zum Krankenhausinformationssystem (KIS)

Stand der wirtschaftlichen Entwicklung und Prognose 2016 gemäß Budgetauswertung Februar 2016 unter Berücksichtigung aktueller Faktoren

19.04.2016

Belegschaft MRVZN Brauel und Personalrat MRVZN mit Staatssekretär und AL´in 4

Auf Einladung des Personalrats waren Herr Staatssekretär Röhmann und Frau AL´in Schröder in Brauel: Erörterung der Umstände des Ausbruchs von 5 Patienten im November 2015 in Brauel mit einer Geiselnahme und die Umstände der Verhaftung und Beschlagnahme von Beweismaterial in Bad Rehburg, insbesondere mit ihren Auswirkungen auf das Personal.

22.04.2016

Alle Vollzugsleitungen

Diskussion zum Umgang mit Lockerung und Urlaub

Erörterung der Umstände der Verhaftung und Aktenbeschlagnahme Bad Rehburg

Ausführlicher Bericht des Chefarztes aus Bad Rehburg über die Umstände der Verhaftung des Patienten N. und die Beschlagnahme von Beweismaterialien und über die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden im Vorfeld und im Kontext der Verhaftung des Patienten

03.05.2016

Alle Sicherheitsbeauftragten der MRV-Einrichtungen (auch der beliehenen Träger)

IT und Forensik, welche Sicherheitsbedarfslagenergeben sich aus neuen IT Entwicklungen

Erläuterung des Sicherheitskonzeptes im Neubau des MRVZN Außenstelle Göttingen

17.05.2016

Alle Vollzugsleitungen

Aktuelle Fälle in der Forensik,
Fallstudien und Fallvorstellungen

01.06.2016

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN, Ärztliche Leitungen und Pflegedienstleitungen der forensisch-psychiatrischen Abteilungen der beliehenen Krankenhausträger

Besondere Vorkommnisse im MRV: allgemein aber mit dem Schwerpunkt der zwei aktuellen Vorkommnisse am 09.05.2016 in Wunstorf, der Überfall auf eine ältere Dame in ihrer Wohnung durch einen Patienten aus Moringen, der in Wunstorf im Probewohnen lebte und das Vorkommnis am 14.04.2016, die Verhaftung des Patienten in Bad Rehburg unter dem Verdacht des Mordes an einer jungen Frau im Herbst 2015

Vortrag von MJ zu den Dokumentationspflichten der Ärztinnen/Ärzte im MRV

Vorstellung der aktuellen Daten aus dem bundeseinheitlichen Kerndatensatz MRV, (Diskussion der Ländervergleich zu Belegungszahlen, Belegungsdauer, Lockerungen, Entweichungen, Personalzahlen und Personalrelationen zur Belegung, durchschnittliche Pflegesätze)

Information zur aktuellen Belegungsentwicklung im Nds. MRV

Vorstellung der aktuellen und geplanten Baulichen Maßnahmen

Abstimmung von Aktivitäten zur Personalgewinnung

Vorstellung und Diskussion der Kooperationsvereinbarung mit MJ zur Nutzung der Forensischen Instituts Ambulanz (FIA)

Landespsychiatrieplan

Information zum Stand der neuen Jugendforensik

Vereinbarung von Grundsätzen zur Öffentlichkeitsarbeit im MRV

10.08.2016

MRV Vollzugsleitungen

Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristisches Kompetenzzentrum

Vorstellung einzelner Konzeptansätze zu Vollzugslockerungen

Abstimmung des Konzeptes „Patienten mit ungünstiger Entlassungsperspektive“

14.09.2016

Gesamt Krankenhausleitung (Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor) des MRVZN

Diskussion der Entwicklung der Personalausstattung der Verwaltung des MRVZN seit 2008

Information zum Stand der wirtschaftlichen Entwicklung und Prognose gem. Budgetauswertung

Einführung des KIS in Brauel

Erläuterung des Sachstands zur
Kooperationsvereinbarung zwischen MS und MJ zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Forensischen Institutsambulanz (FIA) des MRV)

18.10.2016

MRV Vollzugsleitungen

Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristisches Kompetenzzentrum

Praktische Fragen zu Patienten mit ungünstiger Entlassungsperspektive

26.10.2016

Sicherheitsbeauftragte der MRV-Einrichtungen

Diskussion von Konsequenzen aus dem möglichen Tötungsdelikt MRV Bad Rehburg,

Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums

Erfahrungsbericht aus dem IT-Forensik und Überprüfung - Zentrum im MRVZN Moringen

Vorstellung Konzept Jugendforensik KJK

Vorstellung und Diskussion von Einzelthemen aus den Häusern

09.12.2016

MRV Vollzugsleitungen

Diskussion der Stellung und der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums

Information und Austausch über die Entwicklung der Belegung im MRV

Erläuterungen zum Umgang mit Medien

10.02.2017

MRV Vollzugsleitungen

Diskussion des Vetorechts des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums

Information über den aktuellen Stand der Entweichungen im MRV, Erörterung von Zielvorgaben

Erfahrungsberichte aus der Praxis der Kooperationsvereinbarung zwischen MS und MJ zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Forensischen Institutsambulanz (FIA) des MRV)

Mündliche Vorstellung des Zwischenstandes in dem Forschungsauftrag zur Gewährung von Vollzugslockerungen durch Mitarbeiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN)

Bericht zum Sachstand der geplanten Einrichtung des Studiengangs Vollzugspsychologie in Hildesheim

Austausch über Verfahren und Notwendigkeit von Dolmetschereinsätzen im MRV

15.02.2017

Pflegedirektoren und Pflegedienstleitungen der beliehenen Träger

Diskussion der vorhandenen Sicherheitskonzepte im MRV

22.02.2017

MRV Vollzugsleitungen

Diskussion der Dienstanweisung für das Juristische Kompetenzzentrum

Diskussion über die Anforderungen an die Sicherheit im MRV

Nächster Termin:

20.03.2017

MRV Vollzugsleitungen

Vorstellung der Juristin und des Juristen im Kompetenzzentrum

Zusammenarbeit mit dem neuen Verwaltungsdirektor

Alle weiteren anlass- und nicht anlassbezogenen Gespräche in und mit einzelnen Kliniken und mit einzelnen Leitungskräften und Funktionsträgern sind hier nicht aufgeführt worden.

Zu 2.:

Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung ist insbesondere festgestellt worden, dass die Absicherung der Lockerungsentscheidungen durch eine juristische Perspektive zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Entscheidungsfindung ein wesentliches Instrument ist, um die Gefährdungsanalyse, die jeder Lockerungsmaßnahme vorgeschaltet ist, ganzheitlich abzusichern. Darüber hinaus erfolgt die Beteiligung des Kompetenzzentrums kontinuierlich auch im weiteren Verlauf der Lockerungen, anders als bei der der Prognosekommission, die nur einmal vor der ersten Schwellenlockerung und der Strafvollstreckungsbehörde, die nur jeweils zu Beginn einer Schwellenlockerung (unbegleiteter Ausgang und Urlaub) beteiligt wird.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Fachaufsicht für Patientinnen/ Patienten mit geringer oder keiner Aussicht auf eine an die Maßregel anschließende Entlassung, besondere Unterbringungskonzepte auf den Weg gebracht worden.

Ferner werden sowohl die Regelungen und Standards insbesondere für Vollzugslockerungen kontinuierlich angepasst als auch in regelmäßigen Dienstbesprechungen der fachliche Austausch intensiviert, dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Justiz.

Zu 3.:

Der Schutz der Allgemeinheit ist der Zweck der Maßregel und hat in jeder Phase der Behandlung eines Patienten uneingeschränkte Priorität und ist der Maßstab an dem alle Behandlungsschritte orientiert werden müssen. Gleichzeitig soll der Maßregelvollzug durch die Behandlung und Therapie der Patientinnen/Patienten zu einer nachhaltigen Besserung bis hin zur Heilung der die Maßregel begründenden Suchterkrankung und/oder der psychischen Erkrankung führen als Voraussetzung für eine dauerhafte familiäre, soziale und berufliche Eingliederung und eine zukünftige Straffreiheit der Patientinnen/ des Patienten und soll damit einen nachhaltigen Schutz der Allgemeinheit auch nach der Entlassung bewirken.

Vollzugslockerungen sind unter Beachtung der Schutzrechte der Allgemeinheit ein wirksames und unverzichtbares therapeutisches Instrument in der Behandlung und in der Vorbereitung der Patientinnen/Patienten auf die Zeit nach der Unterbringung. Die Vollzugslockerungen finden stets in einem gestuften Verfahren statt und beginnen mit 1:1 Ausführungen in den Klinikpark und steigern sich je nach Therapiefortschritt und Ergebnis der Gefährlichkeitsanalyse langsam über begleitete Gruppenausgänge bis hin zu begleiteten und später dann unbegleiteten Ausgängen zunächst nur für eine sehr kurze Zeitspanne, die dann wiederum im Zuge der Therapiefortschritte individuell ausgeweitet werden kann. Die Lockerungsphasen werden immer ganz individuell auf den einzelnen Patienten (die einzelne Patientin) abgestimmt. Lockerungsverstöße führen sofort zu einer Reaktion, in der Regel zur Rücknahme der Lockerungsstufe.

Verantwortlich für die Gewährung von Vollzugslockerungen ist die ärztliche Leiterin oder der ärztliche Leiter als Vollzugsleitung der Maßregelvollzugseinrichtung. Die Vollzugsleitung hat auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse und den Ergebnissen des bisherigenTherapieverlaufs eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten eines Patienten zu treffen und zu verantworten.

Sowohl bei Ausgängen und Ausführungen sind sich alle Beschäftigten des Maßregelvollzugs ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Die sichere Ausführung durch Sicherung, Deeskalation und Begleitung sind kontinuierlich Inhalte von Fortbildungen und Schulungen. Die Schulungen finden teilweise unter fachlicher Anleitung der Polizei statt, um die Beschäftigten noch besser vorzubereiten. Das schließt leider unvorhersehbare Situationen, individuelle Fehler oder situative Fehleinschätzungen nicht vollständig aus. Die Aufgabenstellung, die Patientinnen/Patienten zu sichern und jede Entweichung zu verhindern, ist den Beschäftigten des Maßregelvollzugs klar und dieser Auftrag wird sehr ernst genommen. Das zeigt auch die geringe Quote der gesamten Verstöße gegen gewährte Vollzugslockerungen, die zwischen 0,1% und 0,2% liegt bei immerhin rund 35.000 bis 40.000 Vollzugslockerungen pro Jahr.

Das wichtigste Instrument bei der Verhinderung von Entweichungen ist der persönliche Einfluss, den die Begleitpersonen aufgrund ihrer eigenen fachlichen Kompetenz auf den Patienten ausüben. Die Zusammenarbeit mit Trainerinnen und Trainern mit Erfahrungen in der Personensicherung wird fortgesetzt und weiter intensiviert werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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