Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Wer hatte die Heimleiterfunktion im Pflegeheim „Haus Inselfrieden“?
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ronald Schminke und Hans-Dieter Haase (SPD) geantwortet.
Die Abgeordneten Ronald Schminke und Hans-Dieter Haase (SPD) hatten gefragt:
Der NDR berichtete am 2. November 2016 erneut über das mittlerweile insolvente Pflegeheim Haus Inselfrieden auf Norderney. Die Betreiberin aus Bersenbrück soll die Heimleiterfunktion seit 2009 mit einem Heilerziehungspfleger besetzt haben, dem allerdings die Befähigung und die Qualifikation als Heimleiter gefehlt hätten. Auch im Prüfbericht 2010 des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen war der Mann als Heimleiter angegeben. Erst im Sommer 2011 wurde durch die Kontrollbehörde des Landkreises Aurich das Fehlen des Befähigungsnachweises festgestellt.
Der Landkreis Aurich erklärte auf Nachfrage des NDR, der Betroffene habe die Funktion des Heimleiters erst nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme im November 2011 übernommen, vorher habe ihm eine externe Fachberatung zur Seite gestanden. Das Sozialministerium widerspricht der Darstellung der Heimaufsicht und erwidert, dass die Heimleitung durch eine andere Person wahrgenommen worden sei. Die Heimleiterin sei nicht jeden Tag in der Einrichtung präsent gewesen, habe aber die Entscheidungskompetenz innegehabt, heißt es. Der Heilerziehungspfleger selbst gab in seinem Berufsprofil im Internet an, er habe 2009 die Heimleiterfunktion innegehabt.
Bei Kontrollen waren Missstände festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt u. a. wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und wegen des Verdachts der Untreue.
1. Welche Personen waren im Haus Inselfrieden in den Jahren 2009 bis 2016 laufend als Heimleiter(in) tätig und ordnungsgemäß in der Funktion angemeldet?
2. Über welche Qualifikation verfügten die jeweils eingesetzten Personen in der Heimleiterfunktion, und in welcher Weise wurden bei den im Haus Inselfrieden eingesetzten Heimleiterinnen/Heimleitern Befähigungen und Qualifikationen durch die Behörden kontrolliert?
3. Wie kommt es zu den unterschiedlichen Angaben von Betreiberin, Heimaufsicht, Sozialministerium und des als Heimleiter eingesetzten Mitarbeiters?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Zu 1.:
Im Haus Inselfrieden sind in den Jahren von 2009 bis 2016 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Personen ordnungsgemäß bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde als Heimleiterin bzw. Heimleiter gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4, Absatz 3 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) angezeigt worden. In Zeiträumen, in denen keine der unten genannten Personen als Heimleiterin bzw. Heimleiter tätig war, ist diese Aufgabe durch die stellvertretende Heimleitung wahrgenommen worden.
Zeitraum |
Person |
Qualifikation, Berufspraxis |
01.02.2009 bis 30.11.2010 |
Frau A) |
Sozialpädagogin Leitungsfunktionen, selbständig als Unternehmensberaterin |
01.04.2011 bis 31.07.2011 |
Frau B) |
Gesundheitsökonomin Selbständig als Personal- und Unternehmensberaterin |
01.08.2011 bis 30.09.2011 |
Frau C) |
Altenpflegerin, Ergotherapeutin, Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Weiterbildung zur Pflegedienstleitung Leitungsfunktion in anderen Einrichtungen, Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und zur Heimleitung (Sozialmanagement) |
01.11.2011 bis 31.05.2012 |
Herr D) |
Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannter Sozialwirt, Weiterbildung zur Heimleitung Stellvertretender Heimleiter im Haus Inselfrieden |
01.06.2012 bis 31.10.2012 |
Herr E) |
Krankenpfleger, Fortbildung: Leitung und Management von Einrichtungen der Altenhilfe Heimleiter in Pflegeeinrichtungen |
01.12.2012 bis 30.06.2013 |
Frau F) |
Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin Stellvertretende Pflegedienstleitung und Pflegedienstleitung |
01.07.2013 bis 30.06.2014 |
Herr D) |
Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannter Sozialwirt, Weiterbildung zur Heimleitung Tätigkeit als Heimleiter und stellvertretender Heimleiter im Haus Inselfrieden und Leitungstätigkeiten in anderen Einrichtungen |
01.07.2014 bis 30.11.2014 |
Herr G) |
Diplom-Betriebswirt, weitere Fortbildungen Mehrere Jahre Geschäftsführer/Verwaltungsleiter, freiberuflicher Berater mehrerer Pflegekonzerne |
01.12.2014 bis 30.04.2015 |
Frau F) |
Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin Heimleitung im Haus Inselfrieden, im Übrigen s.o. |
01.05.2015 bis 30.09.2015 |
Herr H) |
Industriekaufmann, Krankenpfleger, Diakon, Fortbildung zur Pflegedienstleitung, Weiterbildung zur Heimleitung Stellvertretende Pflegedienstleitung und Pflegedienstleitung, Heimleiter |
01.10.2015 bis 28.03.2016 |
Frau F) |
Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin Heimleitung im Haus Inselfrieden, im Übrigen s.o. |
15.05.2016 bis 31.07.2016 |
Frau I) |
Wirtschaftskauffrau, Weiterbildung zur Heimleitung Heimleiterin |
01.08.2016 bis heute |
Herr J) |
Diplom-Kaufmann Mehrere Jahre Leitungserfahrung |
Zu 2.:
Zu den Qualifikationen der jeweils eingesetzten Personen wird auf die Beantwortung zu Frage 1. verwiesen.
Die Heimaufsichtsbehörde hat sich ausnahmslos die Nachweise über die berufliche Qualifikation und die hauptberuflichen Tätigkeiten im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 7 NuWG bei der Aufnahme der Tätigkeit als Heimleiter/in vorlegen lassen.
Zu 3.:
Der in der Vorbemerkung genannte Heilerziehungspfleger ist der Heimaufsichtsbehörde in dem genannten Zeitraum nicht als Heimleitung angezeigt worden. Wie aus der tabellarischen Übersicht zu Frage 1. hervorgeht, waren im fraglichen Zeitraum andere Personen als Heimleitung tätig.
Wie es zu möglicherweise abweichenden Angaben gekommen ist, kann die Landesregierung nicht beurteilen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.02.2017
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt