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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Wer hatte die Heimleiterfunktion im Pflegeheim „Haus Inselfrieden“?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ronald Schminke und Hans-Dieter Haase (SPD) geantwortet.


Die Abgeordneten Ronald Schminke und Hans-Dieter Haase (SPD) hatten gefragt:

Der NDR berichtete am 2. November 2016 erneut über das mittlerweile insolvente Pflegeheim Haus Inselfrieden auf Norderney. Die Betreiberin aus Bersenbrück soll die Heimleiterfunktion seit 2009 mit einem Heilerziehungspfleger besetzt haben, dem allerdings die Befähigung und die Qualifikation als Heimleiter gefehlt hätten. Auch im Prüfbericht 2010 des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen war der Mann als Heimleiter angegeben. Erst im Sommer 2011 wurde durch die Kontrollbehörde des Landkreises Aurich das Fehlen des Befähigungsnachweises festgestellt.

Der Landkreis Aurich erklärte auf Nachfrage des NDR, der Betroffene habe die Funktion des Heimleiters erst nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme im November 2011 übernommen, vorher habe ihm eine externe Fachberatung zur Seite gestanden. Das Sozialministerium widerspricht der Darstellung der Heimaufsicht und erwidert, dass die Heimleitung durch eine andere Person wahrgenommen worden sei. Die Heimleiterin sei nicht jeden Tag in der Einrichtung präsent gewesen, habe aber die Entscheidungskompetenz innegehabt, heißt es. Der Heilerziehungspfleger selbst gab in seinem Berufsprofil im Internet an, er habe 2009 die Heimleiterfunktion innegehabt.

Bei Kontrollen waren Missstände festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt u. a. wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und wegen des Verdachts der Untreue.

1. Welche Personen waren im Haus Inselfrieden in den Jahren 2009 bis 2016 laufend als Heimleiter(in) tätig und ordnungsgemäß in der Funktion angemeldet?

2. Über welche Qualifikation verfügten die jeweils eingesetzten Personen in der Heimleiterfunktion, und in welcher Weise wurden bei den im Haus Inselfrieden eingesetzten Heimleiterinnen/Heimleitern Befähigungen und Qualifikationen durch die Behörden kontrolliert?

3. Wie kommt es zu den unterschiedlichen Angaben von Betreiberin, Heimaufsicht, Sozialministerium und des als Heimleiter eingesetzten Mitarbeiters?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Im Haus Inselfrieden sind in den Jahren von 2009 bis 2016 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Personen ordnungsgemäß bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde als Heimleiterin bzw. Heimleiter gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4, Absatz 3 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) angezeigt worden. In Zeiträumen, in denen keine der unten genannten Personen als Heimleiterin bzw. Heimleiter tätig war, ist diese Aufgabe durch die stellvertretende Heimleitung wahrgenommen worden.

Zeitraum

Person

Qualifikation, Berufspraxis

01.02.2009 bis 30.11.2010

Frau A)

Sozialpädagogin

Leitungsfunktionen, selbständig als Unternehmensberaterin

01.04.2011 bis 31.07.2011

Frau B)

Gesundheitsökonomin

Selbständig als Personal- und Unternehmensberaterin

01.08.2011 bis 30.09.2011

Frau C)

Altenpflegerin, Ergotherapeutin, Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Weiterbildung zur Pflegedienstleitung

Leitungsfunktion in anderen Einrichtungen, Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und zur Heimleitung (Sozialmanagement)

01.11.2011 bis 31.05.2012

Herr D)

Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannter Sozialwirt, Weiterbildung zur Heimleitung

Stellvertretender Heimleiter im Haus Inselfrieden

01.06.2012 bis 31.10.2012

Herr E)

Krankenpfleger, Fortbildung: Leitung und Management von Einrichtungen der Altenhilfe

Heimleiter in Pflegeeinrichtungen

01.12.2012 bis 30.06.2013

Frau F)

Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin

Stellvertretende Pflegedienstleitung und Pflegedienst­leitung

01.07.2013 bis 30.06.2014

Herr D)

Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannter Sozialwirt, Weiterbildung zur Heimleitung

Tätigkeit als Heimleiter und stellvertretender Heimleiter im Haus Insel­frieden und Leitungstätigkeiten in anderen Ein­richtungen

01.07.2014 bis 30.11.2014

Herr G)

Diplom-Betriebswirt, weitere Fortbildungen

Mehrere Jahre Geschäftsführer/Verwaltungsleiter, freiberuflicher Berater mehrerer Pflegekonzerne

01.12.2014 bis 30.04.2015

Frau F)

Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin

Heimleitung im Haus Inselfrieden, im Übrigen s.o.

01.05.2015 bis 30.09.2015

Herr H)

Industriekaufmann, Krankenpfleger, Diakon, Fortbil­dung zur Pflegedienstleitung, Weiterbildung zur Heim­leitung

Stellvertretende Pflegedienstleitung und Pflegedienst­leitung, Heimleiter

01.10.2015 bis 28.03.2016

Frau F)

Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin

Heimleitung im Haus Inselfrieden, im Übrigen s.o.

15.05.2016 bis 31.07.2016

Frau I)

Wirtschaftskauffrau, Weiterbildung zur Heimleitung

Heimleiterin

01.08.2016 bis heute

Herr J)

Diplom-Kaufmann

Mehrere Jahre Leitungserfahrung

Zu 2.:

Zu den Qualifikationen der jeweils eingesetzten Personen wird auf die Beantwortung zu Frage 1. verwiesen.

Die Heimaufsichtsbehörde hat sich ausnahmslos die Nachweise über die berufliche Qualifikation und die hauptberuflichen Tätigkeiten im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 7 NuWG bei der Aufnahme der Tätigkeit als Heimleiter/in vorlegen lassen.

Zu 3.:

Der in der Vorbemerkung genannte Heilerziehungspfleger ist der Heimaufsichtsbehörde in dem genannten Zeitraum nicht als Heimleitung angezeigt worden. Wie aus der tabellarischen Übersicht zu Frage 1. hervorgeht, waren im fraglichen Zeitraum andere Personen als Heimleitung tätig.

Wie es zu möglicherweise abweichenden Angaben gekommen ist, kann die Landesregierung nicht beurteilen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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