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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Soll bei der MHH ein Neubau für die forensische Psychiatrie errichtet werden?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Burkhard Jasper (CDU) hatte gefragt:

Schon seit Jahren wird über die Baumaßnahmen bei der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) diskutiert. In diesem Zusammenhang gibt es auch Überlegungen, einen Neubau für die forensische Psychiatrie zu errichten.

1. Gibt es Planungen für den Neubau einer forensischen Psychiatrie bei der MHH, bzw. hat es dazu Gespräche mit der Leitung der MHH gegeben?

2. Falls ja zu 1., welche Überlegungen gibt es zur Finanzierung des Neubaus?

3. Welche Alternativen zu einem Neubau sind möglich?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Medizinische Hochschule Hannover, vertreten durch das Zentrum für Seelische Gesundheit, dort die Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie, stellte im November 2013 nach interner Abstimmung mit dem Präsidium der MHH einen Antrag auf Schaffung einer forensischen Behandlungseinheit für Straftäterinnen und Straftäter, die nach § 64 StGB in einer Maßregelvollzugseinheit untergebracht werden sollen. Der Schwerpunkt der forensisch-psychiatrischen Einheit sollte aufgrund der ausgewiesenen Expertise der MHH auf der Behandlung von drogenkranken Straftäterinnen und Straftätern liegen.

Dieser Antrag erfolgte zu einer Zeit, in der es in Niedersachsen nicht genug Behandlungsplätze für den Bereich der Unterbringungen nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt gab. Auch aktuell besteht dafür ein Bedarf.

Die drei Einrichtungen, die stofflich abhängige Patientinnen und Patienten mit Ausnahme von Alkohol-Erkrankten derzeit behandeln, befinden sich im Maßregelvollzugszentrum an den Standorten Brauel und Moringen sowie in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg. Im Großraum Hannover befindet sich trotz der auch hier vorhandenen drogenabhängigen Straftäterinnen und Straftäter bislang keine forensisch-psychiatrische Einrichtung, die diesen Personenkreis behandeln könnte. Eine forensisch-psychiatrische Behandlungseinheit in der Medizinischen Hochschule würde also einen bislang nicht erfassten räumlichen Bereich abdecken.

Zu 1.:

Im Rahmen der ursprünglichen Überlegung für den Neubau einer (Gesamt-)Psychiatrie für die Räumlichkeiten in der Medizinischen Hochschule wurde die räumliche Anbindung einer forensisch-psychiatrischen Behandlungseinheit thematisiert. Die Anbindung wurde sowohl aus Sicht der MHH als auch aus Sicht des MS für sinnvoll erachtet, denn eine entsprechende Bauplanung und -durchführung würde zu erheblichen Synergie-Effekten führen. Es ist jedoch auch ein einzelner Bau möglich.

Dem Antrag der MHH, gestellt durch den Ärztlichen Direktor des Zentrums für Seelische Gesundheit, ging eine interne Abstimmung mit dem Präsidium der Medizinischen Hochschule voraus. Das Zentrum für Seelische Gesundheit und das Präsidium der MHH stimmen sich diesbezüglich regelmäßig ab.

Zu 2.:

Für die Neubaumaßnahme „Errichtung einer forensisch-psychiatrischen Behandlungseinheit in der MHH“ stehen derzeit keine Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung.

Zu 3.:

Eine gleichwertige Alternative gibt es nicht, da in der MHH keine Räumlichkeiten vorhanden sind, die für eine forensische Psychiatrie genutzt werden können. Ein Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten innerhalb der MHH kommt nicht in Frage. Eventuell wäre eine Anmietung von Räumen möglich, die jedoch baufachlich für den Zweck der forensisch-psychiatrischen Behandlung ertüchtigt werden müssten. Bei einer räumlichen Distanz zur MHH wäre die kurzfristige personelle Unterstützung sicherzustellen. Hierzu gibt es aktuell keine konkreten Planungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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