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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wird auch die Behindertenpolitik zur Chefsache?

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper (CDU) zur Behindertenpolitik geantwortet.

Die Abgeordnete Gudrun Pieper (CDU) hatte gefragt:

Wird auch die Behindertenpolitik zur Chefsache?

Laut einer Kabinettspresseinformation der Staatskanzlei vom 19. März 2013 werden die Querschnittsaufgaben der Integration zukünftig von einer Stabsstelle beim Chef der Staatskanzlei wahrgenommen und wird die Landesbeauftragte für Integration bzw. Migration und Teilhabe der Staatskanzlei zugeordnet. Auch die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen und ist ebenfalls eine Querschnittsaufgabe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Unterschied sieht die Landesregierung bei der Querschnittsaufgabe Integration gegenüber der Querschnittsaufgabe Integration, die eine Stabsstelle in der Staatskanzlei erforderlich macht?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zuordnung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu dem für Soziales zuständigen Ministerium gemäß § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG)?

3. Ist auch hier u. a. in Anbetracht der Bedeutung der Umsetzung der UN-Konvention „Rechte von Menschen mit Behinderungen“ künftig eine Zuordnung zur Staatskanzlei vorgesehen, oder warum wird gegebenenfalls hiervon abgesehen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Am 01. Januar 2008 ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten in Kraft getreten:

a. die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche,

b. die Konkretisierung des verfassungsrechtlich geregelten Benachteiligungsverbots,

c. die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache und der lautsprachbegleitenden Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache,

d. der Anspruch auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen in Verwaltungsverfahren oder zur Wahrnehmung der Interessen in Kindertagesstätten und Schulen,

e. die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Amt der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einrichtung eines Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen Beiräten in den Landkreisen und kreisfreien Städten,

f. die Regelung eines Verbandsklagerechts.

Mit dem Bericht der Landesregierung (16. Wahlperiode) über die Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 25. August 2011 (LT-Drs. 16/3900) ist u. a. festgestellt worden, dass sich das NGBB grundsätzlich bewährt und eine hohe Akzeptanz erreicht hat.

Die vormalige Landesregierung erklärte am 28. November 2011 in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lesemann u.a., dass sie die Stelle der Integrationsbeauftragten nicht wieder besetzt (Drs. 16/4239).

Die neue Landesregierung wird diese Entscheidung korrigieren, sie hält die Funktion einer bzw. eines Beauftragten für Migration und Teilhabe für weiterhin erforderlich.

Die Landesregierung hat deshalb in ihrer Sitzung am 16. April 2013 die Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags, Frau Doris Schröder-Köpf zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe berufen Diese Tätigkeit wird ehrenamtlich und unabhängig wahrgenommen, und der Niedersächsischen Staatskanzlei zugeordnet sein. –Zur Unterstützung der Landesbeauftragten wird eine Geschäftsstelle in der Staatskanzlei eingerichtet werden.

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe wird als Mittlerin die Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Niedersächsischen Landtag und der Niedersächsischen Landesregierung wahrnehmen. Es dient dem Ziel, die wirtschaftliche, soziale, rechtliche und gesellschaftliche Integration der in Niedersachsen lebenden Menschen mit Zuwanderungserfahrungen zu befördern. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt fast 17%, gemessen an der Gesamtbevölkerung Niedersachsens.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem vorgenannten Beschluss hat die Landesregierung außerdem die steuernden und koordinierenden Aufgaben zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Staatskanzlei verlagert; die operativen Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Ziele der Landesregierung verbleiben im für Intergration zuständigen Ministerium.

Damit werden die koordinierenden Aufgaben einschließlich der Entwicklung von strategischen Zielen der Landesregierung zukünftig direkt in einer dem Chef der Staatskanzlei zugeordneten Stabsstelle zusammengeführt, um die Bedeutung der Aufgabe herauszustellen..

Zu 2. und 3:

Nach § 10 Abs 1 NBGG bestellt die Landesregierung eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die oder der Landesbeauftragte ist danach in der Wahrnehmung des Amtes unabhängig.

Nach § 10 Abs. 2 NBGG ist die oder der Landesbeauftragte dem für Soziales zuständigen Ministerium zugeordnet; ihr oder ihm ist die für die Erfüllung der Aufgaben die notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

Die unabhängige Aufgabenwahrnehmung sowie die organisatorische Zuordnung zum Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration haben sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Grundsätzliche Änderungen sind nicht beabsichtigt.

Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die Einrichtung einer Fachkommission und eines Interministeriellen Arbeitskreises beabsichtigt.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen soll in diesem Zusammenhang die Leitung der Fachkommission übernehmen. Grundlage hierfür ist eine Zielvereinbarung, die zwischen der zuständigen Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und dem Landesbeauftragten geschlossen werden soll.

Darüber hinaus soll der Landesbeauftragte auch die Sitzungen des Interministeriellen Arbeitkreises leiten, weil zwischen der Fachkommission und dem Arbeitskreis ein regelmäßiger Austausch erforderlich sein wird.

Eine dauernde Veränderung der Stellung des Amtes der oder des Landesbeauftragten ist damit nicht verbunden.

Eine Veränderung des Aufgabenbereichs des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen – wie es für den Bereich der Integration vollzogen wurde - ist nicht vorgesehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2013

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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