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Antwort auf die Mündliche Anfrage "Ist die Pflegekammer (k)eine Heilberufekammer?"

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Petra Joumaah, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Die Landesregierung hat am 7. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung freigegeben und den Landtag unterrichtet. Die Rechtsverhältnisse der in Niedersachsen existierenden Heilberufekammern sind aktuell dagegen insgesamt im Kammergesetz für die Heilberufe geregelt. Dementsprechend argumentiert die SPD-Landtagsfraktion in ihrer im Juli 2015 herausgegebenen Niedersachsenbilanz 2013 bis 2015 auf Seite 41 auch: „Es geht uns vor allem darum, dass die mit Abstand größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen durch eine eigene Kammer, wie die anderen fünf Heilberufekammern auch, auf Augenhöhe (…) agieren kann.“

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der SPD-Landtagsfraktion, dass die geplante Pflegekammer eine Heilberufekammer ist - „wie die anderen fünf Heilberufekammern auch“?

2. Falls ja, weshalb hat die Landesregierung anstelle des Entwurfs eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen keinen Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe vorgelegt?

3. Welche Unterschiede bestehen zwischen der geplanten Pflegekammer und den fünf Heilberufekammern, die ein eigenes Gesetz erforderlich machen?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:
Wie in der Vorbemerkung der Abgeordneten dargestellt geht es darum, dass die Angehörigen der Pflegeberufe im Gesundheitswesen zukünftig durch eine eigene Kammer agieren können, wie dies den Angehörigen der bestehenden Heilberufekammern bereits jetzt möglich ist. Dieses Anliegen teilt die Landesregierung. Hierzu hat sie den Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet, auf den Weg gebracht. In ihm ist vorgesehen, dass die Pflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts vollwertig in das Kammerwesen in Niedersachsen integriert wird.

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet:

Der Gesetzentwurf zur Errichtung der Pflegekammer ist von der Landesregierung deshalb in einem eigenen Gesetz erarbeitet worden, weil bezüglich der Weiterbildung, der Altersversorgung, der Schlichtung und der Berufsgerichtsbarkeit andere Regelungen als im Kammergesetz für die Heilberufe vorzusehen waren.

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