Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

"Investitionskosten im Kinderhospital Osnabrück - lässt die Landesregierung Osnabrück und den Landkreis Diepholz im Stich?"

Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 40, August Plenum 2016



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Volker Meyer, Martin Bäumer, Karl-Heinz Klare, Christian Calderone und Burkhard Jasper (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Volker Meyer, Martin Bäumer, Karl-Heinz Klare, Christian Calderone und Burkhard Jasper (CDU) hatten gefragt:

Das Kinderhospital Osnabrück wartet angesichts notwendiger Investitionen auf verbindliche Finanzierungszusagen des Landes Niedersachsen. Das Land ist zuständig für die Investitionskosten in den niedersächsischen Krankenhäusern. Trotz der anstehenden Maßnahmen und der Vorarbeit des Klinikums gibt es keine verbindliche Aussage, wann die beim Kinderhospital Osnabrück benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Für das Krankenhaus bedeute das nach Informationen aus Osnabrück konkret, dass die bereits vom Land avisierten Fördermittel für die Sanierung des Therapiebades bisher nicht ausgezahlt wurden. Auch für die Fördermittel zum geplanten Umzug der kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik und Ambulanz vom Interimsstandort Eydelstedt in die St. Annen Klinik Twistringen fehle vom Land Niedersachsen die verbindliche Finanzierungszusage. Ohne Fördermittel sei die seit Langem geplante Sanierung und Renovierung der entsprechenden Räumlichkeiten in der Klinik in Twistringen nicht zu realisieren. Die zurzeit genutzten Räumlichkeiten in Eydelstedt seien von vorneherein als Zwischenlösung gedacht gewesen, sodass ohne die Bereitstellung von Fördermitteln die stationäre und ambulante Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Diepholz akut gefährdet sei.

1. Steht das Land zu seinen Finanzierungszusagen für das Kinderhospital in Osnabrück an den Standorten Osnabrück und Twistringen?

2. Werden die betreffenden Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2016 des Landes Niedersachsen aufgenommen?

3. Wann erfolgt die noch ausstehende verbindliche Aussage zu 2.?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Nach § 9 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) fördern die Länder Investitionskosten der Krankenhäuser. Nach § 6 KHG stellen sie dafür Investitionsprogramme auf und beraten vorab deren Entwürfe nach § 7 KHG mit an der Krankenhausversorgung im Lande Beteiligten (Planungsausschuss). Nach den §§ 3 und 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wird das Investitionsprogramm nach seiner Beratung im Planungsausschuss von der Landesregierung nach Anhörung des Niedersächsischen Landtages beschlossen.

Das für die Krankenhausträger maßgebliche vorherige Verwaltungsverfahren ist der Richtlinie über das Verfahren über die Gewährung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG (RdErl. d. MS v. 01.11.2004 - 404 - 41201/5106 – Nds. MBl. S. 744 - VORIS 21065 -) zu entnehmen. Danach berät das Fachministerium (MS) die vorliegenden Anträge mit dem Planungsausschuss und bestimmt über die Einleitung der baufachlichen Antragsprüfung, für die der Krankenhausträger eine Haushaltsunterlage – Bau (HU-Bau) zu erstellen hat, die von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) zu prüfen ist. Der Abschluss dieser Prüfung durch die OFD ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in ein Krankenhausinvestitionsprogramm des Landes.

Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 500.000,- € werden im Krankenhausinvestitionsprogramm einzeln bestimmt und angeführt. Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000,- € sind Gegenstand eines Pauschalansatzes für Notmaßnahmen, kleine Baumaßnahmen, Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte und Mehrkosten für in Vorjahren in das Investitionsprogramm aufgenommene Maßnahmen, über dessen Höhe die Landesregierung im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms beschließt und über den in der Folge das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung verfügt.

Am 27.02.2012 beantragte das Kinderhospital Osnabrück die Förderung ihres Investitionsvorhabens „Umbau Bewegungsbad“.

Am 05.06.2012 beantragte das Kinderhospital Osnabrück die Förderung der Miete einer Immobilie in Eydelstedt zur vorübergehenden Unterbringung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik.

Am 15.06.2012 bewilligte MS erstmalig für das Jahr 2012 Fördermittel für die Miete von Räumen für die Kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik in Eydelstedt. Dem folgten weitere vier Bescheide für die Jahre 2013-2016.

Am 07.08.2012 beantragte das Kinderhospital Osnabrück die Förderung ihres Investitionsvorhabens „Erstausstattung für die kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik in Eydelstedt“.

Mit Bescheid vom 17.12.2012 bewilligte MS dem Kinderhospital Osnabrück Fördermittel für die „Erstausstattung der kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik in Eydelsted in der beantragten Höhe von 140.000,00 €.

Am 03.12.2013 bestätigte MS dem Kinderhospital Osnabrück die Fördermittelunschädlichkeit der Durchführung der Maßnahme „Umbau Bewegungsbad“ vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides.

Am 17.07.2013 beantragte das Kinderhospital Osnabrück die Förderung seines Investitionsvorhabens „Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagesklinik in Twistringen“. Weil diese in dem Gebäude der seinerzeit noch in Betrieb befindlichen St. Ansgar-Klinik untergebracht werden sollte, stellte das Kinderhospital Osnabrück die Realisierung der Maßnahme bis zur Auflösung des Klinikstandortes im Jahr 2015 zurück. In der Folge lief die Förderung des Interims in Eydelstedt weiter (s.o.).

Am 05.08.2015 bestätigte MS dem Kinderhospital Osnabrück die Fördermittelunschädlichkeit der Durchführung der Maßnahme „Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagesklinik in Twistringen“ vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides.

Am 13.05.2016 teilte das Kinderhospital Osnabrück die Fertigstellung des Umbaus des Bewegungsbades mit.

Zu 1.:

Die Landesregierung hat keinen Anlass, die festgestellte Förderungsfähigkeit der angesprochenen Investitionsvorhaben in Zweifel zu ziehen. Soweit Fördermittel nicht bereits bewilligt wurden, sind der Landesregierung verbindliche Finanzierungszusagen allerdings nicht bekannt.

Zu 2.:

Es handelt sich um sog. „kleine Baumaßnahmen“ (s. Vorbemerkung zum Pauschalansatz für Notmaßnahmen, kleine Baumaßnahmen, Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte und Mehrkosten für in Vorjahren in das Investitionsprogramm aufgenommene Maßnahmen).

Zu 3.:

Sollten die Maßnahmen für eine Förderung aus dem Pauschalansatz für Notmaßnahmen, kleine Baumaßnahmen, Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte und Mehrkosten für in Vorjahren in das Investitionsprogramm aufgenommene Maßnahmen im Jahr 2016 ausgewählt werden, wird das Kinderhospital Osnabrück im vierten Quartal 2016 darüber eine Nachricht erhalten.



Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln