Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von 2022 sieht vor, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, in dem die Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung verbessert werden. Ein Entschließungsantrag der Koalition, um das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) zu novellieren, wurde am 22.03.2023 im Landtag beraten und beschlossen.
Das aktuell geltende NGG trat am 01.01.2011 in Kraft. Dessen Ziele sind:
- die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und zu erleichtern sowie
- Frauen und Männer eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen (§1 Abs. 1 NGG).
Zur Umsetzung dieser Ziele sind im Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen enthalten. Über die Durchführung des Gesetzes hat die Landesregierung dem Landtag zu berichten (§ 25 NGG). Im Juni 2024 ist der 6. Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (6. NGG-Durchführungsbericht; Download rechte Spalte) dem Landtag vorgelegt worden.
Die vorliegenden Ergebnisse geben Hinweise, in welchen Feldern weiterer Handlungsbedarf besteht und sollen in die Novellierung des NGG einfließen.
Foto: Mann und Frau sitzen sich auf einer Wippe gegenüber.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 09.12.2010; Arbeitshilfe für die Praxis; 3. aktualisierte Auflage Dezember 2018
Arbeitshilfe zur Erstellung des Gleichstellungsplans
Erfassungsbogen 1 Gleichstellungsplan Bestandsaufnahme
Erfassungsbogen 2 Gleichstellungsplan Fluktuationsabschätzung