Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen
Das "Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung" ist einer der erfolgversprechendsten Zusammenschlüsse zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, mit dem der Behindertenbeauftragte eng zusammenarbeitet. Rund 70 Bündnispartnerinnen und -partner bilden das Rückgrat des Bündnisses. Dazu gehören Eltern behinderter Kinder, Betroffene, Verbände, Gewerkschaften und Selbsthilfegruppen. Sein Grundsatz ist, dass Integration der Selbstbestimmung der Betroffenen bedarf. Was ist Unterstützte Beschäftigung?
Unterstützte Beschäftigung ist die Assistenz behinderter Menschen am Arbeitsplatz. Wenn nötig erhält der / die Behinderte eine Assistentin oder einen Assistenten, der ihn an den Arbeitsplatz begleitet und ihn dort anlernt. Mit zunehmender Sicherheit der Behinderten wird die Unterstützung vermindert, bis sie womöglich nicht mehr gebraucht wird. Die Behinderten erhalten also im Prinzip die gleiche Hilfe wie in einer Werkstatt für Behinderte, nur nehmen sie die Unterstützung in die Betriebe mit. Das Bündnis will Unterstützter Beschäftigung in verschiedenen Formen wie z. B. durch Fachdienste oder Integrationsfirmen flächendeckend in Niedersachsen zum Durchbruch verhelfen. Die Arbeit des Bündnisses orientiert sich an drei Kernaussagen: Jedem Menschen mit Behinderung muss
- Wahlfreiheit in allen Lebensbereichen zugestanden werden,
- die finanzielle Unterstützung bereit gestellt werden, die er zur beruflichen Eingliederung benötigt und
- die Möglichkeit geboten werden, auf die Arbeit der Unterstützungsdienste direkt Einfluss nehmen zu können.
Durch die Reform des Schwerbehindertengesetzes zum 1.10.2000 wurde die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet, ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten einzurichten. Ein Verzeichnis der niedersächsischen Integrationsfachdienste findet sich u.a. auf der Homepage des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen.
Das Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung kooperiert eng mit den Integrationsfachdiensten, um so dazu beizutragen, möglichst viele schwerbehinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Kontakt:
Niedersächsisches Bündnis Unterstützte Beschäftigung
Büro des Behindertenbeauftragten, z. Hd. Herrn Jähnert,
Postfach 1 41, 30001 Hannover.