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Umsetzungsstand und Aktivitäten zum Antrag „Volksfestkultur in Niedersachsen bewahren“ (Beschluss des Landtages vom 21. Januar 2015 - Drucksache 17/2796)

Antwort auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Jörg Bode (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:

Letztmalig wurde zu diesem Antrag am 26. Juni 2015 mit der Drucksache 17/3748 unterrichtet.

1. Was hat die Landesregierung seitdem unternommen, um den Antrag umzusetzen?

2. Was wird die Landesregierung noch unternehmen, um die Forderungen des Antrags zu erfüllen?

3. Bis wann rechnet die Landesregierung spätestens mit einem endgültigen Ergebnis?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Mit der Drucksache 17/3748 hatte die Landesregierung über den Stand des Verfahrens unterrichtet. Hierauf bezugnehmend ist zwischenzeitlich das in der Unterrichtung angesprochene Urteil des OVG Lüneburg in einem Rechtsstreit eines Schaustellers gegen den TÜV Nord ergangen. Der Berufung des TÜV Nord gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wurde stattgegeben. Das OVG kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Niedersachsen die streitgegenständliche europäische Norm DIN EN 13814 rechtsfehlerfrei und auch für Altgeschäfte verbindlich eingeführt hat.

Entsprechend der Unterrichtung in der Drucksache 17/3748 haben sich die Gremien der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland (ARGEBAU) weiterhin mit der Problematik befasst. Die Bauministerkonferenz (BMK) hat am 30. Oktober 2015 ihren Beschluss bekräftigt, dass ein ländereinheitlicher Vollzug unumgänglich ist. Sie hat weiter ihren Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen (ASBW) gebeten, die Systematik zur Genehmigung Fliegender Bauten und mögliche Varianten in Hinblick auf die Hinweise der Schausteller zu untersuchen und bis zur Sitzung der Bauministerkonferenz im 4. Quartal 2016 zu berichten.

Sowohl das Urteil des OVG Lüneburg als auch die noch ausstehende Beschlussfassung der BMK und auch die im Interesse der Schausteller notwendige gegenseitige bundesweite Anerkennung der Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten stehen einer isolierten landesrechtlichen Abweichung von den bundesweit geltenden Regelungen des Umganges mit Fliegenden Bauten weiterhin entgegen.

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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