Statement von Niedersachsens Sozial- und Familienministerin Cornelia Rundt
zu dem heute von Bundesfamilienministern Kristina Schröder und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgestellten Bericht zu Familienleistungen:
„Wer Familien nach dem Gießkannenprinzip fördert, darf sich nicht wundern, wenn das meiste ungenutzt versickert. Diese Art Politik läuft völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei, verschlingt aber viel Geld. Frau Schröder stellt den Familien bürokratische Hürden in den Weg. Es gibt nur ein Wirrwarr von Einzelmaßnahmen, aber kein wirksames Gesamtkonzept. Vorhaben wie die Abschaffung des Ehegattensplittings bleiben dafür auf der Strecke; es hat kaum positive familienpolitische Auswirkungen und fördert ein überkommenes Familienbild. Die Familienpolitik der Bundesregierung trägt auch dazu bei, dass sich die Benachteiligung von Frauen verfestigt.
Die Studie macht deutlich, dass viele Leistungen denen zugute kommen, die sie nicht wirklich benötigen. Diejenigen, die unbedingt gefördert werden müssten, bleiben außen vor. Es gibt kein Konzept gegen Armutsrisiken. Die Bundesregierung verkennt außerdem, dass sich das Familienbild gewandelt hat und noch weiter wandeln wird. Familie ist eben nicht nur da, wo ein Ehepaar mit Kind lebt. Ein zeitgemäßer Familienbegriff muss auch Paare mit oder ohne Trauschein, Alleinerziehende, Patchwork-Familien und Regenbogen-Familien umfassen. Familien brauchen klare, stabile Strukturen, auf die sie sich langfristig verlassen können. Eine moderne Familienförderung ist für mich eine Investition in die Zukunft.
Eine weitere wesentliche Erkenntnis des Berichtes ist, dass mehr in Bildung und Betreuung investiert werden muss. Die Bundesratsinitiative Niedersachsens zur Abschaffung des Betreuungsgeldes dient genau diesem Ziel. Mit der Einführung des Betreuungsgeldes werden nicht nur bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitische Ziele verfehlt. Es steht auch im Widerspruch zu den familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre wie der Einführung des Elterngeldes, das einen Anreiz zum frühen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit und zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung bietet, und dem Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur. Die Mittel für das Betreuungsgeld sollten besser in den weiteren Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.06.2013
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger