Rede von Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zum Medizinforschungsgesetz
Sitzung des Bundesrates am 27.09.2024, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
„Der Bundesgesundheitsminister ist im Rahmen der Krankenhausreform unter anderem auch mit dem Versprechen angetreten, Bürokratie abzubauen. Hiervon ist bislang leider gar nichts bis wenig zu spüren und mit dem KHVVG-Entwurf gelingt dies jedenfalls schon mal nicht – ganz im Gegenteil.
Nun beraten wir heute über das vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossene Medizinforschungsgesetz, welches unzweifelhaft gute Ansätze für eine Stärkung des Pharmastandortes Deutschland enthält.
Allerdings sind ebenfalls kurz vor der Sommerpause Regelungen in das Gesetz aufgenommen worden, die nicht wirklich viel mit den ursprünglichen Zielen dieses Gesetzes zu tun haben, und die eben eher in das noch zu beschließende KHVVG gehören – aber vor allem: die anstelle eines Abbaus von Bürokratie, wieder weitere ganz erhebliche bürokratische Anforderungen für Krankenhäuser neu definieren und mit sich bringen.
Es ist vorgesehen, dass alle zugelassenen Krankenhäuser neben den umfangreichen Datenlieferungen nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz nun auch noch vierteljährlich detailliert die Zuordnung des ärztlichen Personals zu den einzelnen Leistungsgruppen übermitteln sollen. Um dies erfüllen zu können, müssten tägliche und womöglich nahezu minutengenaue Aufzeichnungen aller in den Kliniken arbeitenden Medizinerinnen und Mediziner zu ihren jeweiligen Tätigkeiten erfolgen, damit eine genaue Zuordnung zu den Leistungsgruppen überhaupt möglich wird.
Hiermit würde man in Zeiten eines immer bedrohlicher werdenden Fachkräftemangels weitere Personalkapazitäten für rein bürokratische Tätigkeiten binden und damit von der Patientenversorgung wegnehmen. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein!?
Aus dem KHVVG-Entwurf ist zudem überhaupt keine Sinnhaftigkeit einer quartalsweisen Meldung dieser Daten ableitbar – auch nicht im Zusammenhang mit den Prüfungen des Medizinischen Dienstes, denn die erfolgen ja gar nicht in einem Dreimonatszeitraum.
Es ist also absolut nicht erkennbar, wozu dieser bürokratische Wahnsinn dienen soll.
Wir brauchen wieder mehr Vertrauen in die Leistung der Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken. Mehr Vertrauen ist gleich weniger Komplexität.
Es kann nicht sein, dass jetzt schon über ein Drittel der Arbeitszeit des ärztlichen und pflegerischen Personals für Meldungen an die unterschiedlichsten Stellen im Bürokratiedschungel des Gesundheitswesens aufgewendet wird. Die Ärztinnen, Ärzte und Pflegende in den Krankenhäusern wehren sich sehr nachdrücklich gegen diese neue und sinnlose Bürokratie. Und dies aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht! Sie erwarten Vertrauen und Respekt für ihre Arbeit und nicht immer mehr Kontrolle und Misstrauen.
Die überbordende Kontrollbürokratie, von der Patientinnen und Patienten nicht wirklich profitieren, muss ganz dringend zurückgefahren werden. Stattdessen wird mit diesem Gesetz durch die Hintertür weitere aufgebaut. Das Ganze gipfelt dann auch noch in ganz erheblichen Sanktionen für die Kliniken, wenn diese die Daten nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder irgendwie fehlerhaft melden sollten. Und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden dafür vorliegt oder nicht.
Anstatt Bürokratie abzubauen werden hier weitere unfassbar aufwändige und zudem noch vollkommen unnötige neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Krankenhäuser eingeführt. Das muss unter allen Umständen verhindert werden! Deshalb empfehle ich dringend die Zustimmung zu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Im Anschluss erwarte ich in einem gesonderten Verfahren, das ebenfalls als Omnibus erfolgen könnte, eine schnellstmögliche Streichung der Regelungen innerhalb des Krankenhausentgeltgesetzes, für die hier im Haus ebenfalls eine deutliche Mehrheit bestehen wird.
Vielen Dank.“
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erstellt am:
27.09.2024
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