Rauchwarnmelder sind in Niedersachsen ab 1. Januar auch in Bestandsbauten Pflicht
Ministerin Cornelia Rundt: „Rauchwarnmelder erkennen eine Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Menschen – auch nachts. Sie können Leben retten.“
Ab 1. Januar 2016 müssen auch in niedersächsischen Bestandsbauten in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, verpflichtend Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neubauten bestand diese Verpflichtung bereits. Niedersachsens Sozial- und Bauministerin erklärt anlässlich dieses Stichtags: „Rauchwarnmelder erkennen eine Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Menschen – auch nachts. So können sie im Ernstfall Leben retten.“ Es liege also im Interesse eines jeden, Rauchwarnmelder zu installieren.
Zur Nachrüstung verpflichtet sind die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, unabhängig davon, ob es sich um von Ihnen selbst genutzte Wohnungen handelt. Zwar sieht das Bauordnungsrecht keine regelmäßigen und gezielten Kontrollen vor. Der Einbau von Rauchwarnmeldern unterliegt aber der allgemeinen Bauüberwachung, das heißt in Verdachtsfällen können die Baubehörden Kontrollen vornehmen. Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter sind dafür verantwortlich, dass die bauliche Anlage dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Festsetzung eines angemessenen Bußgeldes ist möglich, wenn die Installation trotz einer vorherigen vollziehbaren schriftlichen Anordnung der unteren Bauaufsichtsbehörde unterbleibt und die Anordnung auf die Bußgeldvorschrift verweist. Denkbar ist auch, dass Versicherungen im Schadensfall prüfen, ob die entsprechende materielle Anforderung des Bauordnungsrechts, also in diesem Fall die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, eingehalten worden ist. Rauchwarnmelder sind im Fachhandel sowie in Baumärkten erhältlich und können schnell installiert werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.12.2015
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger