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Paritätsgesetz und Frauenquote – was steckt dahinter?

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Aktuelle Stunde des Niedersächsischen Landtages am 25.01.2023, TOP 3b


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Mehr als 50 % der Bevölkerung sind Frauen, aber nur knapp 35 % der Landtags- und Bundestagsabgeordneten sind weiblich. In den niedersächsischen Kommunalparlamenten sind es sogar weniger als 30 %.

Seit vielen Jahren führen wir Debatten um eine Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten, doch wir stellen fest: Es ändert sich zu wenig. Von einer paritätischen Besetzung sind wir weit entfernt.

Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes ist es offensichtlich noch immer schwieriger für Frauen einen Parlamentssitz zu erringen als für Männer. Und das obwohl wir wissen, dass Frauen vielfach die gleiche Qualifikation haben und niemand ernsthaft sagen würde, dass sie weniger geeignet sind, die Bevölkerung in den Parlamenten zu vertreten. Es gibt also zusätzliche Hürden. Diese müssen überwunden werden.

Dies gilt auch für die Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft. Ohne gesetzliche Regelungen ändert sich wenig!

Das ist einer der Gründe, warum wir das NGG brauchen, an dessen Novellierung wir arbeiten. Es geht um Macht, die selten freiwillig mit Frauen geteilt wird. Wir wissen, wie wir Änderungen bewirken können: Paritätsvorgaben und Frauenquoten sind immer auch ein Anschub für einen kulturellen Wandel in Institutionen. Je mehr Frauen in Parlamenten, in Unternehmen, in Verwaltungen mit Macht ausgestattet sind, desto selbstverständlicher ist dies und desto merkwürdiger erscheint im Rückblick die frühere Unterrepräsentanz.

Es ist in einer Demokratie von entscheidender Bedeutung, dass zu gleichen Teilen die weibliche und die männliche Sicht in Findungs- und Entscheidungsprozesse einfließen.

Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, Frauen paritätisch teilhaben zu lassen. Es ist auch erwiesen, dass unterschiedliche Sichtweisen zu mehr Qualität in Entscheidungsprozessen führen.

Wir haben gesehen, dass bei der Besetzung von Führungspositionen in der Privatwirtschaft nur in den Bereichen Wirkung erzielt wurde, in denen es gesetzliche Verpflichtungen gab. Freiwillige Vorgaben führten nicht zum Erfolg. Meine Vorgängerin, Ministerin Behrens, hat mit der Herausgabe des niedersächsischen Women-on-Board-Index ein Monitoring entwickelt, dass die Anzahl von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen klar beziffert und deutlich belegt, welche Unternehmen nachbessern müssen.

Wir sehen hier ganz deutlich, dass nur verbindliche Vorgaben Wirkung entfalten. Insofern hören Sie hier und heute von mir als Gleichstellungsminister ein klares Bekenntnis zu Parität und zu Frauenquoten. Ich bin froh, dass ich dies zu einem so frühen Zeitpunkt meiner Amtszeit hier klarstellen kann.

Über die Frage, wie ein verfassungskonformes Paritätsgesetz aussehen könnte, wird gerade viel diskutiert. Im Rahmen der Wahlrechtskommission des Bundestages haben sich viele Sachverständige geäußert. Wir werden sehen, wohin die Diskussionen im Bund führen werden und ob es hier eine vorbildliche Lösung geben kann, die auch Strahlkraft für die Länderparlamente haben wird. Es gilt, die vorhandenen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume auszuloten und Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen.

Sie stellen die Frage: „Paritätsgesetz und Frauenquote – was steckt dahinter?“

Meine klare Antwort lautet: Dahinter steckt der Wille, Frauen gleichberechtigt an den Willensbildungsprozessen und der Macht zu beteiligen. Und damit einen wichtigen Baustein unseres Grundgesetzes wirksam einzulösen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“


Presseinformationen

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erstellt am:
25.01.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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