Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt erklärt zum von dpa vermeldeten Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses für Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten:
„Es ist eine gute Nachricht für Niedersachsens Krankenhäuser, dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf bundeseinheitliche Regelungen für sogenannte Sicherstellungszuschläge geeinigt hat. Ich habe mich seit meinem Amtsantritt für solche Sicherstellungszuschläge eingesetzt, weil diese ein wichtiger Baustein zum Erhalt einer hochwertigen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sind. Das war u.a. ein Thema der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der Niedersachsen stellvertretend für die Flächen-Bundesländer mitverhandelt hat. Mit Sicherstellungszuschlägen können Krankenhäuser unterstützt werden, die mitunter nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, die aber für eine wohnortnahe Versorgung in dünnbesiedelten Räumen unerlässlich sind. Es ist für Niedersachsen eine gute Nachricht, dass sich unsere Bemühungen gelohnt haben. Nun müssen wir uns die Einigung des G-BA genau ansehen, um sie abschließend bewerten zu können.“
Bundesweit soll die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen offenbar für nur etwa 70 Kliniken möglich sein, also in Niedersachsen für lediglich sieben oder acht Häuser. Eine größere Anzahl wäre sachgerechter. Nähere Informationen zu dem Beschluss sind abzuwarten.
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erstellt am:
25.11.2016
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt