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Niedersachsens Gesundheitsministerin Rundt stimmt im Bundesrat für geplante Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes:

„Eine bessere Versorgung psychisch Kranker ist das Ziel“


Das neue Gesetz enthalte viele wichtige Regelungen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie eine bessere Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen, sagte Ministerin Cornelia Rundt. Daher habe Niedersachsen für das Gesetz gestimmt, das der Bundesrat heute gebilligt hat und das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Ministerin Rundt hob insbesondere hervor, dass es mit dem Krankenhausentgeltgesetz im Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen kein landeseinheitliches Preisniveau mehr geben werde. „Die zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse verhandelten Budgets berücksichtigen künftig stärker die tatsächlichen regionalen und strukturellen Verhältnisse vor Ort“, betonte Rundt.

Mit dem Gesetz wird auch eine neue Behandlungsform, die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld, eingeführt. „Viele psychisch kranke Frauen und Männer möchten lieber zu Hause in der gewohnten Umgebung behandelt werden als im Krankenhaus“, so die Niedersächsische Gesundheitsministerin. So würden nun auch Kranke erreicht, die eine Krankenhausbehandlung bislang abgelehnt haben.

Da der Erfolg bei psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen wesentlich von ausreichendem und qualifiziertem Personal abhängt, fordert Ministerin Rundt verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung. Dafür wird sich Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Entwicklung der Personalvorgaben und Qualitätsstandards einsetzen. „Es muss selbstverständlich sein“, so Rundt, „dass Löhne und Gehälter für medizinisches Personal durch die mit den Kostenträgern zu vereinbarenden Entgelte auf tariflicher Basis refinanziert werden.“

Erfreut zeigte sich Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt über die im Bereich der somatischen Krankenhäuser im Krankenhausentgeltgesetz vorgesehenen Änderungen beim Fixkostendegressionsabschlag: Für 2017 und 2018 wird der landesweit anzuwendende Abschlag in Höhe von 35 Prozent gesetzlich festgelegt (der höhere, auf der Ortsebene zu vereinbarende Abschlag, wird auf 50 Prozent begrenzt).

Die Vorgabe einer Quote gibt den Krankenhäusern wie auch den Kostenträgern Planungssicherheit. Sie verhindert, dass bundesweit ein ‚Flickenteppich‘ entsteht. Nachbesserungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag sieht Ministerin Rundt aber weiterhin in solchen Fällen, in denen Krankenhäuser zusammengelegt und als ein Krankenhaus betrieben werden – das ist in Niedersachsen immer wieder der Fall. Erhöhte Behandlungskosten beim neu entstehenden Krankenhaus müssten dann vom Fixkostendegressionsabschlag ausgenommen bleiben, weil sonst die Krankenhausplanung ins Leere laufen würde, so Rundt.

Stichwort Fixkostendegressionsabschlag:

Krankenhäuser, die mehr Behandlungen als in den Vorjahren abrechnen wollen, kriegen diese nicht in voller Höhe erstattet. Mit dem Fixkostendegressionsabschlag wird festgelegt, wie hoch der prozentuale Abzug der von der Krankenkasse zu erstattenden Summe ist. Mit diesem Instrument soll der Kostenanstieg in der stationären Versorgung abgebremst werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2016
zuletzt aktualisiert am:
29.11.2016

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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