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Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“

Neue Förderschwerpunkte

Ab dem Jahr 2023 wurde das Förderportfolio mit neuen Schwerpunkten deutlich erweitert. Durch diese Schwerpunkte soll die gesellschaftliche Vielfalt auch in einer Vielfalt an neuartigen Wohnprojekten abgebildet werden.

Folgende Bereiche werden aktuell bevorzugt gefördert:



Schwerpunkt Auswahlkriterium
Pflegende Angehörige Projekte zur sinnvollen Unterstützung und gezielten Entlastung
für informelle Pflegepersonen
Jung und Alt Integrative Verbindung von Einrichtungen und Angebote
zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen und älteren Menschen
mit und ohne Pflegebedarf, Berücksichtigung der Bedürfnisse
pflegebedürftiger junger Erwachsener
Hofstätten und Resthöfe

Projekte, die die Infrastruktur verlassener oder nicht mehr
landwirtschaftlich genutzter Höfe zur Grundlage von Wohnprojekten machen

Migration und Alter Schaffung von Wohn- und Sozialraumprojekten für Menschen
mit Migrationshintergrund und Angehörige kultureller Minderheiten
unter Einbeziehung besonderer interkultureller Kompetenz
bzw. gemeinschaftlicher Wohnformen für das Zusammenleben von Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund
Queer im Alter Auslegung für die speziellen Bedürfnisse von
LGBTIQ*-Personen, Beseitigung von Diskriminierung

Die Zuwendungen für Projekte, die in 2025 starten, können bis zum 01.08.2024 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden. Bitte reichen Sie alle Unterlagen sowohl digital als auch postalisch ein.

Das Land fördert zudem den Einsatz von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern in ganz Niedersachsen, die älteren Menschen bei der Beseitigung von Barrieren in der eigenen Wohnung beraten (Infos auf https://neues-wohnen-nds.de).

Mit dem Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ unterstützt das Land Projekte, mit denen die örtlichen Strukturen senioren- und generationengerecht ausgebaut werden. Pflegebedürftigen soll ermöglicht werden, in ihrer vertrauten Umgebung weiterzuleben und soziale Kontakte pflegen können, auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind.

Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ sorgende Gemeinschaften vor Ort, an denen sich vielfach ehrenamtlich engagierte Menschen, professionelle Dienstleister, Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird damit dem Wunsch vieler älterer und pflegebedürftiger Menschen entsprochen, möglichst lange in der eigenen Wohnumgebung bleiben zu können.

Für das Förderprogramm stellt das Sozialministerium jährlich eine Million Euro an Landesmitteln zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Mittel um jeweils 950.000 Euro erhöht.

Fachliche Beratung für Projektträger

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Hildesheimer Straße 15
30169 Hannover
Telefon: 0511 16 59 10-0
E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de
Website zum Förderprogramm


Zuständig für die Bewilligung

Niedersächsisches Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
- Team 4SL1 -
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Website des Landesamtes zum Förderprogramm

Ansprechpersonen:

Frau Wegner
Telefon: 04131 15 3229

Frau Aschenbroich
Telefon: 04131 15 3224


E-Mail: Team4SL1@ls.niedersachsen.de

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