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Minister Philippi stellt Rekord-Haushaltsplan 2026 vor - 8,57 Milliarden Euro für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, hat heute im Sozialausschuss des Landtages die Schwerpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2026 vorgestellt.

Der Einzelplan 05 sieht für das Ministerium ein Ausgabevolumen 8,57 Milliarden Euro vor. Noch nie zuvor wurde eine Summe in dieser Höhe im Einzelplan des MS veranschlagt.

Den Haushaltsplanentwurf 2026 kommentiert Dr. Andreas Philippi wie folgt:

„Uns allen ist bewusst, dass die finanziellen Handlungsspielräume von Bund und Ländern begrenzt sind. Daher musste die Landesregierung auch in diesem Jahr wieder Schwerpunkte setzen. Und es freut mich als Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, dass es uns dennoch gelungen ist, einen Haushalt aufzustellen, der sich nicht verstecken muss und der eine gute Grundlage für eine soziale Politik im Jahr 2026 sein wird.

Wie auch in den letzten Jahren wird ein besonderer Fokus auf einem zentralen Thema der Gesundheitspolitik sein: Die Krankenhausinvestitionsförderung. Auch mit diesem Haushaltsplanentwurf kommen wir dem Ziel, den Investitionsstau weiter abzubauen, einen großen Schritt näher, und zwar auf zwei Ebenen. Zum einen hat der Bund den Transformationsfonds zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in Krankenhäusern mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren ab 2026 eingerichtet. Für Niedersachsen bedeutet dies eine mögliche Fördersumme von ca. 444 Mio. Euro jährlich, die Hälfte muss das Land kofinanzieren. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 soll ein Betrag von zunächst 600 Mio. Euro in das bestehende Krankenhaussondervermögen zugeführt werden. So erreichen wir, dass wir bis zum Ende des Jahrzehnts die Ko-Finanzierung sicherstellen können.

Ein weiterer wichtiger Baustein, gerade für die ländlichen Gebiete, bleiben die Regionalen Gesundheitszentren (RGZ). Niedersachsen ist mit den RGZ bundesweit Vorreiter und sie bilden eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen. Darüber hinaus übernehmen wir politische Mitverantwortung, um die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Deshalb haben wir in enger Zusammenarbeit mit vielen Gesundheitspartnern den „10-Punkte-Aktionsplan gegen den Hausärztemangel“ entwickelt.

Die Finanzierung der Landesanteile für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz und der Sozialhilfe inklusive der Hilfe zur Pflege bildet mit 3,4 Milliarden Euro den größten Einzelposten im Sozial-Etat. So soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleistet werden.

Zur Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen fördert das Land gemeinsam mit den Pflegekassen Modellprojekte, die die Sicherstellung der Versorgung in den Kommunen stärken und die Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verbessern sollen. Für 2026 sind hierfür Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von 2,07 Millionen Euro eingeplant.

In Niedersachsen verfügen wir aktuell über 47 Frauenhäuser, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen. Damit existiert ein flächendeckend gut ausgebautes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen. Doch die Zahlen häuslicher Gewalt steigen und machen deutlich, welche Relevanz die Fortführung und der weitere Ausbau etablierter Maßnahmen und Projekte im Bereich „Gewaltschutz für Frauen“ haben muss. Für 2026 stehen im Haushalt für den Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ 10,435 Mio. Euro bereit.

Wir stärken mit dem Haushalt Maßnahmen im Maßregelvollzug und haben unser Ziel geringfügig übertroffen: Insgesamt haben wir 203 zusätzliche Plätze geschaffen. Für den Aufbau und den Betrieb dieser Plätze stehen 2026 insgesamt rund 243 Mio. Euro zur Verfügung.

Darüberhinausgehende Schwerpunkte umfassen die Förderung von Weiterbildung am Arbeitsmarkt, Integration von Zugewanderten sowie die Stärkung von Kinderschutz.

Wir haben damit einen starken und soliden Haushaltsplanentwurf, der eine gute Grundlage bildet für ein soziales und gerechtes Miteinander aller Menschen in Niedersachsen.“


Rede des Niedersächsischen Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und

Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, zur Einbringung des Haushalts 2026 in den

Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des

Niedersächsischen Landtages in seiner Sitzung am 18. September 2025 in Hannover

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Nun kommen wir bereits zu meinem dritten Haushaltsplan-Entwurf für das Sozialministerium, den ich Ihnen seit meinem Amtsantritt vorstellen darf.

Und jedes Jahr wächst das Ausgabevolumen des Einzelplans 05 um beachtliche Summen, so auch in diesem Jahr:

Für unsere wichtigen sozialpolitischen Aufgaben sind für 2026 rund 8,57 Milliarden Euro veranschlagt, damit eine Erhöhung von 1,7 Milliarden Euro im Vergleich zum Haushalt 2024, meiner ersten Einbringung. Aber auch in diesem Jahr mussten wir Schwerpunkte setzen. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann auch finanziert werden.

Dennoch ist es uns gelungen, einen Haushalt aufzustellen, der sich nicht verstecken muss und der eine solide Grundlage für eine soziale Politik im Jahr 2026 sein wird.

Es wird nicht überraschen, dass ich mit dem Thema beginne, dass in den letzten Jahren besonders im Fokus stand und auch zukünftig ein zentrales Thema der Gesundheitspolitik sein wird:

Die Krankenhausinvestitionsförderung. Auch mit diesem Haushaltsplanentwurf kommen wir dem Ziel, den Investitionsstau weiter abzubauen, einen großen Schritt näher, und zwar auf zwei Ebenen.

Zum einen hat der Bund den Transformationsfonds zur Förderung von

Umstrukturierungsprozessen in Krankenhäusern mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden

Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren ab 2026 eingerichtet.

Für Niedersachsen bedeutet dies eine mögliche Fördersumme von ca. 444 Mio. Euro jährlich, die Hälfte muss das Land kofinanzieren. Mit dem HPE 2026 soll ein Betrag von zunächst 600 Mio. Euro in das bestehende Krankenhaussondervermögen zugeführt werden. So erreichen wir, dass wir bis zum Ende des Jahrzehnts die Ko-Finanzierung sicherstellen können.

Und auch den Kommunen, die ja bekanntermaßen eine sehr angespannte finanzielle Situation haben, kommen wir entgegen:

Denn für die Ko-Finanzierung der Mittel aus dem Transformationsfonds ist eine Beteiligung der Kommunen nicht vorgesehen. Zum anderen behalten wir flankierend hierzu die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser in Höhe von 305 Mio. Euro bei.

Diese Mittel sind nach wie vor für das reguläre Krankenhaus-Investitionsprogramm vorgesehen. Damit geben wir den Krankenhausträgern das Signal, dass wir gerade ihre begonnenen Bauvorhaben finanziell auch weiterhin unterstützen werden. Wir treffen also Vorsorge für die nächsten Jahre und geben den Krankenhausträgern Planungssicherheit.

Die wohnortnahe medizinische Versorgung ist nach wie vor eine der großen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Das betrifft neben der stationären auch die ambulante Versorgung. Besonders in ländlichen Regionen wissen wir um Engpässe in der ambulanten Versorgung. Daher haben wir bislang bereits vier Regionale Gesundheitszentren

(RGZ) ins Leben gerufen – zuletzt durfte ich vor wenigen Monaten das RGZ in Holzminden einweihen.

Niedersachsen ist damit bundesweit Vorreiter. Wir werden auch weiterhin in unsere RGZen investieren. Sie sind eine weitere wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen.

Darüber hinaus übernehmen wir politische Mitverantwortung, um die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Deshalb haben wir - unter meiner Federführung - in enger Zusammenarbeit mit vielen Gesundheitspartnern den „10-Punkte-Aktionsplan gegen den

Hausärztemangel“ entwickelt.

Schon in diesem Jahr haben wir mit der Umsetzung begonnen und setzten ganzheitlich an entscheidenden Stellen an: Beim Medizinstudium, in der Weiterbildung und in der Versorgung.

Erste Maßnahmen laufen bereits, darunter die Förderung des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin, der Aufbau von Mentoring-Angeboten für Landarztstudierende, die Einführung von Physician Assistants und neue Koordinationsstellen für die allgemeinmedizinische Weiterbildung.

Ich freue mich sehr, dass für diese wichtigen Vorhaben Haushaltsmittel in Höhe von 850.000

Euro zur Verfügung stehen. Wir wollen damit im hausärztlichen Bereich die Attraktivität des Berufes steigern, ihn entlasten und dem Fachkräftemangel aktiv begegnen.

Das erreichen wir insbesondere durch Delegation und die Stärkung neuer fortschrittlicher Versorgungswege, – wie die Förderung von Telemedizin, digitalen oder KI-gestützten Anwendungen.

Im letzten Jahr habe ich Ihnen unser neues Projekt, den Aufbau einer niedersächsischen Tracking-Zentrale für das Neugeborenen-Hörscreening vorgestellt. Und in diesem Jahr haben wir diesen entscheidenden Schritt im gesundheitlichen Kinderschutz umgesetzt. Das Hörscreening unmittelbar nach der Geburt ist zwar Teil der GKV-Leistungen, doch ohne ein nachgeschaltetes Tracking drohen auffällige Befunde im Alltag der Familien unterzugehen.

Frühe Diagnose ist hier entscheidend: Nur in den ersten Lebensmonaten können Hörschäden wirksam behandelt werden, damit Sprache, Bildung und Teilhabe gelingen. Ohne rechtzeitige Intervention drohen Kindern lebenslange Nachteile – gesundheitlich, sozial und bildungsbezogen.

Auch in 2026 stehen für dieses wichtige Projekt 700.000 Euro zur Verfügung. Damit sichern wir die Qualität und Nachhaltigkeit dieser Versorgung für rund 70.000 Neugeborene in Niedersachsen. Es ist eine vergleichsweise kleine Investition, die große Folgekosten vermeidet und den betroffenen Kindern die Chance auf ein gleichberechtigtes Leben eröffnet.


Ich komme nun zu dem größten Einzelposten im Sozial-Etat: Die Finanzierung der Landesanteile für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz und der Sozialhilfe inklusive der Hilfe zur Pflege mit rund 3,4 Milliarden Euro.

Nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit stehen die Länder und Kommunen in jedem

Jahr vor jährlich steigenden Kosten. Gleichzeitig ist die Haushaltssituation der öffentlichen Kostenträger als kritisch zu bezeichnen. Dazu kommt, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes dazu geführt hat, dass bundesweit und auch in Niedersachsen zusätzliche Verwaltungsleistungen zu erbringen sind.

Vor allem die individuelle Bedarfsermittlung und die Durchführung der Gesamt- und Teilhabeplanverfahren erfordern entsprechende personelle Ressourcen. Dies betrifft die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover als die vom Land zur Aufgabenwahrnehmung herangezogenen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe.

Über die Höhe der vom Land für diesen Verwaltungsaufwand zu erstattenden Mittel wurde mit den Kommunalen Spitzenverbänden intensiv diskutiert. Im Ergebnis konnten wir uns darauf einigen, dass die seit 2020 geregelte Erstattung angepasst wird und ab 2026 um rund 11 Millionen Euro auf knapp 47 Millionen Euro erhöht wird. Darüber hinaus soll dieser Betrag jährlich an die Tarifentwicklung angepasst werden. Mit dieser Einigung erbringt das Land seinen Beitrag zur Sicherung einer guten kommunalen Verwaltungsstruktur zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Natürlich stellt sich das Land seiner Verantwortung, die erforderlichen Sozialleistungen zu finanzieren. Wir werden dies auch in den kommenden Jahren versuchen, aber ich mache keinen Hehl daraus, dass dies zunehmend schwieriger werden wird. Die Kostensteigerungen in den Einrichtungen und Diensten sind sowohl in der Eingliederungshilfe und erst recht in der Pflege verschiedenen Faktoren geschuldet.

Neben den allgemeinen Kostensteigerungen reden wir hier über die zu finanzierenden Tariferhöhungen und eine ständig weiter ansteigende Anzahl leistungsberechtigter Personen. Letzteres stellt gerade in der Pflege eine besondere Herausforderung dar. Ich erwähne nur kurz das Stichwort Pflegereform auf Bundesebene. Die Beratungen über deren Ausgestaltung haben – wie Sie wissen – inzwischen Fahrt aufgenommen.

Darüber freue ich mich sehr und gemeinsam mit der Berliner Koalition, den Ländern und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens habe ich die

Hoffnung, dass wir in den nächsten Jahren hier wesentliche Schritte vorwärts gehen werden.

Wenn wir über die Pflege sprechen, geht es auch immer darum, die Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit zu versorgen. Ohne Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte funktioniert das nur durch das Engagement der An- und Zugehörigen, mit Hilfe der Nachbarschaft und Unterstützung von Ehrenamtlichen.

Die Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen ist deshalb einer von drei Schwerpunkten der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Ein Baustein sind hierbei die Gemeinsamen Modellvorhaben nach § 123 SGB XI vor Ort und im Quartier. Das Land fördert gemeinsam mit den Pflegekassen Projekte, die die Sicherstellung der Versorgung in den Kommunen fördern und der Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dienen.

Die Ergebnisse der Modellprojekte werden evaluiert und sollen dazu dienen, erfolgreiche Ansätze in die Regelversorgung zu überführen. Für 2026 sind hierfür Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von 2,07 Millionen Euro eingeplant.

Seit Anfang des Jahres hat sich mein Haus zu konkreten Projektvorschlägen ausgetauscht und dazu beraten. Vielversprechend sind beispielsweise die Pläne des Landkreises Grafschaft

Bentheim, der aktuell mit kommunalen Mitteln ein Casemanagement finanziert (vormals

„ReKo“) und gerne ein umfassendes Konzept unter Einbeziehung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure und Versorgungsbereiche umsetzen möchte.

Nach Eingang der Anträge und Konzepte wollen wir uns für einen schnellen Start der ersten Gemeinsamen Modellvorhaben einsetzen. Darauf bin ich sehr gespannt.

In heutigen Zeiten darf die Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt und demokratischer Partizipation nicht außer Acht gelassen werden. Eine starke Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitgestalten und die gesellschaftliche Vielfalt abgebildet wird. Perspektiven von Frauen sind dabei unverzichtbar. So finanzieren wir, wie sie wissen, aktuell das Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie.“, um ganz konkret Unterrepräsentanzen von Frauen in der Kommunalpolitik in ganz Niedersachsen abzubauen und demokratische Partizipation zu fördern. Seit Anfang des Jahres arbeiten niedersachsenweit rund 260 Tandems – je aus erfahrener Politikerin bzw. erfahrenem Politiker und einer Neueinsteigerin in der Politik - zusammen. Ich freue mich über eine Verstetigung des Haushaltsansatzes für 2026:


Das laufende Mentoring-Programm kann somit bis zu den bevorstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2026 erfolgreich abgeschlossen und gleichzeitig können weiterführende Angebote im Bereich der politischen Partizipation von Frauen gemacht werden.

Denn unser Anspruch ist, Frauen in politischen Funktionen und Ämtern nachhaltig zu stärken und in ihrem Engagement zu halten.

Wie Sie wissen, liegt mir der Kinderschutz besonders am Herzen. Auch in Zeiten knapper Kassen müssen wir ein klares Zeichen setzen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen. Das Kinderschutzgesetz, das wir planen, soll ganz klar deutlich machen: Wir stärken unsere Kinder.

Hier liegt noch ein Weg vor uns: denn trotz eines insgesamt gesteigerten Ansatzes für Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes auf 4,4 Mio. Euro sind – und daraus mache ich hier bei Ihnen heute kein Geheimnis - zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes notwendig. Ich wünsche mir, dass wir diese Erhöhung mittelfristig umsetzen können.

Wenn wir von Gewaltschutz sprechen, geht es immer auch um die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Der gefährlichste Ort für Frauen ist nicht etwa die Fußgängerzone, der Heimweg vom Club oder der einsame Feldweg. Es ist das eigene Haus, es ist die eigene Wohnung, es sind die eigenen vier Wände.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.545 Fälle Häuslicher Gewalt registriert. Das ist eine Zunahme von knapp 9 Prozent und macht deutlich, welche Relevanz die Fortführung und der weitere Ausbau etablierter Maßnahmen und Projekte im Bereich „Gewaltschutz für Frauen“ haben muss. Ziel ist, das Frauenunterstützungssystem weiter auszubauen und die Zahl der Frauenhausplätze und die Kapazitäten der Beratungsstellen den tatsächlichen regionalen Bedarfen anzupassen.

In Niedersachsen verfügen wir aktuell über 47 Frauenhäuser, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen. Damit existiert ein flächendeckend gut ausgebautes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen. Dank einer bisher kontinuierlichen Erhöhung der Mittel, konnten wir die Anzahl der Einrichtungen stetig steigern.

Allein In diesem Jahr sind durch Platzerhöhungen in bestehenden Frauenhäusern und ein neues Haus in Holzminden insgesamt 21 Plätze für Frauen hinzugekommen. Für 2026 stehen im Haushalt für den Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ 10,435 Mio. Euro bereit, auch hier gilt der Satz: Mehr hilft mehr – ein weiterer Aufwuchs wäre wünschenswert.

Zur Prävention von Gewalt gegen Frauen gehört auch die Täterarbeit. Die Erhöhung, die 2025 durch die politische Liste erfolgte, kann für 2026 zwar nicht vollständig fortgeschrieben werden.

Aber durch eine Erhöhung um 60.000 Euro auf dann 380.000 Euro kann eine erste dauerhafte Erweiterung des Angebots der Täterarbeit erfolgen: Ab 2026 können zwei weitere Täterarbeitseinrichtungen gefördert und so weiße Flecken in der niedersächsischen Beratungslandschaft für Täter verringert werden.

Zum Gewaltschutz gehört auch die Bereitstellung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige. Bereits seit dem Jahr 1986 fördert das Land diese Angebote. Und sie sind auch heute noch ein wichtiger Baustein, um jungen Straffälligen verantwortliches Handeln, Wiedergutmachung oder auch die Aufarbeitung von Konflikten aufzuzeigen. Soweit möglich, ersetzten ambulante Maßnahmen wie zum Beispiel soziale Trainingskurse oder Täter-Opfer-Ausgleich die herkömmlichen Sanktionen wie Geldbußen oder Jugendarrest.

Wie Sie sich vorstellen können, sind derartige Maßnahmen sehr personalintensiv. Derzeit werden rd. 104 Vollzeitstellen, besetzt mit rd. 175 Fachkräften, pro Jahr gefördert. Und ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, diese Förderung um 1,56 Mio. Euro entsprechend des tatsächlichen finanziellen Bedarfs aufzustocken und damit insgesamt 3,56 Mio. Euro bereit zu stellen.

Ich möchte auch auf den Bereich der Integrationspolitik eingehen. Eine positive gesellschaftliche Stimmung und die Akzeptanz von Vielfalt sind wichtige Faktoren für eine gelingende Integration. Es ist notwendig, Vorurteile abzubauen, das Verständnis füreinander zu fördern und eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu gestalten.

Es gibt viele positive Entwicklungen und Erfolge bei der Integration von Zugewanderten, aber auch Herausforderungen, die weiterhin nachhaltig angegangen werden müssen.

Das hat in diesem Frühjahr auch die 20. Integrationsministerkonferenz der Bundesländer unter meinem Vorsitz betont. Unter dem Motto „Zusammen leben - zusammen arbeiten“ haben wir die Kernthemen von Migration und Integration bearbeitet und ein Bekenntnis für gemeinsame Anstrengungen für die Integration abgegeben.

Eine zentrale Botschaft unseres einstimmig verabschiedeten Leitantrags:

Deutschland ist ein Einwanderungsland, und wir brauchen Zuwanderung.

Zuwanderung in Arbeit und Ausbildung ist systemrelevant und notwendig für eine ausreichende Versorgung, die Zukunft und der Wohlstand unseres Landes hängen maßgeblich davon ab. Denn Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sichern schon jetzt die Versorgung z.B. in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Logistik und Bauen. Integration gelingt vor allem über Arbeit und Ausbildung.

Entscheidend dafür ist eine gute Willkommenskultur, ebenso wie verlässliche Integrationsstrukturen. Die schon bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sowohl für die zugewanderten Fachkräfte wie für Geflüchtete müssen deshalb gestärkt werden. Eine gute Integration ist gleichzeitig wichtig, um ein sicheres und friedliches Zusammenleben aller zu ermöglichen.

Damit dies gelingt, müssen alle Handelnden in Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und die Menschen selbst ihren Beitrag leisten. Deshalb stellen wir 2026 Haushaltsmittel im Volumen von mehr als 16,5 Mio. Euro für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung.

Diese Mittel – und das ist mir wichtig – sind auch in der MiPla für die nächsten Jahre fortgeschrieben. Denn Integration und Teilhabe und somit ein gefestigter gesellschaftlicher Zusammenhalt sind nicht innerhalb weniger Jahre abgeschlossen.

Auch in Zukunft wird das Land daher insbesondere den Betrieb der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe, die Migrantendachorganisationen, die Migrationsberatung, die Sprachmittlung für Zugewanderte sowie die Teilhabe zugewanderter Menschen unterstützen.

Ich komme nun zur Arbeitsförderung. Erneut ist der Bereich des Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes - das „Meisterbafög“ - mit mehr als 124 Mio. Euro Ansatz der mit Abstand größte Posten im Bereich Arbeit im Einzelplan 05. Der Landesanteil beträgt 22 Prozent, 78 Prozent der Ausgaben finanziert der Bund. Insoweit belaufen sich die reinen Landesmittel auf rund 27,2 Mio. Euro.

Auch die Weiterbildungsprämie ist mit einem Ansatz in Höhe von 1,24 Mio. Euro im Haushaltsplanentwurf 2026 verstetigt. Die Prämie in Höhe von 1.000 Euro können Absolventinnen und Absolventen einer Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblichtechnischen oder im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich einmalig bei der NBank beantragen. Damit stärken wir das berufliche Fortkommen in weiteren Berufszweigen.

In den letzten beiden Jahren wurden jährlich über 1.000 Meisterinnen und Meister gefördert. Die Ansätze für die Arbeitsförderung, Arbeit und Qualifizierung sowie Modellprojekte der

Arbeitsmarktpolitik sind leider das „Sorgenkind“ im Bereich Arbeit. Im Haushaltsplanentwurf 2026 sind hierfür 4,95 Mio. Euro eingeplant. Das sind 2,5 Mio. Euro weniger als in diesem Jahr und den Vorjahren und entspricht dem MiPla-Ansatz der Vorgängerregierung.

Ich will gar nicht drumherum reden, an dieser Stelle hätte ich mir mindestens eine Verstetigung des Haushaltsansatzes aus diesem Jahr auch für die kommenden Jahre gewünscht. Wir werden damit im nächsten Jahr für die Fördermaßnahmen des Bereichs Arbeit weniger Mittel zur Verfügung haben.

Das ist schmerzlich, weil insbesondere zusätzliche Modellprojekte und neue Schwerpunkte zur Fachkräftesicherung über die Regionalen Fachkräftebündnisse und auch der Ausbau von Welcome Centern mit diesem reduzierten Haushaltsansatz nicht möglich sind.

Das Förderprogramm Start Guides und die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte können wir aber dennoch im bisherigen Umfang auch in 2026 fortführen. Durch den ergänzenden Einsatz von ESF-Mitteln wollen wir zumindest die Welcome Center Strukturen auf aktuellem Niveau halten.

Mit den verbleibenden Mitteln soll die notwendige Mindest-Kofinanzierung aus Landesmitteln für neue Fachkräfteprojekte über die Fördermaßnahme Regionale Fachkräftebündnisse zur Verfügung gestellt werden.

Bereits vor einem Jahr kündigte ich an, dass wir planen, im Bereich des Maßregelvollzugs insgesamt weitere 200 Plätze zur Unterbringung psychisch kranker Straftäterinnen und Straftäter zu schaffen und damit die Kapazität auf 1.400 Planbetten zu erhöhen. Diesem Ziel nähern wir uns weiter an. Neben den bereits in den letzten Jahren in Betrieb genommenen 40 Plätzen in Hildesheim und Wunstorf wurden nunmehr weitere 22 Plätze in Wunstorf in Betrieb genommen. In Osnabrück sollen durch den Umbau eines Verwaltungsbereichs in eine Station zur Durchführung von gerichtlich angeordneten Unterbringungen im Maßregelvollzug weitere 11 Plätze geschaffen werden. Hier befindet sich das Land aktuell in der Abstimmung mit dem Träger über eine entsprechende Vereinbarung. Eine Inbetriebnahme der Plätze ist im 3. Quartal 2026 vorgesehen. Auch die Planung, am landeseigenen Standort des MRVZN Moringen, Außenstelle Göttingen, weitere 40 Plätze durch einen Modul-Bau zu schaffen, wird weiterverfolgt. Auf Grundlage der aktuellen Planungen des Landesamts für Bau- und Liegenschaften stehen diese Plätze voraussichtlich im 3. Quartal 2027 zur Verfügung. Der Belegungsdruck im Maßregelvollzug ist jedoch weiterhin sehr hoch. Insbesondere die fortwährend sehr hohe Anzahl an Einstweiligen Unterbringungen nach § 126 a StPO, die ad hoc im Maßregelvollzug aufgenommen und untergebracht werden müssen, stellt den Maßregelvollzug derzeit vor große Herausforderungen. Deshalb haben wir zusätzlich auch neue Wege beschritten. So wurden zu Beginn diesen Jahres 15 Plätze zur tagesklinischen forensischen Unterbringung in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn in Betrieb genommen. 25 weitere solcher Plätze sollen zeitnah bei einem anderen Träger eingerichtet werden. Hierzu laufen gegenwärtig entsprechende Gespräche.

Ferner sind wir im Gespräch mit einem Träger zur Schaffung von 50 weiteren Unterbringungsplätzen. Diese Planungen sind jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, dass man hier schon eine zeitliche Perspektive nennen könnte.

Mit allen vorgenannten Maßnahmen werden im Maßregelvollzug insgesamt 203 zusätzliche Plätze geschaffen. Damit haben wir unser Ziel geringfügig übertroffen. Für den Aufbau und den Betrieb dieser Plätze stehen im HPE 2026 insgesamt rund 243 Mio. Euro zur Verfügung.

Trotz vieler Möglichkeiten, investive Maßnahmen insbesondere mit Bundesmitteln auf den Weg zu bringen, dürfen wir eines nicht vergessen: Wir haben nach wie vor finanziell schwierige Zeiten, nicht alles, was wir uns wünschen, kann sofort umgesetzt werden.

Wir haben gut überlegt, wie wir in finanziell schwierigen Zeiten einen weiterhin starken und soliden Sozialhaushaltsplanentwurf für Niedersachsen aufstellen können. Das Ergebnis liegt Ihnen vor. Auch in 2026 werden wir eine gute soziale Politik für alle Menschen in Niedersachsen fortführen.

Davon bin ich überzeugt und freue mich nun auf den gemeinsamen Austausch.

Vielen Dank! °


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2025

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