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„Kurzfristige einvernehmliche Abstimmung einer redaktionellen Klarstellung eines Beschlusses des Krankenhausplanungsausschusses“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) geantwortet.


Die Abgeordneten
Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) hatten gefragt:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Tagte der Krankenhausplanungsausschuss nach dem 8. Juli 2015 erneut?“ (Drucksache 17/4073) führt die Landesregierung aus, dass aufgrund der Gefahr einer möglichen Fehlinterpretation des Beschlusses des Planungsausschusses kurzfristig mit den Mitgliedern des Planungsausschusses eine redaktionelle Klarstellung einvernehmlich abgestimmt wurde. Dies sei in einem Arbeitstermin mit den Mitgliedern des Planungsausschusses am 13. Juli 2015 erfolgt.

1. Wer von den Mitgliedern des Planungsausschusses hat an dem Arbeitstermin am 13. Juli 2015 teilgenommen?

2. Fand der Arbeitstermin im Rahmen einer Versammlung statt, oder erfolgte die Beschlussfassung im Rahmen einer Telefonkonferenz, eines Umlaufverfahrens oder Ähnlichem?

3.Wurde die redaktionelle Änderung von den Mitgliedern des Planungsausschusses einstimmig beschlossen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In Vorbereitung der Sitzung des Planungsausschusses wurden am 21.04.2015 und am 17.06.2015 zwei Regionalgespräche im Landkreis Diepholz durchgeführt. Ziel der Regionalgespräche war es, die Krankenhaustruktur im Landkreis Diepholz neu zu strukturieren. Auf Grundlage der Regionalgespräche, an denen auch die Mitglieder des Planungsausschusses teilgenommen haben, hatte der Planungsausschuss am 08.07.2015 die Situation im Landkreis Diepholz besprochen und einen Beschluss gefasst. Die Führung des Protokolls über die Sitzungen des Planungsausschusses obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Protokollentwurf des MS wird im Nachgang der Sitzung auf Arbeitsebene ggf. auch im Detail mit den jeweils maßgeblich Beteiligten erörtert und in Gänze in der nächsten Planungsausschusssitzung vom Plenum bestätigt. Die fragliche Passage wurde mit Mitgliedern des Planungsausschusses am 13. Juli 2015 erörtert.

Der daraufhin redaktionell angepasste Beschluss zum Landkreis Diepholz lautet wie folgt:

„Der Planungsausschuss stellt auf Grundlage der Regionalgespräche einvernehmlich fest, dass ohne eine strukturelle Neuausrichtung der Krankenhäuser im Landkreis Diepholz eine leistungsfähige und wirtschaftliche stationäre Versorgung dauerhaft nicht sicherzustellen ist. Er befürwortet die Konzeption des Krankenhausträgers nicht, den Standort Diepholz durch die Zulassung einer neuen Abteilung für Psychiatrie zu stärken. Der Planungsausschuss bittet MS, die Gespräche mit dem Krankenhausträger, dem Landkreis Diepholz und den Planungsbeteiligten fortzuführen mit dem Ziel, den Standort in Bassum weiter zu stärken und die Krankenhäuser in Sulingen und Diepholz auf ihre Bedarfsnotwendigkeit für eine gut erreichbare Krankenhausversorgung weiter zu überprüfen. Zunächst ausgehend vom Erhalt aller drei Standorte sollen neue Strukturen geschaffen werden.

Bei Konsenslösungen besteht kurzfristig die Möglichkeit der weiteren Abstimmung im Umlaufverfahren“.

Zu 1.:

An dem Arbeitstermin am 13. Juli 2015 haben die Landesverbände der gesetzlichen Krankenversicherung teilgenommen.

Zu 2.:

Der Arbeitstermin fand im Rahmen eines gemeinsamen Erörterungstermins im MS statt.

Zu 3.:

Die Beschlussfassung des Planungsausschusses erfolgte am 08.07.2015. Das Protokoll der Planungsausschusssitzung vom 08.07.2015 wurde in der Planungsausschusssitzung am 01.10.2015 vom Planungsausschuss bestätigt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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