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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage „Welche Bedeutung hat Eigentum in der sozialen Marktwirtschaft aus Sicht der rot-grünen Landesregierung?“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Jörg Bode, Christian Grascha,

Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Gabriela König, Jörg Bode, Christian Grascha, Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:

Die soziale Marktwirtschaft gewährleistet und schützt, unter Betonung der Sozialbindung, das Eigentum nach Artikel 14 des Grundgesetzes.

Die Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Landesregierung enthält u. a. Aussagen zur Eigentumsförderung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Familieneigenheimen und über die Förderung von Modernisierungen sowie Aus- und Umbauten.

Die Koalitionsvereinbarung bestärkt auch die energetische Erneuerung des Wohnungsbestandes und nimmt indirekt die Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer, unter Beibehaltung der Bezahlbarkeit von Wohnungen, in die Pflicht der energetischen Sanierung. Zeitgleich werden Korrekturen des Mietrechtes, die Kappung von Mieterhöhungen durch Mietobergrenzen im Bestand und eine rechtliche Begrenzung der Mietensteigerungen durch Kommunen angeführt.

Derzeit werden aber auch das politische Handeln und parlamentarische Agieren von Bündnis 90/Die Grünen in Hannover, „Randale in Linden: Wie ticken die Grünen?“ (WOHNART, Ausgabe 3/2014), und des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters von Hannover mit Bezug auf das geplante Straßenerneuerungsprogramm aus Sicht der Eigentümer und Anlieger thematisiert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung, insbesondere die Ministerinnen und Minister von Bündnis 90/Die Grünen, zu Hausbesetzungen, Sachbeschädigung von Eigentum und Hausfriedensbruch, um auf marktwirtschaftliche Prozesse, z. B. Investitionen zum Erhalt von Eigentum, hinzuweisen? Distanziert sich die Landesregierung, sofern die Berichterstattung in WOHNART zutreffend ist, vom Verhalten der zitierten Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen in Hannover?

2. Wie stellt sich die Landesregierung eine wirtschaftlich vertretbare Lösung der zeitgleichen Kombination der energetischen Erneuerung von Wohnungen bei gleichzeitiger Sanierung von Straßen mit einer Belastung der Immobilieneigentümer bis zu 75 % der Kosten unter Einfluss einer Mietpreisbremse vor?

3. Plant die rot-grüne Landesregierung Gesetzesverschärfungen, Steuererhöhungen, gesetzliche Verschärfungen an die bauliche Qualität von Bestandsimmobilien oder Sanierungsmaßnahmen im Wohnumfeld, die durch Eigentümer und private Anlieger teilweise oder ganz zu finanzieren sind? Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Bedeutung des Eigentums in der sozialen Marktwirtschaft ergibt sich aus dem Grundgesetz. Nach Artikel 14 Absatz 1 GG wird das Eigentum gewährleistet; Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Artikel 14 Absatz 2 GG formuliert die Sozialbindung des Eigentums: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus leitet das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, dass Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts zu beachten sind, dass das Eigentumsrecht aber zugleich nicht als umfassendes Recht des Eigentümers zu verstehen ist, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und aus ihm den höchstmöglichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug steht, desto weiter geht die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung. Bleiben Nutzung und Verfügung nicht in jedem Fall lediglich innerhalb der Sphäre des Eigentümers, sondern berühren sie Belange anderer, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind, wie es für vermieteten Wohnraum zutrifft, umfasst das grundgesetzliche Gebot einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung das Gebot der Rücksichtnahme auf den Nichteigentümer.

In dieser verfassungsrechtlichen Handlungsmatrix bewegen sich auch die Initiativen der Landesregierung in den Bereichen der Bau- und Wohnungswirtschaft.

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Gefördert werden u. a. der Mietwohnungsbau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigentum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen in Verbindung mit Modernisierung, ferner Ausbau, Umbau und Erweiterung. Die energetische Sanierung wird sowohl im Mietwohnungsbau als auch bei selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Ein Rechtsanspruch auf soziale Wohnraumförderung besteht nicht.

Die Landesregierung begrüßt, dass die großen Herausforderungen der Zukunft wie der demographische Wandel und die Energiewende und ihre Auswirkungen auf unsere Städte Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte sind.

Soweit die Anfrage auf einen Zeitschriftenbericht über gewaltsame Aktionen gegen die Wahrnehmung überteuerter Mietpreise in einem Stadtteil der Landeshauptstadt Hannover sowie auf Pläne zur Straßensanierung in Hannover verweist, liegen diese nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung.

Zu 1:

Die Landesregierung lehnt die Begehung von Straftaten mit dem Ziel, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den Städtebau zu leisten, ab. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen liegt im Ermessen der Kommunen (§ 111 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §§ 2 und 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit einer Straßenausbaubeitragssatzung der jeweiligen Kommune). Daher hat die Landesregierung keinen Einfluss darauf, ob eine Kommune Straßenausbaubeiträge erhebt bzw. wann sie straßenausbaubeitragspflichtige Straßen saniert.

Zu 3:

Nein.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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