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Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage der AFD: Schließung des Klinikums Norden

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion der AFD geantwortet


Die Abgeordneten der Fraktion der AFD hatten gefragt:

Das Klinikum Norden bildet mit den Standorten in Aurich und Emden die Ubbo-Emmius-Klinik in der Trägerschaft des kommunalen Klinikverbundes „Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH“. Ab 2026 soll in Georgsheil in Ostfriesland eine Zentralklinik für 720 Millionen Euro gebaut werden, die vom Land Niedersachsen zu 70 % mitfinanziert werden soll. Sie soll die Standorte Norden, Emden und Aurich ersetzen. Das Krankenhaus in Norden soll zum 1. Juli 2023 schließen, und stattdessen soll ein Regionales Gesundheitszentrum entstehen, welches die medizinische Versorgung vor Ort gewährleisten soll. Das Krankenhaus hat 275 Betten verteilt in sieben Fachabteilungen und zusammen mit dem Standort Aurich 27 000 stationäre Behandlungsfälle im Jahr. Der Einzugsbereich des Krankenhauses umfasst 70 000 Menschen.

Eigentlich sollte das Krankenhaus in Norden bis zur Fertigstellung der Zentralklinik Georgsheil bestehen bleiben. Die Politik hat nach Darstellung eines Aktionsbündnisses ihr Versprechen gebrochen, die Klinik in Norden bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik aufrechtzuerhalten. Die Gesellschafter der gemeinnützigen Trägergesellschaft, der Landkreis Aurich sowie die Stadt Emden, begründeten die Schließung der Klinik damit, dass das Krankenhaus im Jahr 12 Millionen Euro Schulden mache. Außerdem habe die sinkende Nachfrage die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst, und die Case-Mix-Punkte der Klinik seien von 2019 bis 2022 bereits um knapp 30 % auf nunmehr 2 889 gesunken, so der Geschäftsführer. Ein weiterer Grund für die Schließung der Klinik ist laut Geschäftsführung der Personalmangel. Die Personalkosten sind laut Geschäftsführung zu hoch.

Das Problem ist, dass in Norden dann keine 24-Stunden-Notaufnahme und -Versorgung verfügbar ist und man aus dem Einzugsgebiet nicht sicher innerhalb von 30 Minuten nach Aurich oder nach Emden ins Klinikum gelangen kann; abgesehen davon, dass eine Überlastung des Rettungsdienstes in der Region droht. Dies führt zu Protesten in der Bevölkerung und Klageankündigungen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die Problematik der vorzeitigen und - entgegen den politischen „Versprechungen“ - geplanten Schließung bzw. Umwandlung des Krankenhauses in Norden bekannt, und wie schätzt sie diese ein?

2. Hat sich die Landesregierung lösungsorientiert mit den drohenden negativen Folgen für die flächendeckende Versorgung der Bürger im Einzugsgebiet des Krankenhauses in Norden befasst, und wie stellt sich dies dar?

3. Welche Gründe hindern die Landesregierung daran, durch eine finanzielle Unterstützung den Krankenhausbetrieb in Norden und somit die notwendige regionale Gesundheitsversorgung. unter strukturierten Bedingungen bis zur Fertigstellung des Zentralklinikums sicherzustellen?

Minister Dr. Andreas Philippi beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

̶ Es gilt das gesprochene Wort ̶

„Seit einiger Zeit stehen die Krankenhäuser sehr im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte. Viele Fragen rund um die geplante Krankenhausreform des Bundes sowie Berichterstattungen zur geplanten Schließung oder Umwandlung kleinerer Krankenhäuser wie. Z.B. in Ankum, Lehrte oder Norden werden nahezu täglich thematisiert.

Die Krankenhauslandschaft befindet sich in einem Umbruch. Dieser ist auch von Nöten. Der Fachkräftemangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich nimmt weiter zu. Gleichzeitig steigen die Qualitätsanforderungen des Bundes zur Personalausstattung von Krankenhäusern.

Mit der Trägergesellschaft „Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH“ und dem Landkreis Aurich ist das Land in einem engen Austausch. Durch diesen ständigen Dialog ist es gelungen, in der Sitzung des Planungsausschusses am 14.06.2023 wegweisende Schritte zur Errichtung des geplanten Zentralklinikums in Georgsheil einvernehmlich zu beschließen.

Der Krankenhausstandort in Norden mit seinen 258 Betten in den Fachabteilungen

· Psychiatrie,

· Innere Medizin,

· Chirurgie

und den kleinen Belegabteilungen

· Urologie,

· HNO und

· Pädiatrie

ist mit dem negativen Jahresergebnis von 12 Mio. EUR in einer großen wirtschaftlichen Schieflage. Gründe hierfür sind die Halbierung der Patientenzahlen seit 2018 (2018: 7.251; Hochrechnung 2023: 3.700) in der Somatik und hohe Kosten für Honorarärztinnen und Honorarärzte. Aufgrund der stark rückläufigen Fallzahlen in Norden ist es dem Träger nicht möglich, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte für diesen Standort zu rekrutieren. Der Träger plant daher, die somatische Versorgung ab dem 01.07.2023 in einem regionalen Gesundheitszentrum anzubieten.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1.:

Die geplante Umwandlung der somatischen Versorgung hin zu einem Regionalen Gesundheitszentrum ist der Landesregierung bekannt. Aufgrund der dargestellten Problemlage im Krankenhaus Norden schätzt die Landesregierung diese als sinnvoll ein.

Bei durchschnittlich nur rund 10 somatischen Patientinnen und Patienten pro Tag ist eine 24/7 Krankenhausversorgung weder wirtschaftlich tragfähig noch medizinisch sinnvoll.

Außerdem: die akutstationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung in den 105 Planbetten wird in Norden im vollen Umfang weiter betrieben.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat sich lösungsorientiert mit den Folgen befasst. Die somatische Erstversorgung im Krankenhaus Norden kann sinnvoll und qualitativ hochwertig durch ein Regionales Gesundheitszentrum sichergestellt werden, für schwerere Erkrankungen stehen die Krankenhausstandorte in Emden und Aurich in gut erreichbarer Entfernung rund um die Uhr zur Verfügung.

Zu 3.:

Prägendes Merkmal des deutschen Krankenhauswesens ist die duale Krankenhausfinanzierung. Demnach vergüten die Krankenkassen die Betriebskosten von Krankenhäusern, die Länder sind für die Investitionsfinanzierung zuständig. Daher existiert keine Rechtsgrundlage für das Land, Betriebskostendefizite von Krankenhäusern zu fördern. Anträge auf Investitionskostenförderung des Krankenhauses in Norden liegen dem Land nicht vor.

Darüber hinaus sind bundesweit für die Akquise von ärztlichem und pflegerischem Fachpersonal die Krankenhausträger selber verantwortlich.“


Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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