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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Fördermöglichkeiten bestehen für den Austausch von Bleileitungen in Gebäuden?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthiesen (CDU) geantwortet.

Der Abgeordneten Dr. Matthiesen (CDU) hatte gefragt:

„Welche Fördermöglichkeiten bestehen für den Austausch von Bleileitungen in Gebäuden?“

Ab dem 1. Dezember 2013 gilt ein verschärfter Grenzwert von 0,01 Milligramm Blei je Liter Trinkwasser. Verursacht wird eine Bleibelastung, wenn Trinkwasser durch Bleileitungen fließt. Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, für die Zuleitung von einwandfreiem Trinkwasser zu sorgen. Nach Schätzungen des Landesgesundheitsamts (LGA) gibt es noch in 100 000 niedersächsischen Wohnungen Wasserleitungen aus Blei (vgl. Neue Presse, 30. Juli 2013). Dazu teilt die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt im Bersenbrücker Kreisblatt („Bleirohre für Trinkwasser bald tabu“, 30. Juli 2013) mit, dass der Austausch der für die Belastungen ursächlichen Bleileitungen über Bau- und energetische Modernisierungsprogramme von der NBank in Niedersachsen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Austausch von Bleileitungen gefördert werden kann?
  2. In welcher Form wird der Austausch von Bleileitungen gefördert?
  3. In welcher Höhe wird der Austausch von Bleileitungen gefördert?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Um die Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung von Blei zu schützen, wurde der Grenzwert für Blei in der Trinkwasserverordnung schrittweise über die letzten 10 Jahre gesenkt. Ab 01. Dezember 2013 gilt für Blei im Trinkwasser ein verschärfter Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung von 0,010 mg/l (bis dahin: 0,025 mg/l). Dieser Grenzwert wird damit so niedrig liegen, dass praktisch keine Bleirohre mehr in der Hausinstallation vorhanden sein dürfen.

Während in öffentlichen Gebäuden die kommunalen Gesundheitsämter gezielt das Trinkwasser auf Blei untersuchen, sind in Privatgebäuden die Hauseigentümer für die Qualität des Trinkwassers selbst verantwortlich. Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter unverzüglich über das Vorhandensein von Bleileitungen zu informieren. Um den Austausch gesundheitsgefährdender Wasserleitungen aus Blei auch in Privatgebäuden zu beschleunigen, bietet das Land Niedersachsen seit 2005 Familien mit Kindern und jungen Frauen die Möglichkeit, ihr Trinkwasser kostenlos auf seinen Bleigehalt testen zu lassen. Haushalte außerhalb dieser Gruppe können gegen ein geringes Entgelt ebenfalls teilnehmen. Für interessierte Personen sind die örtlichen Gesundheitsämter die Anlauf- und Beratungsstelle. Nach Rücksprache werden dort die Probenahme-Sets samt schriftlicher Gebrauchsanleitung ausgegeben. Die Wasserproben gehen per Post an das Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, das dann die jeweilige Bleikonzentration ermittelt. Bei auffälligen Werten stehen den Betroffenen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit Rat zur Seite.

Um Betroffene über die Problematik und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu informieren, bietet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen zum Thema an. Erarbeitet wurden sie von Teilnehmenden der im Jahr 2004 vom Land ins Leben gerufenen Arbeitsgemeinschaft Bleisanierung Niedersachsen, an der Vertreterinnen und Vertreter von Vermieter- und Mieterverbänden, Handwerk, Bau- und Gesundheitsverwaltung beteiligt sind.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Blei im Trinkwasser gefährdet die Gesundheit – Sachstand der Sanierung“ - Drs. 16/3505 - verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1. bis 3.:

Der Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation kann im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen nach § 2 Abs.1 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes in Form von anfänglich zinsfreien Darlehen gefördert werden. Im aktuellen Wohnraumförderprogramm fallen darunter bei selbstgenutztem Wohneigentum Maßnahmen der energetischen und/ oder altersgerechten Modernisierung von Gebäuden, die bis zum 01. Januar 1995 fertig gestellt worden sind. Die Modernisierungsförderung beträgt bis zu 40 v. H. der durch die Maßnahme insgesamt verursachten Kosten, bei mindestens 10.000 € und maximal 75.000 € Modernisierungskosten. Im Rahmen energetischer Modernisierung von Mietwohnungen bzw. der Modernisierung von Mietwohnungen in städtebaulichen Sanierungsgebieten können auch allgemeine Modernisierungsmaßnahmen u. a. zur Verbesserung der Wasserversorgung gefördert werden. Die Gesamtförderung beträgt auch hier bis zu 40 v. H. der durch die Maßnahme insgesamt verursachten Kosten, höchstens jedoch der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Die Wohnraumförderung des Landes wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank abgewickelt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ermöglicht die Förderung des Austauschs von Bleileitungen in Form von Darlehen im Zusammenhang mit Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms Nr. 124.

29.08.2013

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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