Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch XI

Informationen für Pflegebedürftige |Informationen für Leistungsanbieter

(HINWEIS: Leistungsanbieter finden Informationen zum Antrag auf Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS),
s. hier)


Was sind „Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)“?

Menschen, bei denen Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung) festgestellt wird, können sich nicht mehr vollständig selbst versorgen; sie benötigen Hilfeleistungen von anderen Menschen.

Wenn Pflegebedürftige noch in der eigenen Häuslichkeit wohnen, wird die Versorgung vielfach von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen, die bei Bedarf ambulante Pflegedienste hinzuziehen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein weiterer Baustein der Versorgung. Sie erbringen jedoch keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige vielmehr bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege.

Welche Aufgaben haben die Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Die Leistungen der AZUA umfassen inhaltlich

· Betreuung und Beaufsichtigung (in Einzel- oder Gruppenbetreuung),

· Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen,

· Pflegebegleitung für die Angehörigen sowie

· hauswirtschaftliche Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen.

Pflegebedürftige wie auch Angehörige werden bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege damit unterstützt und entlastet. Hinweise zu den einzelnen Leistungen finden Sie in der „Checkliste Aufgaben und Grenzen" im Downloadbereich.

Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?

Alle Pflegebedürftigen, die noch zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen die Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.

Wofür kann ich diese Leistungen einsetzen?

Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für

- Tages- und Nachtpflege

- Kurzzeitpflege

- Leistungen ambulanter Dienste im Sinne des § 36 SGB XI und

- Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die dafür zugelassen sind und eine Anerkennung des Landes als Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten haben.

Wo kann ich Angebote zur Unterstützung im Alltag in meiner Umgebung finden?

Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie über die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse oder über die Suchfunktionen im Internetauftritt Ihrer Pflegekasse. Beispiele dafür sind im Downloadbereich aufgeführt.

Die Karte im Downloadbereich liefert Ihnen Informationen zur Zahl der in Ihrem Umfeld liegenden Anbieter.

Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Angebot unterstützt Sie auch der Pflegestützpunkt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln