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Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stellen eine wichtige Potentialgruppe von Erwerbspersonen dar. Ausländische Beschäftigte machen in Niedersachsen heute schon rund 11 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus und haben im Jahr 2022 maßgeblich zum Beschäftigungszuwachs beigetragen. Dabei tragen auch Menschen mit Fluchthintergrund zunehmend zum Beschäftigungsaufwuchs und zur Absicherung des Fachkräftebedarfs bei: Rd. 50.000 geflüchtete Menschen aus den TOP8-Asylherkunftsländer und der Ukraine haben in Niedersachen in den letzten Jahren bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen gefunden!

Allerdings stellen fehlende berufliche Bildungsabschlüsse und mangelnde sprachliche Kompetenzen für viele Zuwanderinnen und Zuwanderer große Hürden bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer dauerhaften Beschäftigung dar. So fällt die Arbeitslosigkeit unter Ausländern auch in Niedersachsen seit Langem mehrfach höher aus als im Durchschnitt aller zivilen Erwerbpersonen.

Daher sind die Unterstützung und Förderung zugewanderter Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie in Sprach- und Integrationskursen meist längerfristig notwendig. Dies betrifft insbesondere Geflüchtete, die sich infolge widriger Migrationsumstände häufig nicht auf die Erwerbsaufnahme in Deutschland vorbereiten können. Aktuell betroffen sind derzeit insbesondere Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die seit Februar 2022 durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf ihr Heimatland nach Niedersachsen gekommen sind.

Durch geeignete arbeitsmarktpolitische Unterstützungsmaßnahmen setzten wir uns in diesem Sinn dafür ein, dass zugewanderte Menschen möglichst frühzeitig an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Zum Ausbau einer lückenlosen Förderkette zur Arbeitsmarktintegration für die Zielgruppe hat die Landesregierung daher in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktpartnern aus der „Fachkräfteinitiative Niedersachsen“ und dem Bündnis "Niedersachsen packt an" vielfältige Maßnahmen und Initiativen ergriffen, die die Integrationsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesregierung sowie die von den Arbeitsagenturen und Jobcentern ausgeführten gesetzlichen Arbeitsförderinstrumente ergänzen:

Unterstützung des allgemeinen und berufsbezogenen Deutsch-Spracherwerbs

Der Erwerb allgemeiner Deutschsprachkenntnisse erfolgt für Zuwanderinnen und Zuwanderer i.d.R. im Rahmen der deutschlandweit vom BAMF koordinierten "Integrationskurse". Diese umfassen einen Sprach- und einen Orientierungskurs, in dem grundlegende Informationen zur deutschen Rechtsordnung sowie zum Alltag und zu den Werten des Zusammenlebens in Deutschland vermittelt werden. Ziel des Sprachkurses ist das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen, mit dem eine klare Standardsprache in den Bereichen Persönliches/Familie, Arbeit und Freizeit ermöglicht wird.

Daneben bietet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur u. a. im Bereich der Erwachsenenbildung umfangreiche Sprachlernangebote für Flüchtlinge an, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung koordiniert werden.

Im Bereich der berufsbezogenen Sprachförderung ist auf die vom BAMF bundesweit koordinierten Kursangebote aus der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetztes hinzuweisen.

Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Anerkennung von Auslandsqualifikationen

Für die in den letzten Jahren aufgenommenen Zuwanderinnen und Zuwanderer bestehen vielfach gute Chancen zur Arbeitsmarktintegration über eine Berufsausbildung. Zur Orientierung insbesondere jüngerer Flüchtlinge über mögliche Ausbildungsgänge setzen wir einen Schwerpunkt zur Berufsorientierung in Handwerksberufen:

Dazu unterstützen wir das "Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)" der sechs Handwerkskammern. Projektziel ist die Vorbereitung von interessierten Flüchtlingen auf eine Handwerksausbildung und ihre Betreuung während der Ausbildung. Die IHAFA-Beraterinnen und -Berater der Kammern vermitteln Geflüchtete in individuell geeignete Maßnahmen zur Berufsorientierung und Eignungsfeststellung sowie in Praktika, Ausbildung und Beschäftigung. Ferner beraten sie interessierte Handwerksunternehmen.

Mit den Sprach- und Integrationsklassen hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen der Berufseinstiegsschule (BES) an den öffentlichen berufsbildenden Schulen zudem ein Förderformat eingeführt, in denen für jüngere Geflüchtete mit Sprachförderbedarf kombinierte Angebote zur Berufsorientierung und Sprachförderung bestehen.

Für Zugewanderte, die bereits über berufliche Abschlüsse und Berufserfahrungen verfügen, kann eine formale Anerkennung ihrer Qualifikationen in Betracht kommen. Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse leisten die Anlaufstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ) Niedersachsen“. Umfassende Auskünfte zu vielfältigen Fragen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse bietet darüber hinaus das beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingerichtete mehrsprachige Informationsportal " Anerkennung in Deutschland".


Flankierende Maßnahmen für Unternehmen und Multiplikatoren

Neben der personenbezogenen Arbeitsmarktförderung von Zugewanderten unterstützen wir zur Absicherung des Fachkräftebedarfs auch Unternehmen und regionale Arbeitsmarktakteure als Multiplikatoren, damit die Betriebe Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Praktikanten aus dem Ausland noch stärker in ihrer Personalrekrutierung berücksichtigen können und Unsicherheiten abgebaut werden.

Dazu fördern wir im Zeitraum das "Start Guides"-Netzwerk, bestehend aus landesweit 22 regionalen „Start Guide“-Projekten und dem zentralen „Start Guides-Koordinierungsprojekt“. Eine Übersicht aller Projektträger finden Sie hier (Kontaktliste der Start-Guide-Projekte).

Die regionalen Projekte bringen internationale Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Betrieben zu Ausbildungen, Praktika und Beschäftigungsverhältnissen zusammen und begleiten beide Seiten auch anschließend bei der betrieblichen Integration. Dabei erbringen sie praktische Hilfe im Arbeitsalltag erbringen, etwa bei Abstimmungen mit Behörden und Berufsschulen, durch Moderation bei Konflikten oder durch Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten.

Das Koordinierungsprojekt „Zentrale Beratungsstelle - Ausländer/-innen und Fachkräftesicherung (ZBS AuF)“ unterstützt die regionalen „Start Guides“ durch Angebote zum Erfahrungsaustauch untereinander sowie zur Vernetzung mit anderen regionalen Arbeitsmarktakteuren aus dem Bereich der Gewinnung und Arbeitsmarktintegration internationaler Fachkräfte. Das Koordinierungsprojekt stellt über seine Projektwebsite www.zbs-auf.info u.a. ferner eine Landkartenübersicht und Projektbeschreibung aller regionalen Start-Guide-Projekte sowie insbesondere laufend aktuelle Fachinformationen zum Aufenthalts- und Arbeitsförderrecht sowie zu Förderangeboten für die Integration internationaler Zuwanderinnen/-er zur Verfügung. Das kostenlose Informationsangebot richtet sich insbesondere an regionale Arbeitsmarktakteure und -projekte aus ganz Niedersachsen.

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