- Aktionsplan Inklusion
- Assistenzhunde
- Eingliederungshilfe
- 75 Jahre Niedersachsen – Videobeitrag zu Inklusion
- Förderung von Projekten zur Inklusion
- Familienentlastende Dienste
- Hilfen für blinde Menschen
- Hilfen für gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen
- Landesbildungszentren
- Heilpädagogische Frühförderstellen
- Interdisziplinäre Beratungs- und Früherkennungsteams
- Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen
- Hilfen für Familien mit behinderten und schwerstkranken Kindern
- Sozialpädiatrische Zentren
- Leistungen für Eltern mit Behinderungen
- Netzwerk behinderter Frauen
- Persönliches Budget
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Budget für Arbeit
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung für und von Menschen mit Behinderungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Gleiche Chancen, umfassende Zugänglichkeit und aktive Teilhabe an der Gesellschaft sind dennoch keine Selbstverständlichkeit für Menschen mit Behinderungen. Um dies zu ändern und zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf lokaler Ebene beizutragen, unterstützt das Land im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung“ u. a. Projekte und Maßnahmen, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren.
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen“, erklärt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Daher muss all unser Tun darauf abzielen, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und gleichberechtigt zusammenleben und Freizeit, Sport und Kultur erleben können. Denn Menschen mit Behinderungen gehören nicht an den Rand, sondern in die Mitte unserer Gesellschaft.“
Um den Sozialraum in Niedersachsen in diesem Sinne inklusiv zu gestalten, können neben Kommunen auch gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine oder Verbände) für ihre Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50 000 Euro möglich. Gefördert werden u. a. Projekte und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, zum Abbau von Barrieren, zur Partizipation sowie zur Schaffung und Verbesserung der Teilhabe- und Teilgabemöglichkeiten im Freizeit- Sport- und Kulturbereich.
Anträge können beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Im Laufe der letzten vier Jahre wurden mit einem jährlichen Finanzvolumen von 325.000 Euro insgesamt 36 Projekte gefördert. Die Richtlinie ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Eine Neuaufstellung für das Jahr 2025 ist geplant und in Vorbereitung. Interessierte können sich bei Frau Liebke 0511/120-5895 über den aktuellen Sachstand informieren.
Download