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Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in der Corona-Krise als Sofort-Unterstützung?“

Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten gefragt:

Das Corona-Virus/COVID-19 ist eine große Herausforderung für die gesamte Bevölkerung in Niedersachsen, Deutschland und Europa. Es ist eine sehr hohe Dynamik des COVID-19 Virus zu beobachten. Die exponentielle Ausbreitung des COVID-19 Virus Entwicklung ist rasant, wenn auch regional sehr unterschiedlich. Die laborbestätigten CORVID-19 Infektionen steigen täglich und noch ist der Höhepunkt nicht erreicht. Bereits jetzt kann von einem exponentiellen Wachstum gesprochen werden. Je schneller die Fallzahlen nun steigen, desto größer ist die Gefahr, dass das Gesundheitssystem in eine akute Notlage gerät und die Situation nicht mehr bewältigen kann. Deshalb sind die drastischen Maßnahmen, die auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene beschlossen wurden, notwendig und werden vorerst konsequent umgesetzt. Die verfügten bisherigen massiven Einschränkungen des Öffentlichen Lebens sind zum Schutz und zur Eindämmung der hohen Ansteckungsgefahr absolut notwendig. Nicht nur der ambulante und stationäre medizinische Bereich und die ambulante und stationäre Pflege stehen unter Druck, auch das soziale und wirtschaftliche Leben ist größtenteils zum Schutz der Gesamtbevölkerung zum Erliegen gekommen. Die Schließung von sozialen und kulturellen Einrichtungen, Krippen, Kindertagesstätten, Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen und vielen Anlaufstellen stellen das Land Niedersachsen und ihre Bürger*innen vor täglich neuen Herausforderungen. Dazu kommt, dass sie sich auch existentiell sorgen, denn es brechen gerade Lebensgrundlagen weg, viele Menschen sind in Kurzarbeit und/oder von Arbeitslosigkeit und Kleine und Mittelständische Betriebe sind von der Insolvenz bedroht.

Damit wird deutlich, dass sämtliche Ressorts der Niedersächsischen Landesregierung gefordert sind in ihren Bereichen schnell flankierende unterstützende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung die Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich in der Corona Krise zu entlasten und vor Infektionen zu schützen?

2. Mit welchen unterstützenden Maßnahmen wird die Landesregierung Familien, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit sozialen, physischen und psychischen Einschränkungen, von der voraussichtlich deutlich steigenden häuslichen Gewalt Betroffene und Obdachlose schnell und effektiv unterstützen?

3. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um den Bereich der Volkshochschulen, Erwachsenenbildungs- und Jugendbildungseinrichtungen, Museen, Theater und kulturelle Einrichtungen schnell und effektiv zu unterstützen?



Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

- Es gilt das gesprochene Wort –

„Die Entwicklung der Corona-Infektionen stellt uns gemeinsam vor eine große Herausforderung. Bereits vor Beginn der Ausbreitung in Deutschland haben wir uns in Niedersachsen auf die Bewältigung der Krankheitsfälle eingestellt. Dazu gehört die Einrichtung des Krisenstabs – vorher Koordinierungsgruppe – und die Vorbereitung der gesundheitlichen Versorgungslandschaft.

Seit der dynamischen Ausbreitung in Deutschland haben wir zügig und angemessen nachgesteuert und Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte zwischen möglicherweise infizierten Menschen erlassen. Die letzten Schritte waren die Allgemeinverfügung von diesem Montag, mit der nochmals weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind, sowie die Allgemeinverfügung zur Arbeitszeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die heute veröffentlicht wird.

Wir haben uns bereits heute Morgen bei der Regierungserklärung mit dem Corona-Virus beschäftigt. Aber ich möchte es an dieser Stelle nochmal sagen und mich dafür bedanken: Ich habe den festen Eindruck, dass die Bewältigung der Krankheit und ihrer Folgen von allen Menschen in Niedersachsen und hier im Landtag gemeinsam von allen Fraktionen getragen wird. Mein besonderer Dank geht an all die, die derzeit im öffentlichen Leben die zentralen Funktionen weiter bereitstellen. Die Feuerwehr, Polizei, vor allem aber allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, den Belegschaften in den Alten- und Pflegeheimen, allen Ärzte- und Apothekenteams und allen, die im Gesundheitsbereich dazu beitragen, die Situation zu bewältigen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. :

Die Ausbreitung des Coronavirus bedeutet eine große Belastung für die Pflegekräfte in Niedersachsen. Ich bin beeindruckt von der Tatkraft und dem Verantwortungsbewusstsein der Menschen in Niedersachsen, die sich Tag für Tag in der Pflege engagieren und sich der nun bevorstehenden Herausforderung stellen.

Die Niedersächsische Landesregierung sorgt dafür, dass Pflegekräfte in Niedersachsen die bestmögliche Unterstützung und Entlastung erfahren.

Die Landesregierung hat insbesondere Folgendes organisiert:

1. Für den Fall, dass in einer Einrichtung oder einem Dienst die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, ist ein Acht-Punkte-Plan zur Sicherstellung der Versorgung in Absprache mit Pflegekassen und Kommunen erstellt worden. Die AOK hat eine landesweite Hotline für ambulante Pflegedienste und ambulant betreute Wohnformen gestartet. Für die Pflegeheime übernimmt die örtliche Heimaufsicht die Unterstützung beim Management der Pflege. Diese „Hinweise für Pflegeheime“ und die Hinweise für ambulante Dienste sind bereits am 17. März 2020 versandt worden.

2. Am 10. und 16. März 2020 hat die Niedersächsische Landesregierung mit fachaufsichtlichen Weisungen kontaktreduzierende Maßnahmen für Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen erlassen. Mit diesen Regeln schützen wir die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch das Pflegepersonal, weil dadurch das Ansteckungsrisiko deutlich reduziert wird.

3. Die zuständigen Heimaufsichtsbehörden wurden durch die Landesregierung mit Erlass vom 16. März 2020 dazu aufgefordert, bis auf weiteres von Regelprüfungen abzusehen. Das in den Einrichtungen tätige Pflegepersonal wird insoweit entlastet.

4. Darüber hinaus hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass von der „Fachkraftquote“ abgewichen werden kann. Das heißt, die Einrichtungen dürfen zusätzliche Hilfskräfte zur Entlastung beschäftigen. Bedeutsam ist, dass die fachgerechte Betreuung der zu pflegenden Menschen sichergestellt ist.

5. Ehemalige Pflegefachkräfte und andere in der Pflege erfahrene Menschen sind bereit, in der akuten Notlage zu helfen und bieten ihre Mithilfe an. Die Pflegekammer hat am 23.03.2020 eine Meldestelle gestartet, die entsprechende Meldungen von diesen Freiwilligen entgegen nimmt.

6. Die Pflegekräfte können die Notbetreuung in Schulen und Kindergärten in Anspruch nehmen. Hier möchte ich an alle appellieren, das auch zu tun. Wir brauchen Sie in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

7. Die Landesregierung hat für den Bereich der ambulanten und stationären Pflege eine Ausnahmeregelung bei den Arbeitszeiten erlassen. Das habe ich eingangs schon erwähnt. Abweichend vom Arbeitszeitgesetz kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen die zulässige Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden pro Tag verlängert werden. Diese Regelung ist zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung bei einer zunehmenden Anzahl von Schwerkranken unumgänglich. Wichtig ist dabei, dass die Pflegekräfte auch in dieser Situation bestmöglich geschützt werden. Die vor Überlastung schützenden Ruhepausen bleiben bestehen und diese Anordnung ist zunächst bis zum 31.05.2020 begrenzt. Außerdem ist die wöchentliche Arbeitszeit mit 60 Stunden begrenzt.

Zu 2. :

Die derzeitige Lage mit zahlreichen öffentlichen Einschränkungen und Herausforderungen für die Arbeitsorganisation erschwert die Erbringung sozialer Dienste. Dennoch setzen wir alles daran, gerade jetzt die verwundbaren Gruppen in unserer Gesellschaft nicht alleine zu lassen und weiter gut zu schützen.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss weiterhin alle Minderjährigen schützen. Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage, Gefährdungen abzuwenden und/oder Hilfen des Jugendamtes anzunehmen, muss das Jugendamt die notwendigen Maßnahmen beim Familiengericht anregen und im Falle dringender Gefahr die Minderjährigen in Obhut nehmen. Hierfür stehen weiterhin alle Formen der Heim- oder Pflegestellenunterbringung zur Verfügung. Nur Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII sind vom Schulschließungserlass mit umfasst.

Für ambulante Hilfen, wie die sozialpädagogische Familienhilfe, sind die im eigenen Wirkungskreis handelnden Kommunen in Kooperation mit den freien Trägern für die Einzelfallhilfen verantwortlich. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern kann hier durchaus derzeit ein unterschiedliches Vorgehen der Kommunen erfolgen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, ist der Zugang zur Familie aus Gründen des Kinderschutzes zwingend erforderlich, kann die Hilfe nicht eingestellt werden. Einige Kinderschutzeinrichtungen haben zudem auf die aktuelle Situation reagiert. Beispielsweise hat das Kinderschutz-Zentrum Hannover seine telefonischen Beratungszeiten erweitert. Bei den kommunalen Jugendämtern besteht ohnehin grundsätzlich eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Das gesamte niedersächsische Gewaltschutzsystem für Frauen steht auch jetzt weiterhin zur Verfügung. Alle 42 Frauenhäuser nehmen gewaltbetroffene Frauen auf, eine Ausnahme ist eine unter Quarantäne stehende Frau. Diese kann nur in Frauenhäusern aufgenommen werden, die auch über getrennte, kleine Appartements verfügen.

Im Falle einer unter Quarantäne stehenden Frau, sollte konsequent das Gewaltschutzgesetz durch die Polizei angewandt werden und der Täter der Wohnung verwiesen werden. Das bundesweite Hilfetelefon 08000116016 steht 24 Stunden am Tag in 17 Sprachen mit telefonischer Beratung, sofort-online Chat, Gebärdensprache sowie leichter Sprache zur Verfügung.

Zur Frage der häuslichen Gewalt hat zudem heute Morgen eine Telefonkonferenz mit dem Bundesministerium stattgefunden. In diesem haben sich die Länder ausgetauscht und verabredet, bei fachlichen Fragen weiter eng zusammen zu arbeiten.

Insbesondere die niedrigschwelligen Einrichtungen der Suchthilfe tragen dazu bei, dass existentielle Krisensituationen für Menschen mit Suchterkrankungen vermieden werden. Dies ist besonders in der derzeitigen Situation von hoher Bedeutung. Der Landesregierung ist es daher besonders wichtig, dass die Einrichtungen im niedrigschwelligen Bereich und in der Suchtrehabilitation Wege finden, ihre Klientinnen und Klienten auch jetzt erreichen und behandeln zu können. Es gibt bereits Lockerungen zur Substitutionsbehandlung, die es erlauben, längere Take-Home Regelungen zu treffen. Der Landesregierung ist es wichtig, dass das vorbildliche System der Suchtkrankenhilfe in Niedersachsen auch in der Krise aufrechterhalten werden kann. Denn die angemessene Behandlung suchtkranker Menschen hilft auch, Infektionsketten zu unterbrechen.

Menschen mit bekannten psychischen Einschränkungen werden durch die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Träger der Eingliederungshilfe weiterhin unterstützt. Dabei wird vermehrt auf regelmäßige Telefonkontakte zurückgegriffen. Auch aufsuchende Hilfen sind weiter möglich. In neu auftretenden psychiatrischen Krisensituationen sind die Sozialpsychiatrischen Dienste Ansprechpartner.

Für Menschen mit Behinderungen stellt die Landesregierung sicher, dass die im konkreten Einzelfall zwingend erforderlichen Leistungen unter Beachtung der besonderen Situation erbracht werden. Die Unterstützungssysteme in den besonderen Wohnformen stehen den dort lebenden Menschen weiterhin zur Verfügung. Bei den ambulanten Leistungen wird vor Ort flexibel auf die Bedarfslagen reagiert. So erfolgt eine Unterstützung beispielsweise nicht nur im persönlichen Kontakt sondern auch fernmündlich oder per Videokonferenz.

Wir stehen mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Leistungserbringer in einem engen Austausch, um auch in dieser herausfordernden Zeit die Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen im notwendigen Umfang aufrecht zu erhalten.

Im Bereich der Wohnungslosenhilfe steht die Landesregierung in Kontakt mit den herangezogenen örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Einrichtungsträgern, insbesondere der großen stationären Einrichtungen.

Darüber hinaus berät auch die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) die Träger der Einrichtungen der Hilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII. Das gemeinsame Ziel aller Aktivitäten ist es, die notwendige Hilfe auch unter den Bedingungen des Infektionsschutzes sicherzustellen.

Um sowohl die Klienten als auch die Mitarbeitenden zu schützen, hat die ZBS im Auftrag des Sozialministeriums allen Einrichtungsträgern die maßgeblichen Hinweise zum Infektionsschutz mit dem Hinweis übersandt, dass eine Umsetzung erwartet wird.

Ein abschließender Hinweis zur Finanzierung. Die Wohlfahrtspflege steht nun vor der Situation, dass sie zahlreiche Leistungen nicht mehr erbringen kann. Die Entgelte sind aber für laufende Kosten eingeplant. Der Erhalt der über Jahrzehnte gewachsenen guten sozialen Infrastruktur in Niedersachsen ist uns aber sehr wichtig. Diese Infrastruktur stellt eine bedarfsgerechte Leistungserbringung sicher.

Wir müssen verhindern, dass diese Strukturen aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet oder gar zerschlagen werden. Auf Bundesebene wird hierzu am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat ein „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“ beraten.

Ziel ist die Absicherung der sozialen Infrastruktur einerseits sowie die Sicherstellung der individuell notwendigen Hilfestellungen in der aktuellen Situation andererseits. Finanzielle Unterstützungsleistungen an soziale Dienstleister werden nach den vorgesehenen Regelungen im Gesetzentwurf an Bedingungen geknüpft.

Eine zentrale Bedingung ist die Bereitstellung des für die originären Aufgaben derzeit nicht benötigten Personals, Räumlichkeiten und Sachmittel für die Bewältigung von Auswirkungen der Pandemie in anderen Bereichen.

Darüber hinaus habe ich mein Haus gebeten zu prüfen, welche Leistungsbereiche aktuell betroffen sind, und Vorschläge zu unterbreiten, wie wir ihr unkompliziert Lösungen schaffen. Dabei geht es um verschiedene Aufgaben, Träger und Rechtsgrundlagen.


Zu 3.:

Wir nehmen die Sorgen aller Kulturschaffenden sehr ernst. Die Kulturministerinnen und -minister der Länder und des Bundes haben dazu bereits Finanzhilfen angekündigt. Diese werden gerade vorbereitet und aufeinander abgestimmt. Auch auf Landesebene haben wir im Zuge des Umgangs mit den gesamten finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die Kulturschaffenden im Blick.

Wir müssen Künstlerinnen und Künstlern schnell und unbürokratisch finanziell helfen.Die entsprechenden Informationen werden auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums und der NBank vorbereitet und fortlaufend aktualisiert.

Ebenfalls sind die Anbietenden und Lehrkräfte der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung durch Kursabsagen zurzeit von erheblichen finanziellen Einbußen betroffen. Die Erwachsenenbildung stellt eine wichtige Säule unseres Bildungswesens dar. Wir werden deshalb bei den geplanten Hilfsleistungen auch an die Einrichtungen in diesem Bereich denken. Dabei werden wir im Rahmen des Haushaltsrechts dafür sorgen, dass die Höhe der auf Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes gewährten Finanzhilfe vor dem Hintergrund von durch die Corona-Krise reduzierten Bildungsleistungen erhalten bleibt.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2020

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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