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„Sorgen die neuen Verabredungen der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Infektionsschutz und Planungssicherheit, eine langfristige Strategie und deutlich mehr Homeoffice?“

Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierungauf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet.


Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten gefragt:


Am 19. Januar 2021 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut eine Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und vor dem Hintergrund des Auftretens neuer Infektionsfälle wurden die Beratungen kurzfristig vorgezogen. Ziel war nach Auffassung der Landesregierung, hinsichtlich der weiteren Maßnahmen einen Mittelweg zu finden.

Laut Beschlussfassung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie der Bundeskanzlerin bleiben die bestehenden Einschränkungen mindestens bis zum 14. Februar 2021 bestehen. Ferner wurde vereinbart:

– die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften auf medizinische Masken zu konkretisieren,

– dass Schulen weiterhin geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben wird,

– dass Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben bzw. eine Notbetreuung angeboten wird,

– eine FFP2-Maskenpflicht für das Personal von Alten- und Pflegeeinrichtungen bei Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie eine Testpflicht für Personal und Besucherinnen und Besucher,

– allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen bis Mitte Februar eine Impfung anzubieten,

– der Einsatz von Bundeswehr und Freiwilligen für Schnelltestungen,

– Einschränkungen für Gottesdienste und deren Anmeldepflicht bei den Ordnungsbehörden,

– eine Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach der Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden soll,

– für Bereiche, in denen dies nicht möglich ist, den Arbeitsschutz zu verbessern und flexible Arbeitszeiten einzusetzen,

– bei hohen Inzidenzen umfangreiche regionale Maßnahmen zu ergreifen,

– die Übermittlung von verlässlichen Lieferzeiten für Impfstoffe durch den Bund,

– die Sequenzierung erheblich auszubauen und bis Anfang Februar eine erste Auswertung vorzulegen,

– die Gesundheitsämter personell so auszustatten, dass bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 50 eine Kontaktnachverfolgung möglich ist,

– die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter durch den flächendeckenden Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) sicherzustellen,

– weitere Hilfen für Unternehmen durch Ausbau der Überbrückungshilfe III des Bundes und die Forderung an die Europäische Kommission einer Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze,

– der Einsatz der Bundesregierung für eine einheitliche europäische Strategie sowie abgestimmte Maßnahmen der EU-Staaten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie sieht die von Ministerpräsident Stephan Weil angekündigte mittelfristige Strategie für Niedersachsen aus, und wie werden die oben genannten Punkte des Beschlusses in Niedersachsen umgesetzt?

2. Wie werden Anfragen, Beschwerden und Kontrollen in Zusammenhang mit der geplanten Homeoffice-Verordnung seitens der Landesregierung organisiert, und wie werden die beteiligten Akteure informiert und unterstützt?

3. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Landesregierung zur Verbreitung von Mutationen vor, und welche besonderen Vorkehrungen wurden getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern?



Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:



- Es gilt das gesprochene Wort –

Zu 1.:

„Die Niedersächsische Landesregierung steht bei der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie in fortlaufender und enger Abstimmung mit dem Bunde und den anderen Ländern. Die hierzu von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefassten Beschlüsse, die ein abgestimmtes gewährleisten sollen, sind Ihnen allen bekannt.

Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-VO und weiterer Anpassungen an die aktuelle Pandemielage sind insbesondere die Beschlüsse der letzten vier Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.

Zu Ihrer ersten Frage:

Es ist auch für Niedersachsen erklärtes Ziel durch das Maßnahmenbündel der Niedersächsischen Corona-VO einen Wert von unter 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern zu erreichen, der die Kontaktverfolgung gewährleistet. Darauf arbeiten wir hin.

Diese Zielerreichung dient weiterhin als Orientierungsmarke bei Entscheidungen für Lockerungen.

► Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig.

Zum einen wurde über die Feiertage weniger getestet und Infektionen später gemeldet.

Zum anderen werden mögliche die Auswirkungen von vermehrten Kontakten über die Feiertage erst später sichtbar.

Das gilt insbesondere für die Belegung von Intensivbetten.

Sicher kann ich sagen, dass die Zahl der Infizierten auch in Niedersachsen noch viel zu hoch ist, auch wenn sie seit ein paar Tagen abnehmen.

Gleichzeitig machen mir die aktuell aufgetretenen besonders ansteckenden Corona-Mutationen große Sorgen.

Aber es gibt auch Hoffnung.

Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann.

Es ist in Rekordzeit gelungen, gut verträgliche wirksame Impfstoffe zu entwickeln und zu testen, die jetzt eingesetzt werden.

Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie auf die zügige Entwicklung von Impfstoffen gesetzt.

Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine realistische Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags

und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Dass der Impfstoff gerade weltweit ein knappes Gut ist, können wir leider nicht beeinflussen.

Das geht anderen Ländern nicht anders.

Grund für diese Knappheit zu Beginn der Impfkampagne sind fehlende Produktionskapazitäten, nicht fehlende Verträge.

Deshalb haben die Stiko und das Bundesgesundheitsministerium eine Priorisierung festgelegt.

Und deshalb müssen wir große Teile der Bevölkerung um Geduld bitten.

Damit bleiben die bekannten AHA-Regeln weiterhin so wichtig.

Auch was manche als zu langsam im Vergleich zu anderen Ländern empfinden, hat Gründe.

Aufgrund der Priorisierung werden zunächst vor allem Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sowie die Beschäftigten dort durch mobile Teams geimpft, das dauert.

Nach und nach werden wir ab Anfang Februar in den Impfzentren die über 80-jährigen impfen.

Wir befinden uns aktuell in einer schwierigen Phase.

Einerseits hat uns das Virus in den letzten Wochen härter getroffen als in der gesamten Zeit davor.

Überall trauern Menschen, die Angehörige verloren haben.

Überall in Deutschland und Niedersachsen sind Menschen gerade an Corona erkrankt.

Überall sind Menschen in Quarantäne und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, sind hart.

Das verlangt uns allen viel ab.

Es stellt das Leben in den Familien, in den Unternehmen, in den Schulen, ja und auch in der Politik weiter auf den Kopf.

Je schneller wir durch diese kritische Phase mit einer Senkung der Inzidenzen kommen

und je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller können wir wieder mit den ersten Lockerungsmaßnahmen beginnen und zu einem uns gewohnten Alltagsleben zurückkehren.

Da die – nach jetzigen Erkenntnissen - viel ansteckendere Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass wir jetzt zwingend ein handeln müssen, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde.

Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst weitgehend zu unterbinden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig,

dass eine Abwendung der Risiken, die durch die Mutation B.1.1.7 konkret zu befürchten sind, erforderlich ist.

Weiterhin muss der Rückgang des Infektionsgeschehens auch in Niedersachsen noch einmal deutlich beschleunigt werden.

Bei einer niedrigen Reproduktionszahl wird auch die Verbreitung einer möglichen ansteckenderen Mutation stärker gehemmt.

Dazu ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Eine schnelle Senkung der Infektionszahlen führt dazu, dass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder kontrollieren können, um ein erneutes exponentielles Ansteigen der Neuinfektionen zu verhindern.

Eine Verlängerung der bisherigen Corona-Regeln bis 14.02.2021 und gezielte ergänzende Maßnahmen haben wir auf den Weg gebracht.

Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat.


Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin.

Ihnen allen möchte ich ausdrücklich danken.

Zu 2.:

Die Landesregierung begrüßt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums, die zu einer weiteren Ausweitung von Homeoffice führen wird.

Herzstück ist, wie Sie wissen, die Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten.

Neben der Kontaktreduzierung selbst und dem Tragen von Masken im Betrieb sieht diese Verordnung vor, dass: der Arbeitgeber darlegen muss, wenn eventuell zwingende betriebsbedingte Gründe der Tätigkeit im Homeoffice entgegenstehen.

Die Landesregierung teilt das Ziel der Verordnung, angesichts der hohen 7-Tage-Inzidenzwerte einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen

und zugleich eine wirtschaftliche Betätigung der Betriebe aufrechtzuerhalten.

Es ist richtig, die im privaten und gesellschaftlichen Bereich deutlich verschärften Kontaktbeschränkungen auch im betrieblichen Kontext nachzuvollziehen.

Die Zuständigkeit zum Vollzug dieser Verordnung liegt in Niedersachsen bei den zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.

Sie sind sowohl für Beschwerden und Kontrollen als auch für Anfragen und Beratung in Zusammenhang mit dieser Verordnung zuständig.

Neben der Kontrolle ist auch die Beratung der betreuten Betriebe eine originäre Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter.

Zu 3.

In Niedersachsen sind bisher bei vier Personen SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen worden,

bei denen mittels Gensequenzierung festgestellt wurde, dass sie zu der Viruslinie B.1.1.7 gehören, also zu der „britischen“ Viruslinie.

Es handelte sich um eine Person aus der Region Hannover, die im November erkrankte,

sowie um drei Personen aus dem Landkreis Vechta, bei denen das Virus im Januar 2021 nachgewiesen wurde, die aber asymptomatisch waren.

Die Personen waren entweder selber zuvor in Großbritannien gewesen oder hatten Kontakt zu Personen, die zuvor in Großbritannien gewesen waren.

Es handelte sich jeweils um überschaubare Situationen, bei denen das Infektionsgeschehen gut eingegrenzt werden konnte.

Bislang erfolgt die Gensequenzierung von SARS-CoV-2 hauptsächlich in dem Konsiliarlabor an der Charité in Berlin.

Dort wurden auch bisher bereits regelmäßig Virusproben sequenziert.

Diese Zentralisierung war vor dem Hintergrund der geringen Fallzahl sinnvoll.

So ist bekannt, dass eine flächenmäßige Zirkulation der mutierten Viren in Deutschland bislang nicht stattfindet.

Am 19. Januar ist die Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundes in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung wird eine Vergütung für die Durchführung der Gensequenzierung eingeführt sowie die Zusammenführung der Sequenzierungsergebnisse sichergestellt.

Somit ist davon auszugehen, dass in Kürze eine Vielzahl von Laboren dieses Verfahren anwenden und die Daten bereitstellen können.

Auch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt wird die Gensequenzierung von SARS-CoV-2 etablieren und voraussichtlich in der ersten Februarhälfte einsetzen können.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist zu befürchten, dass eine Ausbreitung der mutierten Viren in Deutschland zu einer höheren Reproduktionszahl führen wird.

Die Übertragungsmechanismen unterscheiden sich aber nicht grundsätzlich von denen der bisherigen Variante.

Daher wären keine „anderen“ Maßnahmen erforderlich, sondern eine noch stärkere Anwendung der bisherigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.

Dies bedeutet aber auch, dass die aktuellen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung zur Eindämmung der neuen Virusvarianten unbedingt notwendig bleiben.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2021

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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