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„Schulchaos“ und „Impfpannen“

Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP geantwortet.


Die Abgeordneten der Fraktion der FDP hatten gefragt:


Mit der Bezeichnung „Schulchaos“ berichtete der NDR-Hörfunk am 21. Januar in seinen Nachrichten über die Entscheidung der Landesregierung, nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom zurückliegenden Dienstag die Präsenzpflicht in den Grundschulen wieder aufzuheben.

Gleichzeitig wurde über „Pannen“ berichtet, die bei der Versendung von Informationsbriefen zur Impfung passierten. Die Briefe seien in zahlreichen Fällen an bereits verstorbene Personen verschickt worden, in einem Fall sei die betreffende Person bereits vor 39 Jahren verstorben. Die Entscheidung, für die Versendung der Impfinformationen die Daten eines Dienstleisters in Anspruch zu nehmen und nicht auf die offiziellen Meldedaten zurückzugreifen, wurde von der Landesregierung mit rechtlichen Hindernissen begründet. Bereits am 15. Januar 2021 hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz per Pressemitteilung mitgeteilt, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts gegen eine Verwendung der offiziellen Meldedaten spreche.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Bürgerinnen und Bürger, die von den sich kurzfristig ändernden Regelungen im Schulbetrieb betroffen sind, und die Situation derjenigen, deren verstorbene Angehörige Impfeinladungen durch die Sozialministerin erhalten?

2. Hält die Landesregierung die Schulen in Niedersachsen nach wie vor für pandemiefest, und aus welchen sachlichen Gründen ist der Präsenzunterricht in geteilten Lerngruppen in den Grundschulen nun doch nicht mehr gewünscht?

3. Aufgrund welcher rechtlichen Annahmen geht die Landesregierung davon aus, dass die Meldedaten für die erfolgten Impfinformationen nicht genutzt werden durften, und hat die Landesregierung eine eigenständige Versendung durch das I.TN als zuständigem Landesbetrieb geprüft?


Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

- Es gilt das gesprochene Wort –

Zu 1.:

„Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die derzeitige Lage für Familien extrem schwierig ist.

Gerade vor diesem Hintergrund trifft die Landesregierung abgewogene Entscheidungen.

Wir stehen dabei vor der Herausforderung,

- Kindeswohl,

- Betreuungsnotwendigkeiten der Familien,

- Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an Bildung,

mit dem Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten in Einklang zu bringen.

Die fortgesetzte Möglichkeit des Präsenzunterrichts in halben Gruppen für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Abschlussklassen wird durchaus vielfach begrüßt.

Natürlich haben wir aber auch Rückmeldungen von besorgten Eltern.

Die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin im Distanzlernen zu beschulen, gibt auch diesen Eltern Sicherheit.

Ich bedauere sehr, dass das Informationsschreiben zum Start der Terminvergabe für die Covid-Impfung in einigen Fällen auch an bereits verstorbene Personen in Niedersachsen versandt wurde.

Insgesamt wurden rund 210.000 Haushalte auf Grundlage der Adressdatenbank der Deutsche Post Direkt GmbH in ganz Niedersachsen angeschrieben.

Bei einem derart großen Kreis von Adressatinnen und Adressaten bleiben solche Fehler leider nicht aus, auch wenn wir uns das anders gewünscht hätten.

Ich entschuldige mich bei allen Angehörigen, die sich dadurch verletzt fühlen.

Zu 2.

Der Rahmenhygieneplan Schule des MK,

der zusammen mit dem NLGA ausgearbeitet und abgestimmt wird, sowie die schuleigenen Hygienekonzepte sind wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie.

Die Hinweise für ein angemessenes Lüftungsverhalten tragen dazu bei, dass das Risiko einer Übertragung des Virus durch Aerosole in der Luft in Schulräumen minimiert wird.

Seit November 2020 können die Schulträger darüber hinaus

· FFP2- und Alltagsmasken,

· Schutzkleidung,

· Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln

u. A. aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung anschaffen,

das die Landesregierung zur Verfügung gestellt hat.

In Einzelfällen wird auch die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert,

soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

Mit diesen zusätzlichen Mitteln unterstützt das Land die Kommunen in dieser schwierigen Situation bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Schulträger

und trägt so seinen Teil zur Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen bei.

Der zweite Teil Ihrer Frage unterstellt, dass der Präsenzunterricht in geteilten Klassen nicht mehr gewünscht würde.

Das ist falsch.

Wir bieten für die Grundschulklassen, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen einen Präsenzunterricht nach Szenario B an, also in geteilten Klassen im Wechselmodell.

Neu ist lediglich die Aufhebung der Präsenzpflicht und damit die Möglichkeit für die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder auf eigenen Wunsch im Distanzunterricht beschulen zu lassen. Im Szenario B kann der Abstand in der Schule eingehalten werden. Zusätzlich wird überall außer am Platz Mund-Nasen-Bedeckung getragen.

Wir haben damit wirkungsvolle Vorkehrungen für einen sicheren Schulbesuch getroffen.

Zu 3.

Beides ist geprüft worden.

Für den Zugriff auf den landesweiten Meldedatenbestand (Melderegisterdatenspiegel)

für eine zentrale Übermittlung von Meldedaten über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen zum Zweck der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Fachministerium

fehlt es derzeit an einer Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds AGBMG).

Derzeit dürfen in Niedersachsen öffentlichen Stellen Meldedaten über eine Vielzahl von namentlich nicht bezeichneter Personen nach § 34 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dezentral bei den 409 kommunalen Meldebehörden abfragen.

Eine dezentrale Abfrage bei jeder der über 409 Meldebehörden bedeutet bei Datenabrufen für ein landesweites Hinweisschreiben zur Impfberechtigung bestimmter Altersgruppen einen hohen organisatorischen wie auch technischen Aufwand.

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der gesetzlichen Regelung in § 2 Nds AGBMG geplant, mit dem Ziel, dem für das Führen eines landesweiten Meldedatenbestandes (Melderegisterdatenspiegel) zuständigen Landesbetrieb IT.Niedersachsen

neben den weiterhin zuständigen kommunalen Meldebehörden

die Aufgabe für eine zentrale Übermittlung von Meldedaten über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen zum Zweck der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz zuzuweisen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2021

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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