Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Land Niedersachsen und Bundesagentur für Arbeit schaffen schnellen Einstieg in den Pflegeberuf

Ab 1. August können Berufswechsler in nur einem Jahr Pflegeassistent/in werden – Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ angelaufen


Auf den vielerorts zu sehenden Plakaten und Anzeigen mit dem Slogan „Meine Zukunft Pflege“ kommen Pflegekräfte aus Niedersachsen zu Wort. Mit selbstbewusster Haltung erklären sie, warum sie sich für diesen Beruf entschieden haben. Das Land Niedersachsen und die Bundesagentur für Arbeit informieren darüber, dass sie für Berufswechslerinnen und -wechsler die neue Möglichkeit geschaffen haben, sich in nur einem Jahr zum/zur Pflegeassistenten/in ausbilden zu lassen. Und sie werben für den Pflegeberuf, der fordernd, aber auch sehr bereichernd ist.

„Neu ist, dass Menschen, die z.B. in der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, der Wechsel in die Pflege erleichtert wird“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens: „Wir eröffnen all jenen, die sich beruflich neu orientieren wollen oder müssen und die gerne mit Menschen arbeiten, eine neue Perspektive.“ Das Angebot und die begleitende Kampagne seien ein weiterer Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni), so die Ministerin: „Durch die Gewinnung von Pflegekräften und eine bessere Personalausstattung in den Einrichtungen und Pflegediensten verbessern sich die Arbeitsbedingungen, davon profitieren sowohl die Beschäftigten in der Pflege als auch die Pflegebedürftigen.“

Um den Wechsel in den Pflegeberuf zu erleichtern, haben das Niedersächsische Sozialministerium und das Kultusministerium zusammen mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit die ab dem 1. August 2021 bestehende Möglichkeit geschaffen, sich in nur einem Jahr zur Pflegeassistenzkraft ausbilden zu lassen.

Normalerweise nimmt diese Ausbildung zwei Jahre in Anspruch. Der Einstieg ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung steht Menschen mit beruflicher oder ehrenamtlicher Vorerfahrung offen (die genauen Zugangsvoraussetzungen sind unten im Detail aufgeführt). So wird sowohl Quereinsteigerinnen und -einsteigern als auch bereits in der Pflege tätigen Hilfskräften ein schneller, aber dennoch gut qualifizierter Zugang in das spannende Berufsfeld ermöglicht.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Für alle Beteiligten ist der Einstieg in das zweite Jahr der Ausbildung eine Herausforderung, denn die Zusammensetzung der Klassen wird vielschichtiger und das Ausbildungsziel muss erreicht werden. Dennoch wollen wir die bereits erworbenen Kompetenzen stärker berücksichtigen und so individuelle Bildungswege nicht unnötig in die Länge ziehen. Hierzu liegen aus der dualen Berufsausbildung gute Erfahrungen vor, die wir nun in der Ausbildung in der Pflegeassistenz anwenden.“

„Im Schuljahr 2018/2019 wurde in Niedersachsen knapp jede vierte neu begonnene Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gefördert. Ich freue mich, dass dies in Niedersachsen nun auch für das zweite Berufsfachschuljahr zur Pflegeassistentin oder zum –assistenten möglich ist“, erklärt Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. Für Arbeitslose, die gerne Pflegeassistenz lernen möchten und die Fördervoraussetzungen erfüllen, können die Lehrgangskosten an zertifizierten Berufsfachschulen, die Kosten für den Lebensunterhalt und die Fahrtkosten übernommen werden. Pfeiffer: „Die Bundesagentur für Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Dort werden auf allen Qualifikationsebenen dringend Kräfte gebraucht. Und die Jobchancen sind ausgezeichnet. Die Pflegebranche wächst kontinuierlich und wird aufgrund der alternden Gesellschaft auch längerfristig viele Arbeitsplätze bieten.“

Weitere Informationen finden Interessierte auf www.ms.niedersachsen.de/Pflege

SERVICE

Die Pflegeassistenz zählt zu den so genannten Helferberufen, deren Ausgestaltung den Bundesländern obliegt. Die niedersächsische Pflegeassistenzausbildung bietet dabei eine umfassende Qualifikation, um im späteren Berufsfeld mit fundierten Kenntnissen tätig werden zu können. In enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften wird im Arbeitsalltag die Versorgung von Menschen für Menschen umgesetzt. Dabei übernehmen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten große Teile der Versorgung von Pflegebedürftigen unter der fachlichen Leitung einer Pflegefachkraft. Der Beruf zeichnet sich durch vielfältige Aufgaben, aber auch durch menschliche Kontakte und individuelle Betreuung aus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Pflegebedürftigen in Niedersachsen. Die Aufgaben als Pflegeassistentin/Pflegeassistent unterscheiden sich je nach Einsatzbereich.

Im ambulanten Bereich gehören hier u.a. Hilfe in der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder Kochen dazu, aber natürlich auch Aufgaben der pflegerischen Versorgung. Im ambulanten Bereich wird in der Regel ein Führerschein benötigt, um die Hausbesuche durchzuführen.

Im stationären Bereich gehört neben den Aufgaben der pflegerischen Versorgung auch die so genannte Beschäftigungstherapie zu den täglichen Aufgaben. In diesem wichtigen Feld betreuen Assistenzkräfte die Pflegebedürftigen im Alltag, spielen mit diesen Gesellschaftsspiele, gehen gemeinsam spazieren und sorgen mit Gesprächen für ein angenehmes soziales Umfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Pflege eröffnet auch weitere berufliche Perspektiven: Nach erfolgreich abgeschlossener Pflegeassistenzausbildung besteht z.B. die Möglichkeit, verkürzt in die Ausbildung zur Fachkraft einzusteigen und sich so beruflich weiter zu entwickeln. Zudem gibt es zahlreiche Weiterbildungsgänge. Karriere in der Pflege ist Karriere als Mensch.

Mit der Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ bahnen das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Kultusministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Menschen den Weg in die Pflege. Die aktuell laufende Plakatkampagne wird von der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung, Niedersachsen, unterstützt. Gemeinsam wird auf die Attraktivität des Pflegeberufs generell sowie auf die neue Möglichkeit des Einstiegs ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung aufmerksam gemacht. Ziel ist es, ausreichend Pflegekräfte insbesondere für die Altenpflege zu gewinnen.

Die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) ist ein 2019 vom Niedersächsischen Sozialministerium initiierter Pakt der Landesregierung u.a. mit Pflegekassen, Verbänden gemeinnütziger und privater Einrichtungsbetreiber, Kommunalen Spitzenverbänden und Berufsfachverbänden. Mit vereinbarten, konkreten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert. Die Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ steht im Kontext der KAP.Ni. Weitere Informationen zur KAP.Ni finden Sie auf www.ms.niedersachsen.de/Pflege

Die Voraussetzungen für den Einstieg ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung wurde durch das Niedersächsische Kultusministerium mit Erlass vom 1. März 2021 geschaffen und geregelt. Die Einstiegsmöglichkeit besteht ab
1. August 2021.

Die verkürzte Pflegeassistenzausbildung kommt für Interessierte in Frage, wenn…

- sie nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen können

oder wenn sie

- eine zweijährige Berufsfachschule - Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- – oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,

- mindestens einen Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und

a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder

b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder

c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig waren,

- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen haben und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig waren.

Interessierten wird ein Beratungstermin empfohlen bei der Bundesagentur für Arbeit – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten Interessierte gerne zu den Möglichkeiten des Einstiegs in den Pflegeberuf sowie zu Fragen hinsichtlich möglicher Förderungen.

Die Entscheidung über die Aufnahme in das zweite Jahr der Pflegeassistenz-Ausbildung erfolgt durch die jeweilige Schule und nur nach Durchführung eines Beratungsgesprächs an der Schule.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit zu finden unter:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nsb/wege-in-die-pflegeberufe

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten Interessierte gerne zu den Einstiegsmöglichkeiten sowie zu Fragen hinsichtlich möglicher Förderungen. Ein Beratungstermin kann telefonisch oder über das Kontaktformular angefragt werden:

0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr

BERATUNGSTERMIN ANFRAGEN


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln